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Nachrichten - soso

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Hallo Gabrielle

Also unter 10000€ bleibt wohl alles (derzeit noch) beim Alten.
Was Papier angeht. Wenn du nicht mehr in F wohnst, ist zunächst mal dein bisheriges Finanzamt nicht mehr zuständig, sondern das 'internationale'  in Noisy-le-Grand (bei Paris). (Ehrlich gesagt kein Ahnung ob sie dich vielleicht 2015 trotzdem noch lokal bearbeiten - würde an deiner Stelle aber zu deinem nächsten Centre d'Impôt gehen und fragen und neue Adresse mußt du eh abgeben.  Wenn du ja bisher in Papier gemacht hast und unter den 40000€ liegst, geht das auch für 2015. Die Frage ist nur, ob sie dir (rechtzeitig) die Formulare ins Ausland schicken. Du bist halt für die pünktliche Abgabe zuständig, also notfalls Freunde in F beauftragen, dir die Formulare zu besorgen  - Abgabetermin für Auslandsbewohner ist immerhin etwas später,  bzw. war zumindest früher so(im Moment sind die gerade irgendwie alles am umstellen also keine Ahnung ob das noch gilt)

Was Zahlung angeht: Wenn du bisher mit TIP/Chèque bezahlt hast, geht das auch weiterhin! Natürlich auch vom Ausland aus. Zumindest im Prinzip: Das Ausländerfinanzamt schickt Bescheide mit Vorliebe so, daß sie nur 2 Tage vor Zahlungsfrist ankommen und man das auf dem Postweg aus dem Ausland nahezu nicht mehr hinbekommt.   (Absicht ?!)  :-\

Wenn du dagegen 1x online bezahlt hast,  wirst du allerdings das Problem haben, den nötigen TIP  auf deinen Steuerbescheid  zu finden :pfeif: 

Was Online zahlen angeht: Internet gibt's auch in D sogar in vielen Supermärkte, Baumärkte, Mediamärkte...Klingt vielleicht verrückt (Sicherheit usw..) aber zahlen kann man auf impots.gouv.fr auch, ohne sich einloggen zu müssen und das Ganze dauert keine 2 Minuten. Also nix mit Passwörter usw. Alles was man braucht ist Numéro fiscal und Réference de l'avis(Rechnungsnr)  (steht beides oben in den Réfs) )  und viel mehr kann der böse Hacker dabei auch nicht mitkriegen. Wem das aber trotzdem zu heikel ist: gibt auch noch 1 Tagesflats fürs Handy buchen oder den Computer bei Freunde nutzen...und KeinInternet gibt's ja bald nicht mehr.
(Achtung beim 1.Mal 1x RIB/Abbuchungserlaubnis ausdrucken und abgeben Aber guckstu hier:
https://www.telepaiement.dgfip.finances.gouv.fr/stl/satelit.web?templatename=accueilcharpente&contexteinitial=2  )

zu Zahlweise für Auslandsfranzosen:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_5918
Gibt sogar die Zahlmöglichkeit Überweisung. Mußt du nur den Betrag auf 10000€ aufrunden. Genauergesagt auf 10020€   =D

Viele Grüße  :winkerwinker:

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3 Deutsche - 10 Meinungen/Übersetzungen  :doppeld:

Steht da nicht eigentlich nur:

Ab 2016 müssen(!) alle, die mehr als 40000€ steuerbares Einkommen haben, ihre Steuerklärung Online machen (von nicht unbedingt verpflichtend steht da nix) (Nur: Wenn sie denken, daß sie nicht unter die neue Regelung fallen, können sie auch (erstmal) weiterhin die Papierform nutzen.)
Ab 2019 soll das "Einkommensteuererklärung nur Online" dann für alle gelten
- Einzige Ausnahme: Wenn der Erstwohnsitz keinen Internetanschluß hat (was im übrigen der Beamter ziemlich einfach abfragen kann) bleibt alles beim Alten. (Also gerade für alte Leute, die kein PC/Internet haben.)

Und zur Zahlweise:  Summen ab 10000€ können (WIE BISHER(!)) entweder per monatlichen Abschlagzahlung(Lastschrift) oder (komplett) bei Fälligkeit bezahlt werden.
Die NEUERUNG 2016:  Bezahlung bei Letzerem geht jetzt nur noch Online bzw. über App.  Also TIP/RIB/Chèque geht nicht mehr. Und das früher übliche, wo man zu seinem 'öffentlichen Schatz' gegangen ist und dort sein Steuer in bar auf den Tresen gelegt hat,  ist ja schon seit einiger Zeit nicht mehr möglich.   

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Technik / Re: internetgeschwindigkeit in Frankreich
« am: 09. März 2016, 13:13:41 »
Den französischen 'Breitbandatlas' findest du hier:

http://observatoire.francethd.fr/

(Die Aufteilung 3-8,8-30,30-100,100+ ist allerdings etwas zum schönen ;). Bsp: Bei uns 30Mbit/s(ist max was beim Koaxkabelanschluß geht)  - Damit ist man aber bereits in der 30-100 Gruppe. Also eher am unteren Rand real  erwarten :zwinkern:

Den privaten Atlas von www.ariase.com gibt's leider nicht mehr. Die Seite ist trotzdem noch super, um relativ präzise die voraussichtlich mögliche Geschwindigkeit an der Adresse zu ermitteln.

Bin echt erstaunt weil das ein sehr kleiner Ort mit nur Ca 200 Einwohner ist . Das dort so schnelles Internet geht hätte ich nicht gedacht .
Yapps, Deutschland sieht sich ja gerne als non+ultra Techniknation, aber was den direkten Vergleich angeht... :-\ .
Bsp. Bei uns (BasRhin/Winzdorf) gibt's schon seit vielen Jahren 30Mbit/s. (Stromversorger (ES/Estvideo) in der Region ziemlich flächendeckend in den 90er Kabelfernsehen verlegt). In Paris + einigen anderen Großstädten sind die aber längst weiter (dort sind viele Teile/Vorstädte längst auf Glasfaser Hausanschluß (FTTH)  umgestellt) und Privatanschlüsse mit 1Gbit/s durchaus üblich. In D dagegen? Max 100Mbit/s? 200Mbit?  :-\
Bei Mobilfunk ähnliche Situation: In F 50GB(!) Internet Flat incl. TelefonFlat in 100 Länder(Festnetz) gibt's für 19,99€/Mo (bzw15,99€) . In D gibt's für 19,99€/Mo dagegen höchstens ...  :rolleyes:
Auch gut: In Rheinland-Pfalz große 'Breitbandinitiative' -Ziel 2018 im ländlichen Raum flächendeckend 16Mbit/s (was warscheinlich nicht klappt),  im Elsaß (Region) dagegen Ausbauprogramm in der Fläche mit Umstellung von grob 50% der Hausanschlüsse auf Glasfaser (und damit bis zu 1Gbit/s) bis 2021 (was warscheinlich klappt).  Und für abgelegene Gehöfte flächendeckend LTE. Vom Staat gefördertes Wimax gibt's schon heute in vielen gegenden. In D gibt's da gegen so ziemlich nix. Usw...


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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 06. März 2016, 13:02:08 »
Schau hier Punkt 3.1.
Der Aufenthalt wird nicht an 181 Tagen festgemacht.
Doch wird er und auch deine Links sagen ja nix wirklich anderes. Wenn von gewöhnlichen Aufenthalt gesprochen wird, dann wird er im Zweifelsfall -und vom Gesetz nix andere Berechnung vorgegeben- eben nach den üblichen Regeln Ermittlung gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt ermittelt. Und Standard ist halt wo hat man im letzten Jahr (365Tage) die meiste Zeit(eben > 50% = >182Tage) seinen Lebensmittelpunkt gehabt hat.

Heißt halt nicht ohne Grund 'gewöhnlicher' und nicht 'letzter' Aufenthalt! ;)

Dein  Beispiel
Ein deutscher Rentner, der 5 Monate im Winter auf Malle lebt, verstirbt dort. Sein gesamtes Vermögen - auch das in Deutschland -  wird nach spanischem Erbrecht vererbt, es sei denn, der Rentner hat per Testament beim Notar deutsches Erbrecht gewählt.
Ehrlichgesagt wird es ziemlich sicher auch ohne Testament nach deutschem Erbrecht gehen. Erbrecht ändert sich nicht alle paar Monate und ist dem Zufall überlassen wo einer tot umfällt.  (Nur um dein Beispiel weiterzuspinnen: Warum bei 5 Monate spanisches Erbrecht? Warum nicht bei 2 Monate oder bei 1 Woche? Oder was, wenn er am 1.Tag seines Aufenthalts tot umkippt (also ohne die vielleicht geplanten aber nicht gelebten 5Mon)? Dein deutscher Rentner könnte ja auf dem Weg bei einem Zwischenstop in F tot umfallen - was würdest du dann wählen? plötzlich franz.Erbrecht? deutsches? spanisches?)
Also wird man versuchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu ermitteln: Und das geht halt so (letztes Jahr(letzte Jahre) anschauen):  5 Monate Malle + 7 Monate Deutschland => man wird von  gewöhnlicher Aufenthalt  Deutschland ausgehen. Bliebe den Angehörigen natürlich immer noch die Möglichkeit zu Gegenteil zu beweisen: daß der Rentner seinen Lebensmittelpunkt jetzt gerade auf Malle verlegt hatte/ nie nie zurückkommen wollte/ nur noch wegen 3 Monate Krankenhaus in D war... .

  *nachdem wir schon im tsdsten sind und bevor jemand kommt: 180 sind genaugenommen 182 bzw. Schaltjahre 183 Tage 

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 05. März 2016, 12:40:27 »
Seit wann geht denn um den Wohnsitz?
Bist nicht es, der immer darauf wert legt, dass dies nur ein melderechtlicher Begriff ist?
Wie kommst du auf so was ...? 'melderechtlich'... häää? Welches Melderecht in F?
Fühl mich ja geehrt daß du denkst, daß ich die Gesetze mache ...     :jawohl:  :xj:  :lach:

'Gewöhnlicher Wohnsitz' ist zwar im großen und Ganzen synonym zu 'gewöhnlicher Aufenthalt'. Bei Erbrecht reicht es aber wohl gerade nicht aus - 1 halbes Jahr in einem schweizer Spital zu liegen(eben Aufenthalt) bevor man das Löffeli abgibt, damit es plötzlich nach schweizer Erbrecht geht.  (Ist echt ganz ehrlich nicht meine Schuld ... :lach:)

PS: Ok Schweiz != EU aber du weißt was ich meine)


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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 05. März 2016, 11:12:24 »
Woher hast Du die 181 Tage? Quelle bitte.
Übliche Regelung bezüglich Feststellung gewöhnlicher Wohnsitz   :anixwissen:  (Erbrecht 'nach letztem gewöhnlichen Wohnsitz'. Reicht also nicht in Monaco tot umzufallen oder seinen Wohnsitz vom Krankenbett aus am letzten Tag noch schnell in ein Steuerparadies zu verlegen :zwinkern: )

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 05. März 2016, 10:50:22 »
Widerspricht aber auch nicht, was der Notaire dir gesagt hat.
Ist eigentlich ganz einfach: Die Grundregel:
1. Erbrecht am (letzten) Wohnort  (Standard)
oder Bürger schließt 1.aus und wählt stattdessen Erbrecht nach Staatsbürgerschaft.

Niemand kann ein Land auswählen. Nur eben Wahl zwischen 'der Wohnort' oder 'die Staatsbürgerschaft'. Standard Wohnort (das gilt jetzt auch für D). Jeder EU-Bürger hat die Option: Erbrecht nach Staatsbürgerschaft.
Bsp: Als Deutscher kannst du nicht franz.Recht vorbestimmen.  Wär auch kontraproduktiv, wenn du/Deutscher bspweise  60 Jahre in F lebst und dann die letzten 2 Jahre in Spanien. Dann gilt  franz.Recht eben ganz sicher nicht mehr.  ;)  Das gilt natürlich genauso auch für Staatsbürgerschaft - Deutscher wählt Recht Staatsbürgerschaft, wird danach Franzose(gibt DeutscheSB zurück), zieht zurück nach D - es gilt franz.Recht.

PS Diese Option (Erbrecht nach Staatsbürgerschaft) kann jeder Bürger und zu jeder Zeit wählen - auch als Deutscher wohnhaft in Deutschland, Franzose wohnhaft in Frankreich. Die Wahl entfaltet dann halt nur tatsächlich seine Wirkung, wenn man die min. letzten 181 Tage außerhalb seines Heimatlandes im EU Ausland lebte.

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Wohnen / Re: Schlechte ENergiewerte + Certificat ELEC
« am: 02. März 2016, 11:08:12 »
Hier habe ich direkt zu Anfang den Elektriker des Marklers abgeschossen denn dieser wollte mir eine Elektroheizung anbieten, die aber bei der liegenden Zuleitung zum Haus überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Das hat mir mein guter Freund gesagt, der Elektriker ist und sich das Haus komplett angesehen hat. Dieser wird mich auch bei jeglichen Arbeiten im Haus in Sachen Elektrik unterstützen. Wir werden nach und nach alle Leitungen erneuern.
:doppeld:
- Im Bad gibts Zonen wo keine oder nur bestimmte Sachen erlaubt sind
---- Ja, das ist die Lampe über der Dusche. Hier werden wir uns dann auch was einfallen lassen müssen. Das Bad wir nach der Küche als nächstes angegangen, damit die beanstandeten Punke aus dem Certificat Elec weg sind und ich sicher wohnen kann. f
Tipp: Kein echtes Problem! Einfach eine spritzwassergeschützte Lampe (IPx4 / IPx5) einbauen.
Meist ist die Decke höher wie 225cm - da geht 230V.  Wenn's wirklich weniger ist muß es Niedervolt sein (Trafo irgendwo hin, die vorhandene Leitung umklemmen und gut ist). Wenn's dann noch Probleme gibt, weil Duschkopf zu nah an Lampe reicht, was irgendein Dippelesscheisser bei Duschkopf mit Schlauch bemängeln könnte - einfach Brausegarnitur mit festem Kopf einbauen (Es gibt eben auch in F nix was nicht geregelt ist  :-\  )

Bonne Chance !

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 02. März 2016, 10:51:24 »
Moin  :winkerwinker:

Hat sich hier schon wer mit dem Erbrecht in Frankreich beschäftigt?
Soweit ich weiß gilt es wenn man in F wohnt und dort stirbt.

Ist ja nicht ganz ohne - gilt ein deutsches Testament auch in F?
Wie ist das mit den Pflichtteilen?

Salü,

Edgard

1. Wie Dirk bereits gesagt hat, hat sich im letzten Jahr geändert. Anzuwendendes Recht per Testament frei wählbar (nach Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Standard nach letztem Wohnsitz (D hat das nach grundsätzlich nach Staatsangehörigkeit wohl aufgegeben).
Aber das gilt auschließlich für das Erbrecht also was Erbfolge,Pflichtteile etc angeht. Was Erbschaftssteuerrecht angeht, bleibt alles beim Alten -  und da werden in F belegene Immobilien grundsätzlich weiterhin mit der französichen Erbschaftssteuer belastet  :-\ (Naja, ausländische Immobilien dafür grundsätzlich nicht  :zwinkern:)

2. Yeap, gibt auch in F Pflichtteil:
- In D Pflichtteil ist 50% von gesetzlichem Teil
- In F wird Pflichtteil nach der Regel Kinder+1 berechnet: Bsp: 3 Kinder = 1/(3+1) => jedes Kind 1/4 Pflichtteil + 1/4 frei vererbbar, bei 2 Kinder => 1/3 jedes Kind + 1/3 frei vererbbar.
- Wenn ein Kind gestorben: -mit Nachkommen= Anteil geht an dessen Nachkommen, ohne Nachkommen = wird nicht gezählt
- Nur(!) wenn keine Kinder da sind, hat die Ehefrau/-mann Anspruch auf 1/4  Pflichtteil

3. Auch deutsche Testamente gelten (natürlich bei Wahl F-Recht dürfen sie nicht gegen F-Recht verstoßen...)
Du kannst also wie Dirk erwähnt zu einer frenz. Notarin gehen (dann wird eben im franz.Zentralregister in Aix-en-Prov. aufbewahrt. 
oder eben zu einem deutschen Nator (dann wird's eben im deutsche Zentralregister (http://www.testamentsregister.de/) hinterlegt).
Brauchst auch keine Angst haben, die Notare können inzwischen europaweit abfragen, ob ein Testament existiert. 


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Wohnen / Re: Schlechte ENergiewerte + Certificat ELEC
« am: 26. Februar 2016, 21:56:18 »
Bei der Elektrik ist mein Vorposter wohl deutlich kompetenter als ich. Zum DPE möchte ich aber noch was sagen:

Eine DPE Klasse wird nicht per "Augenschein" oder "Messgeräten" berechnet, sondern normalerweise in dem die Heizabrechnungen der letzen Jahre ausgewertet werden. Man rechnet dabei anhand der Verbrauchszahlen einen Kennwert pro m2 aus. Daher eignet sich der Wert, wie in meinem Beitrag beschrieben, sehr gut um die künftigen Heizkosten abzuschätzen.
Sorry, wenn ich dir da widersprechen muß. Es gibt sehr wohl auch die Berechnung mit dem Augenschein (nennt sich eben bedarfsorientierte Berechnung im Gegensatz zur verbrauchsorientierten). Letztere ist zwar billiger, aber führt regelmäßig zu noch murksigeren Werte. Oder funktioniert halt gleich gar nicht.
Nimm nur als Bsp. mal Mietwohnung mit Elektroheizung und versuch herauszufinden, welcher Anteil Heizung und welcher Anteil Leben/Backen/Duschen/TV/Frigo war. (Die wenigsten Whg haben 2 Zähler und bei kl.Whg meist auch keine Nachtspeicheröfen(heures creuses opt). Oder denk an Häuser, wo die Leute in der Übergangszeit ihren Holzofen betreiben? Oder gutes Beispiel das neue Haus von Tina -  Woher soll der Experte rauskriegen, wieviel Koks dort tatsächlich verbraucht wurde. Wie soll man das berechnen oder da irgendwas vernünftiges rauskommen, wenn der Verkäufer nur den verbrannten Stapel Holz etwas kleiner einschätzen, um ein Energiesparhaus zu haben.
Hinzu kommt, daß Menschen einfach extrem unterschiedlich sind. Und dito Energieverbrauch.
Perfektes Bsp. die von mir obengenannte kleine Stadtwhg. Die wurde von uns komplett zum Vermieten renoviert, dann DPE gemacht (eben bedarfsorientiert(Augenschein) weil Totalsanierung und damit keine verfügbaren Werte). Kleine Whg./Elektroeinzelheizkörper (kein Nachtspeicher/Nachtstrom). Als erstes vermietet an eine junge Frau, die es tatsächlich geschafft in 10 Monaten einen Gesamtenergieverbrauch (warmWasser,Heizung,Licht) von nur(!) 90€ zu bewerkstelligen (Wie nachher rauskam war die religiöse Dame 6 Monate auf Missionierungstour und hat wegen religionstick nur kalt geduscht und gar nicht geheizt (alles verschimmeln lassen aber das ist andere Geschichte). Nachfolger (4Jahre) dann ein Student, der jeden Fr-So.. zu seinen Eltern in die Normandie gefahren ist (am Mo direkt von zu Hause zur Vorlesung) Also die meiste Zeit eher nicht geheizt und ansonsten hat der sich einer dieser Petroleumöfen in die Whg gestelt, weil's schneller warm wird und wie er sagte billiger war. Was er verbraucht hat an Petroleum, wie soll ich das als Vermieter wissen ? Jetzige Mieter eher Typ Hausmütterchen, die ständig am kochen und backen ist und sich einen alten Riesenkühlschrank von ihren Eltern in die Whg gestellt hat. Die wird ordentlich was an Elektronen wegbacken - naja spart sie dafür beim heizen.  Aber da wären wir ja wieder auch bei dem wie an 1 Stromzähler erkennen was da was ist?

Wie bitte soll man daraus auch nur irgendwie die wirkliche Energieffizienz der Whg aus dem Verbrauch ermitteln?
Also bleibe bei meine Meinung, daß DPE  Ringelpietz ohne allzu großen echtem Nutzwert ist. Sorry, aber der verbrauchsabhängige leider noch mehr wie der bedarfsorientierte. (In D ist der verbrauchsorientierte für die meisten Gebäude inzwischen wohl sogar unzulässig). 

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Wohnen / Re: Bald ist es soweit - Häuschenkauf
« am: 26. Februar 2016, 12:16:14 »
1. Frage: Wie lange dauert es eurer Erfahrung nach, bis die ganze Angelegenheit durch ist, sprich Finanzierung steht, Verträge unterschrieben, Prüfung durch Notar wegen Altbelastung des Grundstücks. Es geht darum, dass ich 3 Monate Kündigungsfrist in meiner Wohnung habe, die ich berücksichtigen muss. Wenn ich nun zum Ende Februar noch kündige müsste ich Ende Mai umziehen. Oder sollte ich lieber zum Ende Juni kündigen und kann ja dann ggfls. schon eher umziehen. Allerdings würde eine Doppelbelastung von Kredit und Miete sehr weh tun. Wie sind eure Erfahrungen?
Könnte man mit der Bank aufgrund der Sache vereinbaren: Rückzahlung beginnt ab dem 1.07.2016 auch falls der Notartermin schon eher ist???

2. Frage: Wo kann ich die Catasterpläne einsehen?? Gibt der Markler die der Notarin?

3. Frage: Wie habt ihr das ausgehalten!?!??!!?!?!?! Das ist alles so spannend und ich hänge vor Vorfreude unter der Decke hehehehe  :lach: :lach:

Danke euch!!!! :-)

zu 1. Zeitspanne zwischen Compromis (+ Notar beauftragen) und Notartermin sind in F  Standard 3 Monate. Moselle hat zwar deutsches Grundbuch, würde mich aber wundern, wenn das schneller wie 3 Moante geht.

Anders als in D ist der Notartermin in F Abschluß des Prozedere (während es in D eher Anfang ist - D-Notar kümmert sich nach Beurkundung um alles, In F Notar kümmert sich vor Beurkundung um alles.
Beurkundung in F läuft eigentlich so ab, Käufer+Verkäufer gehen hin, du bezahlst (viele bringen einen beglaubigten Bankcheck) und kriegst dafür die Schlüssel direkt beim Termin überreicht. Kredit läuft eigentlich auch erst ab dem Tag.

(Also ich würde die jetzige Whg. noch nicht jetzt kündigen, lieber 1 Mo. warten und dann vielleicht mal nachfragen beim Notar - die wissen dann bereits ziemlich genau, ob alles ok geht(warscheinlich) oder irgendwo Probleme sind (selten))

zu 2. Katasterpläne gibts online wie Dirk erwähnt etwas spröde (oder ziemlich einfach auf www.geoportail.fr wo es jede Menge weiterer karten gibt). Katasteramt führt in F Pläne und Grundbuch - entsprechend holt sich der Notar direkt dort die Sachen. (Makler hat damit nix zu tun).

zu 3. Hahaa kennt wohl jeder, der mal was gekauft hat. Das Gefühl zwischen himmelhochjauchzend und dem 'hoffentlich hab ich kein Mist gekauft'. Drück Dir jedenfalls die Daumen!   

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Wohnen / Re: Schlechte ENergiewerte + Certificat ELEC
« am: 26. Februar 2016, 11:52:20 »
Lese deine ganzen Beiträge schon eine geraume Zeit mit, will mich jetzt doch mal zu Wort melden.

Also wegen DPE würd ich mir jetzt keine allzu großen Gedanken machen. Wer das schon mal hat machen lassen müssen, weiß wie das abläuft. Meist (bei Verkauf) im Gesamtpaket  mit Loi Carrez,Amiante,Termite. Man zahlt seine 300€.  Dann kommt "Experte", schaut kurz in jedes Zimmer (hält für die Berechnung vielleicht noch seinen Ultraschallmesser an die Wand (wenn kein Plan vorhanden)), nimmt ansonsten ein paar Daten auf und geht nach 5 Minuten wieder. Und 3 tage später hat man alle Scheine. Ehrlichgesagt Wert dieser "Untersuchungen" geht eher gegen 0, aber alle sind glücklich: Verkäufer hat günstig die benötigten Scheine, Experte leichtverdientes Geld. Mehrmals mitgemacht und war jedesmal ein Witz. Einmal längere Diskussion mit einem gehabt. Kleine Stadtwhg, oben/unten/links/rechts Nachbarn, wenig Außenwand und davon 80% Fensterfläche, verglast mit modernsten 3fach Energiesparfenster, die wir extra aus D importiert haben. Bekommen haben wir trotzdem ein G, weil das Haus eben 1865 wäre und da bekäme man eh nicht besser wie F, egal was man macht und Fenster dürfte er sowieso nur zu 20% (oder so) in die Wertung einfließen lassen. Kommt halt Mumpitz raus, aber Hauptsache Schein.   
Mein Rat: lieber auf gesunden Menschenverstand verlassen: (relativ) neue Fenster? (dicht?), Dach neuere(!) Dämmung (dabei -wichtig- unbedingt schauen, daß Dachbalken ok - das wäre richtig teuer!!!)...


Was Elektrik angeht ist die Sache etwas anders und sehe ich genauso kritisch wie FrontalierCh. (Zwar kann man auch mit nur 2 Adern einen FI betreiben, aber dann muß man die Erdung komplett abklemmen - Also 0,nix Schutzkontakt. (Das früher beliebte PEN (Schutzleiter+Neutral auf einer Ader bis zur Steckdose zum Adersparen) geht jedenfalls nicht mehr, weil sonst bei jedem bloßen anfassen von Herd,Kaffemaschine der FI-Schalter hypst).

Bei dem "Das die alten Leitungen nicht so tragisch wären" mußte ich schmunzeln. Das hat sicher dein Makler gesagt?! ;) Genauso wie das mit dem, daß die Elektrik in den letzen 'magischen'* 15 Jahre umfassend modernisiert wurde (magisch weil 15 genau Zahl ist, wo man dem Käufer derzeit noch keinerlei Certificat zur Elektrik vorlegen muß (Cert wenn Elektrik älter als 15 Jahre, dieses cert gibts aber erst seit 2009)).  Zweiadrige Leitungen werden aber auch in F seit sicher 40 Jahren nicht mehr verlegt. Und da neue Leitungen verlegen wohl das Aufwendigste an der ganzen Elektrik ist, kauft man sich lieber paar glänzende neue Steckdosen im Baumarkt und schon sieht's wie neu aus. Machen sicher Generationen von Häuslebesitzer so. Und der Makler ist eben, wenn's drauf ankommt sicher ganz schnell kein Fachmann und die Verkäufer haben ihm nur sicher mündlich irgendwann usw... :-) Und der Elektriker hat's nur von AUSSEN kontrolliert (womit auch er aus der Verantwortung ist).
Ich halts jedenfalls für ziemlich gravierend und wäre da vorsichtig. Nebenbei verlangen viele Versicherungen inzwischen bei Neuabschluß direkt eines dieser Promotelec Certs, daß die Elektrik in der Norm ist, was du so aber sicher nicht bekommen wirst. (Verlangen oder es steht irgendwo in den Klauseln).  Also ich würde da unbedingt mit einem Elektriker durchgehen (vielleicht kennst du ja jemand im Bekanntenkreis, gerne auch Deutscher (Normen sind zwar unterschiedlich aber die Prinzipien die Gleichen). Das meiste ist ehrlichgesagt auch relativ leicht zu erkennen (bsp: Sicherunsgkasten aufschrauben, schauen was aus der Wand (und vor allem wie(gaine j/n!) ist die halbe Miete). Nur würde ich das jetzt nicht unbedingt mit dem Elektriker, den du dank Makler 'an der Hand' hast (wie in anderem Beitrag erwähnt)  machen. Denn ehrlichgesagt hat den eher dein Makler an der Hand und nicht du. Also lieber einen Unparteiischen ;-)


Die Fehler bei Dir im Einzelnen (gleiche Reihenfolge)

- Erdung (unter Umständen fehlt die gesamte Erdung (inklusive Fundamenterder) - das wird richtig teuer, wenn alle Wände aufgerissen werden müssten
- Im Bad gibts Zonen wo keine oder nur bestimmte Sachen erlaubt sind (warscheinlich befindet sich eine Steckdose zu nah an Badewanne/Dusche.Oder eine nicht spritzgeschützt Lampe(ohne IPzeichen) (Meist ist das noch relativ leicht zu beseitigen, indem man die Steckdose stillegt/Lampe ersetzt ). Gerne hängt aber auch der Chauffe-Eau in einer dieser Zone  :-\
- Es gibt Punkte wo man an stromführende Leitungen langen kann. (Spricht für schlampige Verlegung (meist nachträgliches Rumgefrickel von Bewohner), bzw.für Uraltverlegung(bsp: diese flachen Steckdosen)
- Ausgelutschtes oder falsch verwendetes Material (Bsp. Schalter die angebrochen sind,alte Steckdose, Schalter die nur für 10A zugelassen, aber mit 20A abgesichert sind, flexible Kabel festverlegt und ähnliches etc..)
- Kabel die nicht mechanisch geschützt sind (Einzeladern müssen in InstaRohr (Gaine/Baguette) verlaufen - ist meist Zeichen für nachträgliches Gefrickel (bsp. das jemand die Steckdose mit irgendein auf die Wand getackertes Kabel "verlängert" weil er woanders eine Dose gebraucht hat)(Meist aber relativ einfach zu beheben)
(Dazu Punkt 5: nehme an ist nur nicht angekreuzt, weil ers warscheinlich gar nicht erst angeschaut nach den anderen Problemen - oder eben nur von außen ;-) )

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Sonstiges / Re: Der Terror steht vor der Tür
« am: 10. Dezember 2015, 20:42:45 »
Was hast du gedacht?
Dass der aus den USA gekommen ist?

Sie sind unter uns!
Sorry, aber das ist irgendwie doch noch mal ein ganz anderes Level von nah dran. Das ist nicht irgendwie nicht Meinau, Clichy-sous-bois oder sonst irgendeine banlieue, wo normalo normalerwiese kaum je hinkommt. Wissembourg ist ein  kleines Nest mit nur knapp 8000 Ew. wo bald jeder jeden kennt. Das Städtchen ist freundlich ausgedrückt einfach nur verschlafen, eigentlich hatte ich immer gedacht weit weg vom Weltgeschehen, ein Städtchen wo Sonntags bei der Polizei schon mal der Hörer den halben Tag neben der Gabel leigt wenn schönes Wetter ist  ;). Da gibt es keine Ghettos, natürlich Moslems, aber ein wirklich friedliches Zusammenleben. Vollverschleierte und Männer in Kaftans mit langen Bärte findet man in W. genauso wenig wie abgegannelte Hochhäuser. Er jedenfalls hat ja bis 2013 keine 100m hinterm Lidl (direkt neben dem alten  GummiMaier Areal gleich unterhalb von Pôle/Finanzamt) gewohnt, und seine Mutter lebt noch heute in einem Fachwerkhaus mitten in der Altstadt und inmitten alteingesessener Bevölkerung keine 100m hinterm Rathaus. Das Städtchen ist freundlich ausgedrückt einfach nur verschlafen und immer weit weg vom Weltgeschehen, von Islamismus und IS. Dachte ich zumindest. Aber jetzt das. Ich finde es jetzt schon irgendwie ein ganz anderes Level von beängstigend, gerade weil man hier halt nicht in irgendeiner 500 000Ew. Stadt ist wo man es erwartet. Im Gegenteil und weil man sich da recht warscheinlich schon mal über den Weg gelaufen ist oder er vielleicht beim Lidl hinter einem stand. Ein fanatisierter Massenmörder. Man fragt sich jetzt wirklich, ob und wie viele weitere tickende Zeitbombem da womöglich noch rumlaufen.

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Ich denke also nicht, dass der "ursprünglich vereinbarte Endpreis" gültig ist und dass bei Steuereintreibung ein Sonderkündigungsrecht existiert. Wie Du ja schreibst können die meisten Ihre PKV eh nicht kündigen.
Guckstu einfach hier - https://www.sis-datenbank.de/normen/gesetze-und-richtlinien/283-zivilrechtliche-ausgleichsansprueche-fuer-umsatzsteuerliche-mehr-und-minderbelastungen-HI403899C.000402.html    
Hast natürlich Recht, daß PKverträge zwar prinzipiell genauso normal gekündigt werden können, daß aber wegen den Altersrückstellungen eher ziemlich witzlos ist.

Die Unternehmen können ja nicht bei allen Leuten mit einkalkulieren, dass diese evt. mal  ins Ausland ziehen und dann Versicherungssteuer (nicht MwSt oder USt) fällig wird.

Côté Wortklauberei - öhhemm gibt in F gar keine 'Versicherungssteuer' :pfeif: Und in D auch kein Mwstgesetz - nur ein UstG  :rolleyes: Trotzdem sind die Prinzipien die Gleichen  :zwinkern:
Ansonsten Gundlage bei Kalkulation/Vertragsabschluß ist eben Steuer nach Wohnort (so is'eben Gesetz). Wenn die Vertragspartei Kunde dafür verantwortlich ist, daß sich das ändert (indem er umzieht), muß selbstverständlich auch der Kunde für die Folgen/Schäden daraus aufkommen - sprich wenn es -in diesem Fall- "zum glück" nur die (mehr)  Steuern eines anderen Landes sind, muß der Kunde die tragen. Warum sollte das die Vertragspartei Versicherung das tun? Trägt der Kunde die Folgen (also Extrakosten) und hat die andere Seite (Versicherung) keinen Nachteil => kann nicht kündigen. Argumentum e contrario - Versicherung muß genauso auch zuviel gezahlte Mwst zurückerstatten.Bei anderen Verträgen hängt aber mehr als nur die Steuer davon ab, da kann und wird die Versicherung von ihrem dabei entstehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und einen neuen oder keinen Vertrag mehr anbieten. Nur als Bsp. zieh mit deinem in D angemeldeten Auto nach F um und versuch die KFZ-Versicherung (obwohl für's ganze Jahr bezahlt  =D) mitzunehmen  :zwinkern: (Versuch das Gleiche schon innerhalb D - und etwa die günstigere Regionalklasse vom alten Wohnort einfach zu behalten  :lach: )

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Stimme Dir zu, jedoch schickt de Versicherer die Rechnung - ergo muss ich mich bei Einwänden auch an den Versicherer wenden und nicht an die Steuerbehörde.
Der Versicherer ist Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner ist aber das Versicherungsunternehmer (http://www.gesetze-im-internet.de/versstg/__7.html), d.h. der franz. Staat wird sich an das  Unternehmen halten - wenn überhaupt.
Meiner Vermutung nach wurden die Unternehmen von ihren Branchenverbänden heiß gemacht, dass sie da was falsch machen. Nicht vom franz. Staat.


BTW: es ist seit Jahren üblich, dass für in D geschlossene Verträge bei Wegzug ins Ausland die dortige Versicherungssteuer vom Unternehmen in Rechnung gestellt wird. Neu ist lediglich, dass dies für die PKV auch so gehandhabt wird.
Interessant ist die Frage: was passiert, wenn man nicht zahlt? Klage in F? Einstellung des Versicherungsschutz wegen Verstoß gegen die AVB (Achtung: gefährlich, sehr gefährlich!)? Verrechnung mit zukünftigen Erstattungen der PKV?

Stimmt schon, bei Einwänden an den Versicherer wenden.

Aber warum sollen da ausgerechnet die "Branchenverbände" dahinterstecken. Macht doch keinen Sinn und bringt den Versicherungen nix außer Theater? Denke mal eher das hängt mit der Rechtsprechung der letzten Zeit zusammen. Ist ja gerade einiges im Fluß, ich verweise nur mal auf das von dir anderswo erwähnte neue europ. Erbrecht, das auf Wohnort geht (und nicht mehr wie in D auf Staatsbürgerschaft. Oder das Verfahren deRuyter gegen Frankreich, wo Frankreich volle Bauchlandung hingelegt hat mit ihrem Sozialabgaben für Spekulationssteuer und jetzt gewzungen ist, alle ohne Wohnsitz F die Steuer wieder zu erstatten.    

Aber zurück zum Fall: Was Mwst/Ust (gehe davon aus Vst ziemlich sicher genauso gehandhabt wird!) betrifft: Für Endkunden gilt einzig und allein der Endbetrag. Wenn der Versicherer/der Händler auf der Rechnung die Zusammenstellung /Steueranteil usw. ist das erlaubt, muß er aber nicht (und im Supermarkt wirst du z.Bsp kaum den netto Preis auf einem Preisschlid sehen). Verboten ist grundsätzlich jede Preisangabe ohne Mwst. und erst später die Mwst draufzuschlagen bei Endkunden. Es gilt nur ein Preis, der Endpreis!
Der Verkäufer muß eben für sich zuvor um die Kalkulation, Berechnung zuvor kümmern, auch um die Abführung der Ust und dem Kunden einen Endpreis nennen. Der Kunde muß da ja z.Bsp. auch nicht überprüfen ob die Mwst richtig berechnet wurde, ist auch nicht für's Abführen verantwortlich. Die Steuer heißt auch nicht umsonst Umsatzsteuer, weil sie eben für den Verkäufer von seinem Umsatz gilt und den Kunden eigentlich nix angeht. Sonst hieß sie Kaufsteuer ;-). Wie gesagt Verkäufer verantwortlich, wenn der sich vertut und bsp.die falsche Steuer in seiner Kalkulation hat, ist das eben sein Pech.

Der Kunde kann diese Steuer, die der Verkäufer zahlen muß, auch nicht einfach für sich reklamieren und aus seinem Betrag rausrechnen. Der Rechnungsbetrag ist nicht teilbar. Wenn ich also 200€ von 1000€ einbehalte, mag das (zufällig) die Höhe der Mwst haben, aber ich bin einfach 200€ vom Gesamtbetrag schuldig. Nebebei - für alle Betriebe (mit ausnahme winzbetriebe) gilt zudem SOLL-Besteuerung - heißt wenn die Rechnung des Kunden am 10.10 fällig wird, wird auch die Ust am 10.10 für den Unternehmer fällig - also hat der Unternehmer die zunächst mal zu zahlen, egal ob der Kunde schon bezahlt hat oder nicht (ein großes Problem für viele kleinere Betriebe).
Also einfach 'Mwst' einbehalten bedeutet einfach ganz simpel Zahlungsverzug und die zieht dann eben den Rattenschwanz an Probleme nach sich.

- Einziger Sonderfall wo Mwst. für Endkunden von Bedeutung ist: Wenn bspweise die Mwst/Ust erhöht wird. Für normale Verträge kaum von Bedeutung, da die eh jedes Jahr Preissteigerungen haben und damit Sonderkündigungsrecht. Wie auch immer, falls nur um die Steuererhöhung erhöht werden soll, kann da Sonderkündigungsrecht kann aber ausgeschlosssen werden, wenn man nur die Erhöhung durch hörere Mwst. weitergeben will (Steht in den meisten AGBs). Dazu MUSS man das dem Kunden dann aufschlüsseln und der Kunde kann dann vor einem normalen Gericht klagen, wenn er denkt, daß es falsch berechnet wurde. (Das war z.Bsp. so eine der Sachen bei der Mwst.erhöhung auf 19% 2006(?), wo viele Handyfirmen penibel drauf geachtet haben - damit die Kunden nicht alle mit Sonderkündigung verschwinden  =D )

Zusammengefasst meine Meinung:
- Also für den Kunden gilt eigentlich nur der Endpreis. Wie die Kalkulation ist und welche Ust. der Händler/Versicherer/Verkäufer zugrundelegt geht ihn im Prinzip nix an. Sollte bei lfd. Verträge Gebührenerhöhungen anfallen (was ja fast jedes Jahr ist), besteht eigentlich immer ein Sonderkündigunsgrecht. Das ist es dann auch schon. PKV mag hier allerdings ein Sonderfall sein, das mit dem Kündigen/Wechseln usw. nicht so einfach ist und die Machtverhältnisse Riesenversicherungkonzern-kleinerabhängigerKunde zu unfair, da gibt es sicher eine Menge Sonderregelungen (der Versicherer kann nicht unbegrenzt verlangen was er will, nachweise usw.) - da müßte man dann schauen bzw. Fachanwalt fragen. Bleibt insoweit die Frage, ob der Kunde überhaupt dem Versicherer die Kalkulation der Steuer beanstanden kann?  

- Kunde kann sich umgekehrt auf Endpreis verlassen. Also wenn die Versicherung sich verrechnet oder was übersieht, ist das ihr Problem. Sie kann dem Kunde zwar gerne jederzeit ein Schreiben schicken und hoffen das er nachzahlt. Wenn er's tut, sein Pech, wenn nicht dann nicht.
Damit eine interessante Frage: Darf die Versicherung nachträglich Zusatzgebühren für vergangene Jahre/Verträge erheben? In Frankreich gibt's ja die Regelung, daß man jederzeit rückwirkend für 3 Jahre zum nächsten 1.1.(1.4.?) Steuer nacherheben darf (also derzeit für 2013,2014,2015. In Deutschland gibts das nicht (und Steuerbescheide werden daher dann eben gerne als 'vorläufig' in manche Punkte erlassen  ;)). Also wenn der Vertrag nach deutschem Recht ist (scheint mir so) und nur die Steuer nach F geht, dürfen zwar die aktuellen+zukünftigen Beiträge natürlich entsprechend angepaßt werden, aber einfach rückwirkend für die 3 vergangene Jahre neu kalkulieren und extra zur Kasse bitten???
Widerspricht eigentlich jeden Geflogenheiten, aber denke mal das wäre ein Frage für einen Fachanwalt. Barmenia hat sich da mit der Kulanz jedenfalls ganz geschickt um diese Frage rumgedrückt  =D

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