Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - soso

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Wir lassens, es ist wie Du sagts, Du hast recht.
Trotzdem würde ich Andere nicht als Dummschwätzer bezeichnen, gehört sich nicht.
Jesses!!  zwischen dummes Geschwätz und Dummschwätzer ist ja wohl ein riesengroßer Unterschied!

 Habe dich und würde ich dich auch nie als Dummschwätzer(allgemein)  bezeichnen!

Daß du aber, wo immer das Wort Hauptwohnsitz bzw. Résidence principal/secondaire nur auftaucht, sofort jeden verbessern mußt mit deiner -mit Verlaub- etwas kruden Logik "kein deutsches Meldegesetz daraus folgt (zwingend) => keine Unterscheidung  Erst-/Zweitwohnsitz"  nervt. Weil einfach nicht wahr! Und wird's auch nicht, wenn man es nur oft genug wiederholt.
Und den irgendwie dahinter stehenden Grundgedanken 'nur wie die Deutschen/Dland es machen, kann es gehen' finde ich eben .... :mad:  naja mein Nachbar würde sagen 'typisch deutsch' .

Aber lassen wir es!  :winkerwinker:

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sachlich bleiben bitte und nicht beleidigend werden!

Auf meinem Rathaus ist keine Anmeldung erforderlich, sie unterscheiden daher auch nicht zw. Haupt- und Nebenwohnsitz. Steuerlich ist es selbstverständlich was anderes.
Sorry, aber was ist daran beleidigend, wenn man dieses immerwährende Geschwätz als das betitelt was es ist Geschwätz. Falsch dazu. Sorry  dafür!

Deine Lieblingsleier (die vom ständigen Wiederholen hier auch nicht wahrer wird):  da kein Meldegesetz  ( "auf dem Rathaus keine Anmeldung erforderlich") kann es kein Erst-/Zweitwohnsitz geben. Weil es ja nur so funktionieren kann wie die Deutschen es machen und es scheinbar keine andere Art geben kann.
Das es in Frankreich nicht über die Gemeinde läuft, sondern über den Staat (Zentralismus eben) und etwa über die Finanzämter(eben da wo der kleine Bürger mit dem Staat zwangsläufig in Berührung kommt) läuft, ist dir noch nicht aufgegangen?
Selbstverständlich wird ganz genauso zwischen Haupt- und Nebenwohnsitze unterschieden wie in D. Und eben nicht nur bei der Steuer wie du meinst. Auto anmelden hab ich bereits genannt. Wär mir neu, daß man in F woanders  als am Hauptwohnsitz wählen kann. Beihilfen bekomme ich nur am Hauptwohnsitz. Auf dem französischen Perso steht selbstverständlich die Adresse Hauptwohnsitz. Weil woanders als am Hauptwohnsitz bekommt man eh keinen.  usw usw. usw.

PS: Das Rathaus weiß auch ohne 'Anmelden' genau wo Haupt und Nebenwohnsitze sind, nicht nur weil sie natürlich Zugriff auf die staatliche Daten haben. Und Prinzip ist auch ganz einfach - alles zunächst und automatisch Nebenwohnsitz, was nicht jemand offiziell als Hauptwohnsitz deklariert hat. Klingt simpel, isses auch - Weil der Bürger  ein Interesse daran hat einen Hauptwohnsitz zu haben. Denn der Erstwohnsitz wird anders als in D nicht in der Tradition 'muß man haben' (GesetzGesetzGesetz) sondern als 'darf man haben' gesehen... - der franz. Erst/Hauptwohnsitz ist nicht umsonst mit allerlei Vorteile versehen . Aber ist halt auch schwer zu verstehen für jemand, der ständig nur das deutsche Meldegesetz vor sich her trägt. :anixwissen:


PS2: Eigentlich müßig, daß wir ständig und ständig wieder den gleichen Blödsinn durchkauen müssen, der außerdem nur wenig mit der Ausgangsfrage zu tun hat.

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Und: es gibt keinen "Hauptwohnsitz" in F, es gibt nur eine steuerliche "Anmeldung". Ansonsten "ist man einfach da".
Entschuldigung, aber das ist doch dummes Geschwätz ( das immer Gleiche der von dir so beliebte Vorstellung kein Meldegesetz = kein Wohnsitz). Selbstverständlich gibt es in Frankreich einen Haupt/Erstwohnsitz (eben die résidence principal)  und Nebenwohnsitz(e) résidence(s) secondaire(s).  Und es macht einen Höllenunterschied und kann auch schon mal 100000€ Extrasteuer kosten, wenn nur Neben- statt Hauptwohnsitz.
Aber um beim Auto zu bleiben: Du darfst ein Auto nur am Hauptwohnsitz zulassen. (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16536)
An Nebenwohnsitze geht nicht. Und ich bezweifle, daß du ein Führerschein an einem Nebenwohnsitz machen darfst. 

Wundert einen ja schon, wie diese Franzosen da ganze Gesetzbücher um Résidence P und S schreiben, wenn sie angeblich gar nicht unterscheiden.

Und einfach irgendeinen Dolmetscher mitnehmen: LOL, wär ja geschickt, bräuchte man selber keine Ahnung haben, nur einen Dolmetscher der die richtige Antwort kennt. Wie sollen die denn feststellen, was der mir in einer fremden Sprache erzählt.  :lach:

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Naja, das erste Problem wird in F schon sein, sich 'ANZUMELDEN' .  :pfeif:

Nööö, kriminelles seh ich da genauso wie Dirk nicht wirklich. Und schon gar keine Anstiftung (Er will ja selbst und nicht daß irgendjemand irgendwas...). Und eigentlich fragt er ja nur, ob's da vielleicht was (legales) gibt. Steht nix davon, daß er nach was Illegalem sucht. Wobei einfach Antwort :  Nööö ohne da Haupt(sächlich) zu Wohnen auch keinen Hauptwohnsitz (Impliziert irgendwie ja schon das Wort). Und ohne Hauptwohnsitz in F halt keinen franz. Führerschein.

- Hauptwohnsitz F.. Warum  nicht? Is'n großartiges Land! Allerdings kommt dann ganzer Rattenschwanz weitere Goodies: Bsp. macht man üblicherweise da seine Steuererklärung, ist dafür dann in D nur beschränkt steuerpflichtig (sprich zahlt (falls kein Grenzgänger) paar tsd Euro mehr Steuer in D im Jahr(die Freibeträge fallen weg)  usw...)

- Und Führerschein in F machen heißt in Frankreich: Führerschein auf Französisch machen (Theorie+Praxis) - Führerschein in deutsch wie in  Tschechien/Polen  gibts wohl nicht. War hier ja schon paar mal Thema... Also sehr gutes Französisch Pflicht

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Wohnen / Re: Mietvertrag in Deutschland unterschrieben
« am: 22. April 2016, 11:35:10 »
Danke für Deine ausführlichen Ausführungen und ja, so ist es, Du hast recht.
Um auf Deine Eingangsfrage einzugehen - nicht die 20k aus dt. Einnahmen abziehen in F, sehr wohl aber für den Progressionsvorbehalt die 20k um den in D abgeführten Steuerbetrag (~4k) mindern. Denn die ~4k Steuern darauf habe ich abgeführt, auf die wird aber auch Progressionsvorbehalt in F gerechnet. Und dadurch zahle ich indirekt auf die ~4k Steuern.

Mir ist schon klar, dass die Steuererexperten sich dabei wohl was gedacht haben und ich damit leben muss. Meinem (Steuer-)Rechtsempfinden entspricht es jedoch nicht, ich halte es für eine Doppelbesteuerung.

Hi Dirk,

ich habe immer noch nicht ganz verstanden, wo du ein Problem siehst. Die Progression geht doch immer auf den zu versteuernden Betrag vor Steuern (Also bevor die Steuern abgezogen sind, also AUCH auf die Steuern (auch in D übrigens) )

Also einfaches (vereinfachten) Beispiel (Steuersättze/Progression in F+D sagen wir gleich, Satz bei 50000€ 20%, bei 60000€ 30% (Abzüge,Pausch/Freibeträge etc einfach außen vor) :

Du hast 60000 € Einkommen und mußt es
Fall 1: komplett in D/komplett in F: Steuer 60000x0.3 ==   gesamt 20000€
Fall 2: halb in D/ halb in F versteuern :   Welteinkommen 60k, Steuer in D: 30000x0,3= 10000€  in F: 30000x0,3 = 10000€  ==  gesamt 20000€

nach deine Argumentation (ich hoffe ich hab's richtig verstanden) sollten sie in F die 10000€ dt.Steuer vom Einkommen abziehen:
dann wäre die Steuer: D:  WeltEink. 60k, Steuer 10000€  (wie bisher), F:  WeltEink  nur  50k => Steuersatz geringer (Progression)  25% =  30000*0,25 = 7500€ . Also Gesamtsteuer 17500€  und damit ngrundsätzlich immer geringer, wenn man in mehreren Länder zahlt als in einem (weil es in einem Land statt -wie normal- auf Brutto, dann auf den Nettobetrag geht)

Ansonsten natürlich richtig, daß es bei unterscheidlichen Steuersystemen, unterschiedliche Abzüge,Pauschbeträge etc. immer zu Verzerrungen kommen kann und 100%ige Gerechtigkeit irgendwie kaum geben kann. Die Grenzgänger können ja ein Lied von singen: Da arbeiten sie das Gleiche wie Kollege, der nur 1m weiter die haargenau selbe Arbeit macht:  Aber haben am Ende mehr Geld, nur weil der Kollege 200m weiter, jenseits der Grenze in D wohnt.

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Technik / Re: ES Strom tarife
« am: 20. April 2016, 13:03:46 »
LOL, schau mal auf deinen Hauptschalter (meist BACO mit dem blauen Griff direkt neben dem Zähler) - da ist so ein kleines Fenster wo eingestellt ist wieviel Strom ihr max abnehmen könnt bevor er springt. (Steht im übrigen auch auf der Rechnung oben links (Puissance souscrite (diese Zahl (KiloVoltAmpere= KiloWatt) durch 200V teilen und man sollte den Wert(etwas darunter) an dem Schalter haben Bsp: 3kVA =16A))
- Grundgebühr richtet sich nach diesem Wert, je höher desto mehr monatl Grundgebühr
- leerstehende Whg dreht meist runter auf kleinsten Wert 3KVA (KiloVoltAmpere= KiloWatt)  (16A) weil eben am billigsten
- wenn man mehr braucht, bei ES fragen, kommt einer dreht am Schalter, verplombt den wieder, man zahlt höhere Grundgebühr und gut is.
- oder franz. Spezialität um Grundgebühr zu sparen: Délesteur (ein gerät das automatisch bestimmte Sachen abwirft(ausschaltet), wenn bevorzugte Geräte Strom brauchen (Bsp: Boiler aus wenn Herd an...)

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Wohnen / Re: Mietvertrag in Deutschland unterschrieben
« am: 20. April 2016, 12:42:11 »
- es wird das Brutto der dt. Einnahmen in F angegeben. Dadurch wird der Progressionsvorbehalt auch inkl. der zu zahlenden Steuerschuld auf dieses Einkommen ermittelt. Ich zahle also am Ende anteilig Steuern auf Steuerbeträge, die ich in D bereits abgeführt habe.
 
Selbstverständlich wird immer das Bruttoeinkommen  vor Steuern genommen. Deiner Rechnung nach sagst du also bsp 70K Einnahme 20k Steuern sollen sie dir die 20k Steuern erstmal wieder gutschreiben(also damit ausgeglichen = in der Summer als ob nicht gezahlt ) und dann aber nur 50k versteuern ???


Aber ich glaube du hast da einen grundlegenden Denkfehler in deiner Kalkulation zu dem wie die Steuer bei den meisten Einkommesarten  ermittelt wird.

- zunächst mal Progression sind wir uns ja einig ist klar (je mehr man verdient desto höher Prozentsatz/Steuersatz) -  aber nur deshalb ist der ganze Schlumbumbel mit dem Welteinkommen eigentlich überhaupt nötig

Aber das Ganze an einem einfachen Beispiel:

A. (Grenzgänger wohnhaft F/Arbeit D) hat folgende Einnahmen:
- 50000€ unselbstständiges Einkommen
- 10000€ aus Miete/Einkommen in F
- 20000€ aus Vermietung in D

also gilt:
- Gesamt- (Welt-)Einkommen 70000€
- wenn Grenzgängerstatus:  deutsches Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit* wird dem franz.Fiskus zugeschlagen: sprich er hat Einnahmen vor Steuern in D 20k€ in F50k€
- ohne Grenzgängerstatus ansonsten  in D zu versteuern 60k€  in F  10k€

Der Steuerbeamte in D geht nun hin und schaut zunächst mal in der jeweiligen Progressionstabelle und ermittelt bei Welteinkommen 70000€ sagen wir Steuersatz 40%
Der französiche Beamte (etwas günstiger) ermittelt sagen wir 30% (alles fikitv).

Danach errechnet der franz. Beamte  für den franz.Teil der Einnahme (und nur den!) (mit Grenzgängerstatus eben 50K€, ohne GS 10k€) alle Abzüge bzw. das versteuernde Einkommen und erhebt darauf den mit dem vorher aus dem Welteinkommen emittelten Steuersatz (30%) die zu zahlende Steuer
Der deutsche Beamte macht das Gleiche. Auch er nimmt ausschließlich den in seinem Land zu versteuernden Teil und ermittelt die zu zahlende Steuer (eben 40%). Würde das Welteinkomen nicht genommen würde die Progression auf Basis 10000€ erfolgen(was 
dann eben nur 20% oder so Steuer bedeuten würde)

Nehmen wir also die obigen Zahlen (gehen von keine Abzüge aus) A muß zahlen :

bei Grenzgängerstatus: 60000x0,3 = 20000€ Steuer in F und 20000x0,4 = 8000€ in D => gesamt 28000€
ohne Grenzgängerst.:  10000x0,3 = 3000€ Steuer in F und 70000x0,4= 28000€ in D => gesamt 31000€

Anmerkungen:
-* Grenzgängerstatus hängt ja ab von Beamter j/n, wohnhaft Grenzzone etc..das Bekannte eben
- Mieteinkünfte außerhalb D aber innerhalb der EU wandern seit ein paar Jahren in D nicht mehr in die Progression 
- bei wohnhaft in F(außerhalb D) gilt man in D "beschränkt" steuerpflichtig., klingt gut -heißt aber daß der Staat von ausgeht, daß man 
Wohnstaat für Sicherung Existensminimum zuständig ist und deshalb ein großer Teil der Freibeträge wegfallen.

Also wird da eigentlich nicht mit Steuergutschriften/2 mal besteuern gearbeitet. Diese Prinzipien gelten wohl für die meisten(alle?) Einkommensarten innerhalb der EU

Ein anderes Prinzip der Berechnung: Bsp Erbschaftssteuer(früher): F: Erbschaftssteuer auf alles wenn in F wohnhaft, Immobilien im Inland immer, im Ausland nie, D: Erbschaftssteuer auf alles, wenn D Staatsbürger.
Aber da ist das Prinzip auch recht einfach: beide Länder Steuer auf das Gesamterbe, gezahlte Steuer auf den im Ausland gezahlten Teil wird (auf die Steuer auf genau den Teil angerechnet).
Bsp:  Deutscher, F wohnhaft Besitz Haus(F)100000 +100000 Sparbuch in D : In D Steuersatz 30% in F 60% ( fiktiv)
Also Steuer in F 1,2Mio (60k Haus + 60k Sparbuch) in D: 60k (30k Haus + 30k Sparbuch)

- Deutsches Finanzamt: 30k fürs Sparbuch + 30k für Haus . Für Haus in F bereits 60000 gezahlt (von den 30000 Steuern abzuziehen) = nix mehr = Steuerbescheid über 300000€
- Franz Finanzamt: 60k fürs Haus + 60k für Sparbuch. Für Sparbuch in D bereits 30000 gezahlt (von den 60k abzuziehen) = Steuerbescheid über 60k+30k = 90000
Aber auch mit dieser Berechnung gibts zwar 2 Steuerbescheide aber keine Doppelbesteuerung, Man zahlt am Ende halt immer den Satz des Landes mit der höheren Besteuerung (in dem Fall den französischen - also genauso viel wie der Franzose der eben Haus+Sparbuch in F vererbt)

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Wohnen / Re: Mietvertrag in Deutschland unterschrieben
« am: 18. April 2016, 17:00:43 »
Nur am Rande:
Das mit dem 'immer nur 1x Steuern zahlen' ist ein Irrglaube. Es gibt Konstellation, bei denen es zu einer Doppelbesteuerung kommt, trotz DBA, zumindest zu einer indirekten.
Aha? Aber wär doch auch nett zu sagen (und würde sicher der Threadstarterin auch helfen), wo es dann deiner Meinung nach zu einer Doppelbesteuerung im hier diskutierten Fall (Einkommensteuer, Arbeit in D, (neuen) Wohnsitz in D) kommen kann - statt nur nebulös von irgendwelchen Konstellationen zu reden.
PS: Und mich würds auch interessieren  :winkerwinker:

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Wohnen / Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« am: 18. April 2016, 12:03:52 »
Ich werde wohl also nicht drumherum kommen, eine "Zweitwohnsitz-Vertrag" zu unterschreiben... Und der scheint schwer zu bekommen  :-[

Schade irgendwie. Aber jetzt schauen wir uns mal um :)
Probiers! Wenn der Vermieter bereit ist, den Résidence principal part aus dem Vertrag zu streichen, ist es zumindest dann nicht mehr dein Problem, wenn was ist. Und bei der Versicherung ebenso drauf hinweisen, sonst  steht's garantiert irgendwo drin. In F bist grundsätzlich du es, der es erklärt und dafür gerade steht... (gibt ja kein Meldeschein, womit die Versicherung es einfach überprüfen könnte)

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Wohnen / Re: Mietvertrag in Deutschland unterschrieben
« am: 18. April 2016, 11:43:32 »
Das Problem ist, dass ich gerne, so lange es mir irgend möglich ist, meinen 1. Wohnsitz in F behalten möchte. Wenn ich mich doch jetzt in D anmelde muss ich doch doppelt Steuern bezahlen, oder?
Sobald du in D eine Wohnung(Wohnsitz) + Arbeit hast, bist du kein Grenzgänger mehr und mußt in D deine Steuer zahlen. Führt kein Weg dran vorbei! (Dein franz.Wohnsitz wird damit zu sowas wie 2.Wohnsitz - ist im deu-franz DBA geregelt, daß du immer nur 1x, aber eben dann in D Steuern zahlst)
Und Tricksereien, wie nicht anmelden (alleine schon Gesetzesverstoß (Meldegesetz)) usw.  Nunja kommt es raus(und die Chancen sind recht groß - ich sag nur Müllgebührenbescheid), hast du dann noch ein ungleich dickeres Problem wegen Steuerhinterziehung an der Backe.

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Wohnen / Re: Mietvertrag in Deutschland unterschrieben
« am: 17. April 2016, 23:34:23 »
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem. Ich bin Grenzgänger (deutsch, aber in Frankreich lebend) und will mich von meinem Mann trennen. Ich habe letzte Woche einen Mietvertrag in Deutschland unterschrieben.

Nun stelle ich mir die Frage, ob das überhaupt rechtens ist und ob ich jetzt deswegen (steuertechnische) Probleme vom deutschen Staat bekommen kann.

Kennt sich jemand aus?

Grüße

Rechtens? Jederzeit! Darfst dich schließlich niederlassen, wo immer du willst!
Nicht rechtens wäre nur, sich in D mit Wohnung nicht anzumelden  ;)
Ansonsten gilt was Ralph sagt!
Die deutschen Behörden haben die 'lästige' Angewohnheit. die erste Whg in D IMMER als Erstwohnsitz anzusehen egal wo und wie du Erst-,Zweit- oder sonstwie sitzend wohnst..



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Wohnen / Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« am: 17. April 2016, 23:24:27 »
Ist es denn wichtig was im Mietvertrag steht?

Macht nicht die Nutzung ansich einen Erst- bzw. Zweitwohnsitz aus?
Gibt zwar kein Meldegesetz in F, aber eine der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale  ist doch -egal ob F oder D- , daß man an seinem Erstwohnsitz die Einkommensteuererklärung abgibt und dort sein Einkommen versteuert oder?.  :zwinkern:
Werdet ihr 'zweitwohnsitz/ferienwhg'  wohl nicht machen wollen und das Finanzamt das entsprechend registrieren.  Wenn dann der Vermieter eine Fehlbelegungsteuer zahlen muß und gar noch Steuervorteile  investisseur gestrichen kriegt (weil bei vielen Steuerprogramme Zweitwohnsitze ausdrücklich ausgeschlossen (um die Reichen nicht noch reicher zu machen) wird der sicher ziemlich schnell bei euch auf der Matte stehen und den Schaden geltend machen. Und dann ist doch wichtig was im Mietvertrag steht  :pfeif:
Gleiches gilt bei Versicherungen - steht eigentlich immmer irgendwo explizit  Bedingung ('Kunden erklärt...') dauerhaft bewohnt(Hauptwohnsitz). Kannst du natürlich so unterschreiben. Wenn allerdings was ist und rauskommt (geschwätzige Nachbarn), dann wird die Versicherung halt einfach nicht zahlen. Dumm wenn der Vermieter in gutem Glauben dann für die Copropriété dasselbe angegeben hat und wegen deinen Falschangaben auf seinem Schaden sitzen bleibt... dumm für dich... ok je nachdem was im Mietvertrag steht  =D


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Wohnen / Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« am: 16. April 2016, 11:57:12 »
Wenn es so einfach wäre...

In den meisten Mietverträge steht zwingend drin, daß es Résidence principal sein muß.
Hat versicherungstechnische Gründe (quasi meiste Zeit leerstehendes Haus)  und vor allem Steuerlliche (Eigentümer müssen in vielen Regionen knackige Extrasteuern zahlen, wenn Wohnraum nicht als Erstwohnsitz genutzt/vermietet wird (ursprünglich mal gegen Wohnungsnot  nur den größten in Ballungsräume gedacht, aber wo man kassieren kann... :-\)

Dürfte schwierig werden, einen Mietvertrag für echten Zweitwohnsitz zu finden. Zweitwohnsitze werden eigentlich immer  gekauft  ;) )

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Yeap! Na, wenn's beim lokale FA noch klappt, dann super! (Wenn du eh für die franz.Steuer demnächst komplett ausfällst und nur wegen dir dann eine Birne am Eifelturm rausgedreht werden muß, machts wenig Sinn, dich noch 'umzubetten'. Auf der anderen Seite Beamte, Sinn....  :pfeif:
Taxe d'habitation geht immer vom FA aus, wo dein Haus wohnt. (Die schaffen es nur nicht unbedingt die neue Adresse einzugeben (mir passiert) da kannste dann deiner Steuer hinterherrennen)
Ansonsten, Online oder Tip.. hast natürlich Recht, eben jeder wie er will... Ich mach z.Bsp. bewußt noch Papierersteuerklärung- da kann ich notfalls was dazuschreiben/durchstreichen etc. Onlinezahlungen haben dagegen paar echte Vorteile (gerade grenzüberschreitend)
Aber Handy zum Telefonieren - wie schräg ist das denn ??  :zwinkern: :winkerwinker:

In diesem Sinne, Liebe Grüße
 

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Liebe Community,

mein Sachverhalt dreht sich zwar um eine Grenzgängerkonstellation zwischen Deutschland und Österreich - da die DBA's  ja grundsätzlich ident sind, ...
Hallo tp_two

Da wär ich aber mehr als vorsichtig was die Gleichheit der DBAs angeht. Die sind ziemlich auf lokale Bedürfnisse und Befindlichkeiten abgestellt und meist wird was das angeht zwischen den Staaten gefeilscht wie auf einem Basar. Das deutsch-franz. ist uralt (stammt aus einer Zeit als F witschaftlich stärker war als D) und wird nur deshalb nicht nachgebessert, weil die Französische Regierung sich (zum Glück) da ordentlich quer legt. Die deutschen Behörden würden liebend gerne ihre deutschen Mitbürger(bzw.Mitarbeiter) jenseits der Grenze abkassieren, die Franzosen schauen wo sie an der deutschen Wirtschaft partizipieren können. 
Wie die Situation D-AT ist weiß ich nicht - sie könnte (dürfte) eine ganz Andere sein!   

Die meisten hier im Forum leben zudem in F (kennen sich daher eher mit F als mit D aus)

Viele Grüße an die bayr./österreichische Grenze  :winkerwinker:

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