Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - soso

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hey soso,

schon mal was vom qek Junior gehört ? Gibt's als HP 400 und HP 500.

Isja geil!  Nur 400kg und gebremst! Jede Faltschachtel (Faltcaravan) hat doch schon 750kg minimum (ungebremst).

Glückwunsch!
:doppeld:

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Technik / Re: Internet Provider
« am: 18. Januar 2017, 15:35:00 »
Hallo,
gibt es eine alternative zu reinem Telefon von Orange und Co wie beispielsweise in Deutschland ?
Irgendwie scheinen es die Franzosen nicht so mit Kabelanschluss zu haben. Zumindest habe ich es bis dato nicht gefunden.
Kabel in F ist Numericable (http://www.numericable.fr/)  (Zumindest haben die nahezu alle lokalen Kabelbetreiber aufgekauft. Wurde aber inzwischen selber von SFR aufgekauft und keine Ahnung, ob die da noch wirklich weiter was ausbauen. Kabel läuft aus und in F wird vom Staat & den FAIs massiv in FTTH (Glasfaseranschluß im keller) investiert.    Also mal am besten bei der Mairie nachfragen.

Ansonsten FreeMobile. Sind in Forbach auch mit LTE vertreten. Wir haben das hier als Zusatz/Mobil in einem SpeedportLTEII Router(~40€ Ebay) - der schafft selbst wenn er einfach nur auf der Fensterbank steht (1 schwacher Balken) die 20Mbit/s.  20€/50GB/Mo bei 4G(nur bei LTE empfang!!!) (keine Vetragsbindung/Sim 10€ - also im schlimstenfall 30€ Versuch ;-)).


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Hallo,

hab ja mitbekommen, daß Anhänger über 500 Kg Gesamtgewicht eine eigene Carte grise benötigen.

Falls ich einen deutschen Wohnwagen bis 500 Gwt habe kann ich den einfach anhängen mit dem KZ des Zugfahrzeuges ohne Carte grise ?

Danke. Gruß.
So rein aus Neugier - ein Wohnwagen mit PTAC -499kg (also zulässiges Gesamtgewicht und nicht Leergewicht)???

(PS: wenn er unter den 500kg bleibt sollte es kein Prob sein )

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Ok, alles klar, habe es kapiert ...  :pfeif:
Nein, ohne Ironie, werde entweder eine Niederlassung in F gründen (müssen), oder den Wagen über einen
französischen Kollegen zulassen ...

Danke Andreas
Ohne Ironie?? Du willst ernsthaft eine Niederlasung in F gründen mit all dem Papierwust/Siret/Steuern/Vorschriften/Gebühren/Sozialabgaben usw. nur um ein Auto dort anzumelden? Wow!  :respekt:


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Mein Unternehmen (Handelsvertretung) hat Ihren Sitz in Deutschland ...
Ich möchte jedoch den Wagen In Frankreich zulassen.

Wie soll das funktionieren? Wie willst du einen Wagen in F (oder irgendeinem Land) zulassen, ohne da einen Sitz da zu haben (in dem Fall die juristische Person)?

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Der Artikel scheint uralt zu sein. Die Steuer-Vignette gibts doch schon bald 20 Jahre nicht mehr?
Früher war's möglich (s)ein Auto auch am Zweitwohnsitz anzumelden. Inzwischen ist aber Anmeldung nur noch und ausschließlich am Erstwohnsitz möglich: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16536

In dem Fall: 'Geschäftswagen', also auf Gewerbe in F anmelden? Wo soll das Problem sein für ein franz.Business ein Auto zuzulassen?   

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Wohnen / Re: Suche Zimmer oder Wohnung in Frankreich auf Zeit
« am: 02. Januar 2017, 13:35:08 »
Steile These!

Und wie kommst du drauf/woher weißt du, daß er in D keine Adresse mehr hat? Und dort Steuer hinterziehen will/wird? Oder überhaupt Steuer zahlen muß (Rentner, unterem Freibetrag)?  Oder gar, ob er überhaupt aus D kommt/dort wohnt... ? Und nicht die meiste Zeit in Dubai,Thailand oder Lummerland leben wird? Wie soll ich das als Vermieter wissen und überprüfen? Und seit wann bin ich als Vermieter dafür verantwortlich, wie mein Mieter seine Steuererklärung (in irgendeinem anderen Land) ausfüllt?

Also kurzum: Seit wann ist es illegal, sich eine 2. Adresse/Zweitwohnsitz zuzulegen (auch wenn man da vielleicht nur 1 Tag im Jahr übernachtet)? Der Rest sind Unterstellungen/Vermutungen.

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Wohnen / Re: Suche Zimmer oder Wohnung in Frankreich auf Zeit
« am: 02. Januar 2017, 12:24:36 »
Vorsicht Kollege, das ist Anstiftung zu einer Straftat (Steuerhinterziehung), was du hier machst.
Warum ist das Anstiftung zur Straftat - ist Zimmer vermieten strafbar?

Was er selber macht ist sein Ding - sich nur fr.Adresse zulegen, aber nicht wohnen wollen nuuuuuun ja  :pfeif:  ...aber warum unbedingt Steuerhinterziehung? - Insolvenz in F ist auch beliebt. Oder seine 'außereuropäische' Freundin nach EU reinzubekommen usw....   ;)

hat aber immer noch nix mit dir als Vermieter zu tun - er könnte offiziell auch eine Adresse für dauerhaft suchen und nach 6 Monaten sagen, ach nöö doch nicht.

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Wohnen / Re: Bald ist es soweit - Häuschenkauf
« am: 20. Dezember 2016, 11:37:52 »
Dazu hätte ich mal eine kurze Frage:

Meinst du ein Gutachten in Form eines Energieausweises oder ist das etwas vollkommen anderes? Wenn ja, wer gibt es in Auftrag und wer zahlt dafür? Wozu dient es überhaupt? Wir haben einen Termin am 30.12. mit einem Makler in Frankreich. Wäre super wenn uns das noch jemand sagen könnte!
Nicht weiter beachten oder gar ernst nehmen - (brauchst nur seinen weitere Threads lesen - wo minimum die Hälfte von dem, was er da schreibt Blödsinn ist).

Ansonsten: Energieausweis(DPE),Carrez,Amiante usw... die ganze Latte an Bescheinigungen MUSS der Verkäufer beim Verkauf zwingend vorlegen (und auch bezahlen). Also nicht dein Problem!
Wozu es dient? Na, damit die 'Gutachterlobby' Geld verdient! Die meisten dieser Scheine werden nur gemacht, weil sie gemacht werden müssen und kann man ansonsten geradewegs in die Tonne treten - Da rennt einer vielleicht 10 min durch die Whg und nachher weiß er genau, wie viel Energie das Haus verbraucht, ob hinterm WoZi Schrank Asbest und wo unter der Tapete Bleifarbe ist. Er weiß es nicht! Für ~300€ ist dem Gesetz genüge getan, jeder weiß es und damit gut.
Zumal: Die meisten entscheiden sich vielleicht für einen Kühlschrank, weil er A++ ist,  aber für ein Haus immer noch, weil es Ihnen gefällt. (Is halt eher selten, daß 3x die haargenau gleiche Villa in der gleichen Straße zum Verkauf steht)

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Rund um's Kind / Re: Abgeltung von Schulsachkosten
« am: 06. Dezember 2016, 11:46:01 »
@schojino Deine Beleidigungen kannst du gerne für dich behalten.
Nur nebenbei und auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, hat Bingo (den meinte ich) dir immer noch eine ziemlich präzise Antwort auf deine Frage gegeben, Waylon danach noch einen dazu passsenden Link. Hätteste halt mal gelesen, statt meinen andere maßregeln und beleidigen zu müssen. 
Naja wirste jetzt halt selber drauf kommen müssen - oder halt doof bleiben  :pfeif:

Schönen Tag noch


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Rund um's Kind / Re: Abgeltung von Schulsachkosten
« am: 03. Dezember 2016, 13:06:47 »
War ja klar das erst mal eine Belehrung ala Rosinenpickerei kommt. Wenn Sie keine Antwort zur Sache haben dann halten sie sich bitte aus dem Forum raus. Danke und frohe Weinachten.
Wow, seit Jahren angemeldet - bisher nicht wirklich etwas beigetragen haben und wenn dann nur eigene Fragen beantwortet haben wollen (wo kämen wir da auch hin, anderen zu helfen oder?). Aber dann meinen, aktive Forumsmitglieder maßregeln zu können und dabei nebenbei noch übersehen, daß Waylon57 dazu noch eine Anwort geliefert hat (Eben das ihr zahlen müßt). WOW, einfach nur WOW!  :mad: 

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Versicherungen / Re: Versicherungsproblematik
« am: 03. Dezember 2016, 12:57:32 »
Oder hab ich das falsch verstanden?
Neee, aber was Grundsätzliches übersehen. Wenn der Arbeitsplatz in Frankreich ist (eben jemand physisch dort dauerhaft arbeitet, dann darf er ausschließlich mit einem französischen Arbeitsvertrag angestellt werden! Ob das zuhause (HomeOffice) oder in irgendeinem gemieteten Büro geschieht macht doch faktisch keinen Unterschied.
Nur: Damit eine Firma in Frankreich jemand anstellen kann muß sie selbstverständliche einen Sitz (Filiale) in Frankreich haben. Dieser kann natürlich auch an der Wohn- (Homeoffice-)Adresse des Mitarbeiters liegen, aber da damit dann der ganze Rattenschwanz von Steuerklärungen, Abgaben, Formulare, Arbeitsvorschriften usw auf die Firma zukommt, wird das kaum eine Firma, die nicht bereits einen Sitz in F hat mitmachen. Wird manche Firma vielleicht stillschweigend machen, aber wenn es  rauskommt (Brauchts nur 1 unzufiredenen MA): ist halt Sozialversbetrug, Steuerbetrug usw und die franz.Behörden bei sowas noch einiges rabiater als die Deutschen. Im obigen Bsp einfache Lösung: internat. Firma mit warscheinlich franz.Filiale - halt Anstellung bei franz. Filiale  (wer wo an welchen Projekten (dann eben in D) innerhalb einer Firma arbeitet interessiert die nicht)


PS: Das Ganze ist eigentlich auch logisch. Könnte ansonsten bspw. jeder Handwerker einfach seinen Firmensitz nach Rumänien verlegen und dann seine Mitarbeiter wie bisher dauerhaft in F arbeiten lassen, aber mit rumänischen Arbeitsverträgen die franz. Sozialabgaben und Steuern umgehen.


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Steuern / Re: Fragen zur taxe d'habitation
« am: 23. Oktober 2016, 12:56:47 »
"La taxe d'habitation 2016 est ètablie au nom des personnes qui on, au 1er janvier 2016, la disposition ou la jouissance, à titre privatif, d'une habitation meublée." ( so stehts es schön definiert im Folder GP 115 Impôts 2016 - taxe d'habitation)

Also nach Definition muss die Wohnung möbliert sein, oder wie ist das zu verstehen?
Yeap! Stimmt schon - Um Taxe d'habitation zahlen zu müssen muß es 1. Whg sein und 2. sie bewohnbar sein
- Das heißt WC,Heizung,Electricité... vorhanden (gibt da einen gesetzl Katalog -der eigentlich zum Mieterschutz erstellt wurde- was da alles vorhanden sein muß, um als Whg zu gelten)
- und die Whg muß möbliert sein (bzw. ratzeputz leer wenn nicht - irgendwie Häkeldeckchen fehlt gilt nicht)

Wenn eines nicht der Fall ist, mußt du keine keine TdH zahlen. Aber du mußt es halt beweisen!
- Also constat d'huissier. Also einen finden, der am 1.1. die Whg anschaut, Photos macht und dir das mit amtlichen Siegel bestätigt hat. Einfach nur was behaupten gilt nicht!
Kosten ca. 250€ - weshalb die wenigsten den Aufwand treiben, wenn die Whg. 1 Jahreswechsel unbewohnt ist.
Die meisten die jahrelang ein (meist) alten geerbten Familienbesitz halten (und nicht das Geld haben es zu renovieren) - benutzen als günstige Nachweis: Bescheinigung EDF/ES, dass es keinen Stromanschluß gab (also Zähler ausgebaut ist). Ohne Strom nicht bewohnbar. 

Ich habe die Wohnung im Herbst 2015 erworben bin dann wegen der Einrichterei erst im Frühjahr 2016 eingezogen. Bisdato habe ich keine Vorschreibung erhalten. Wenn ich im April 2016 in eine Wohnung einziehe ... so braucht mich die taxe d'habitation 2016 gar nicht kümmern - weil ich am 1.1.2016 nachweislich noch nicht in Frankreich gelebt habe und die Wohnung auch nicht bezugsfertig war?
Und??? Sobald du die Jouissance (Verfügung aka den Schlüssel) hast, ist das automatisch deine Résidence. Wenn halt nicht dein Hauptwohnsitz (résidence primaire), dann eben eine résidence secondaire! (was zudem noch einige Nachteile mit sich bringt (bsp. keine Deckelung der TdH nach Einkommen usw.)). Das mit dem nicht bezugsfertig - wie beriets gesagt...




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Technik / Re: TNT terrestre in Lothringen (Moselle)
« am: 19. September 2016, 13:39:11 »

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Wohnen / Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« am: 09. September 2016, 18:04:27 »
LOL, Gabrielle -  wie du kommen drauf?  :zwinkern: Hab warscheinlich nur zu viel bei denen abgehangen... :pfeif:  Macht mir jetzt ja fast Sorgen, naja fast so viel wie das mein Eis schmilzt, daß hier gerade vor mir steht ...

Also bin dann mal schleck ...!  :winkerwinker:

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