Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - moni

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Hm, das hätte ich jetzt nicht gedacht, denn bei "Simple" steht ja dabei, dass die Anrufe nicht aufgezeichnet werden.  :-\

Da fällt mir als Alternative zum ungeliebten Orange-Ladenbesuch mit unerträglichen Wartezeiten nur noch die englischsprachige Hotline an. Diese habe ich mehrfach ausprobiert. Es gibt Tage, da ist kein Durchkommen, an anderen Tagen ging es sofort. Die sprechen englisch, aber auch teils deutsch. Bislang konnten sie mir immer helfen. Die Nummer:  0969 36 39 00

Viel Glück!
moni

287
Hier sind mal 2 Lösungen, die heute funktioniert haben:

Ein echter Festnetzanschluss (also nicht mit 09 beginnend): da stimmt es, was auf der Orange Seite steht:
3103 anrufen und abwarten bis die Anzahl Anrufe durchgesagt wird und die Auswahl kommt
2 drücken, beim nächsten Auswahlmenü
4 drücken, beim nächsten Auswahlmenü
2 drücken. Fertig.

Beim VOIP-Anschluss über die Livebox oder ähnliches, also Nummern mit 09
Auf die Espace Client Seite gehen
Oben rechts das Dropdown-Menü mit dem Briefumschlag klicken (da kann man auch die Mails abrufen); dort "Boite vocale" auswählen
Rechts auf "Mes préferences" klicken
Paramètre téléphone auswählen
Gleich bei der ersten Frage "Mode simple" auswählen

Nun sollte der Orange-interne AB ausgeschaltet sein.

Wir haben sowohl einen Festnetzanschluss als auch einen VOIP-Anschluss, jeweils mit eigenem AB. Bei beiden springt aber auch gelegentlich die Orange-interne Mailbox an. Da wir unseren Wanadoo Account nie prüfen, merken wir das gar nicht, da es vom Telefon nicht angezeigt wird. Offenbar geht der Anruf auf die Orange-Box, wenn jemand anruft, während man telefoniert.
Übrigens werden die Nachrichten, die auf die Mailbox des VOIP-Anschlusses kommen, auch im Posteingang der Wanadoo-mail angezeigt. Die Sprachnachrichten werden nur 15 Tage aufbewahrt.

Grüße,
Moni



288
Veranstaltungen / Stammtische / Fete de la Musique in Lobsann
« am: 15. Juni 2015, 10:24:19 »
Hallo liebe Forumsgemeinde,

Auch dieses Jahr veranstalten wir wieder eine kleine Fete de la Musique in Lobsann (bei Soultz-sous-Foret; zwischen Haguenau und Wissembourg).

Termin: 21. Juni 2015 (wer hätte es gedacht ...) ab 11h, also auch was für den Frühschoppen ... :smily:
 
Die Fete findet im romantischen Innenhof der Künstlerin Mato statt, das ist die Rue Principale 29 in 67250 Lobsann. Bei Regen findet das Ganze im - weniger romantischen - großen Zelt gegenüber statt.

An Musik gibt es fiddlestix! (das sind wir mit irisch-schottisch-englischem Speedfolk) und Stimmband (80er und drumherum, CCR und vieles andere). Außerdem hat sich noch DER Schnuffelrutsch-Spieler des Elsass (für Ungeübte des Elsässischen: Mundharmonika-Spieler) angekündigt, der beweist, dass man mit diesem Instrument geniale Musik machen kann.

Weiteren Künstlern, Musikern, Sprechbegabten steht die Bühne für spontane Auftritte offen, wie es sich für diese Veranstaltung gehört und was die Fete de la Musique so besonders macht. :doppeld:

Für Snacks und Getränke ist gesorgt.

Würde uns freuen, auch ein paar Grenzgänger-Foristen hier zu treffen!

À bientôt!
moni

289
Behörden / Re: Karte Dechetterie für deutsches Fahrzeug
« am: 13. Juni 2015, 20:06:13 »
Bei der Dechetterie in Soultz-sous-Forêts gibt es weder Schranke noch Einfahrtskontrolle, aber dafür unglaublich nette "Aufseher", die einem proaktiv erklären, wo was hinkommt und manchmal einfach auch helfen. So nett kennen wir das nicht in D ... und bis auf Autoreifen darf man dort praktisch alles loswerden.

Fast immer sind ein paar Leute da, die genau aufpassen, was man dort hinschleppt und es sich sofort schnappen und mitnehmen (z.B. Elektrogeräte oder Matratzen). Finde ich völlig in Ordnung, denn eine sinnvollere "Restmüllverwertung" gibt es ja nicht, als wenn es so wie es ist repariert bzw. weiter genutzt wird.

Es gibt also auch Gutes von Dechetterien zu berichten!  :zwinkern:

Dafür ist es bei uns auch so wie Matthias#28 beschreibt: täglich Verpackungsmaterial von Eis, Bonbons, Zigaretten, Chipstüten, Schokoriegeln im Vorgarten. Gegenüber von unserem Haus hält der Schulbus. Es sind nicht etwa die Kinder, die den Müll in unseren Garten werfen, sondern die Eltern, die dort auf die Kids warten. Unsäglich ...  :mad:

Allen einen schönen Sonntag!
moni

290
Technik / Netzwerk-Drucker fliegt immer wieder aus dem Netzwerk
« am: 11. Juni 2015, 14:08:21 »
Hallo liebe Technik-Experten,
Vorab entschuldige ich mich gleich mal für die laienhafte Ausdrucksweise ...

Mein Problem: ich habe einen HP6700 Drucker, der wireless ins Netzwerk eingebunden ist. Seit ca 1 Jahr druckte er brav vor sich hin. Ich habe nichts an irgendwelchen Geräten verändert, aber plötzlich ist der Drucker über das Netzwerk nicht mehr ansprechbar.
Treiber und Installation sind alle aktuell, mehrfach neu gemacht. Zigmal den Drucker und den Router ein- und ausgeschaltet.

Wenn ich den Drucker dann neu für wireless LAN einrichte, dann funktioniert es einmalig, dass er druckt, dann wieder nicht (mit USB druckt er völlig problemlos). Ich glaube daher nicht, dass es am Drucker liegt, sondern an der Livebox/Netzwerk.

Das Ganze ist so konfiguriert:
Livebox-Router (die schwarze Box) - WiFi-Extension (das Original von Orange) - an dieser hängt ein LAN-Hub (kein schlechter). Aber wie geschrieben: der Drucker hängt nicht am LAN-Kabel, sondern ist wireless.
In der Livebox-Konfiguration wird der Drucker - wie auch viele andere wireless Geräte - als LAN (nicht wLAN) Verbindung angezeigt, was wohl an dem Extender liegt.

Gelegentlich fehlt der Drucker völlig in der Livebox-Konfiguration. Wenn ich dann die wireless Einrichtung erneut mache, ist er wieder sichtbar. Er druckt aber auch dann nicht, wenn er in der Konfiguration sichtbar ist.

Die Firewall hatte ich schon ausgeschaltet, hat nix geändert.

Ein Selbsttest-Ausdruck zeigt eine Warnung, dass 2x die gleiche SSID verwendet wird. Aber das versteh ich gar nicht erst.

Hat jemand eine Idee, was sich da verändert haben könnte und wie ich es wieder hinkriegen kann, dass der Drucker wireless funktioniert?
Welche Infos werden dazu noch gebraucht?

Danke für Eure Hilfe  :doppeld:
moni

291
Hallo Ihr Lieben,
Ich schon wieder mit der nächsten Anhängerfrage ...

Wir haben nun also einen neuen Anhänger (erst doch mal in D zugelassen, wird dann im Winter auf F umgemeldet).
Der Anhänger ist groß, das Auto ist groß, unser Wissen ist offensichtlich eher klein. :anixwissen:

Ist es korrekt, dass bei einem zulässigen Gesamtgewicht von Hänger und Zugfahrzeug über 3500 kg die Maximalgeschwindigkeit in F dann nicht 130 kmh, sondern 90 kmh ist?  :police: Könnte das jemand bitte bestätigen oder - noch viel lieber - wiederlegen?

Danke für Eure Hilfe!
moni

292
Technik / Re: Handy für Grenzgänger
« am: 20. Mai 2015, 08:33:02 »

Bei manchem "größeren" französischen Orange-Vertrag (einen von denen mit Internet und Telefon, die wechseln ja pausenlos ihren Namen) gibt es als Zugabe noch zur Auswahl, dass man ein paar Videos kostenlos pro Monat runterladen kann oder dass man 100 MB mobiles Surfvolumen bekommt. Das ist nicht üppig, aber es reicht z.B. für's Mail-Checken. Orange geht davon aus, dass man auch einen Mobilvertrag bei ihnen hat. Da wir keinen haben, hatten sie uns eine Sim-Karte zugeschickt. Dazu muss man dann noch einen kleinen mobilen Router kaufen (wie von Ralph beschrieben), wobei ich hier nicht weiß, ob es mit jedem geht oder nur mit dem von Orange. Aber der von Orange ist klein und gut, funktioniert bestens.

Weiter oben wurde die all inclusive Option von der Telekom beschrieben. Das gibt es nicht für jeden Tarif. Ich habe bei der Telekom einen Allnet-Flat Tarif (mobil und Festnetz) und 1 GB schnelles Surfvolumen (ist auch flat, aber geht dann in der Geschwindigkeit runter) für ca 25 EUR pro Monat. Mit der All Inclusive Option kann man dann die ganzen Flats auch im "Reiseland" nutzen (wie oben beschrieben für Telefonate im "Reiseland" und nach Deutschland und Surfen im Reiseland). Diese Option gibt es pro Monat und pro Jahr. Pro Monat ist es richtig teuer (über 30 EUR), aber wenn man es für ein Jahr bucht, liegt es bei ca 4,50 pro Monat. Für mich ist das perfekt, da ich nun das Datenroaming einfach eingeschaltet lassen kann und es mich auch nichts kostet, in F angerufen zu werden oder die Mailbox abzurufen.

Ich habe ein Acer Liquid Dual-Sim Handy. Die Dual-Sim Funktion geht hervorragend. Man kann detailliert einstellen, was man über welche Sim-Karte machen möchte und z.B. auch auf der einen Karte surfen und auf der anderen parallel Anrufe empfangen. Da ich Android nicht mag (= nicht beherrsche) und das Acer-Android wohl auch nicht so gut bedienbar ist, habe ich mir nun das Nokia 532 (Windows; Dual-Sim) gekauft und schaue mal, wie das so funktioniert.

Grüße
Moni

293
@Taucher87

Guten Morgen und vielen Dank für die wertvolle Info!
Ist es tatsächlich so, dass man keinen Quitus Fiscale braucht, nur weil kein Motor drin ist? Auch wenn es ein neuer Anhänger ist? Von wegen Einfuhrumsatzsteuer?

Jedenfalls klingt es gut, was Du schreibst. Da wir zu unsicher waren, ob wir das Ding je in F zugelassen kriegen (haben das COC Papier noch nicht gesehen), wird der Hänger nun erstmal in D zugelassen und dann nach einer Weile nach F rübergeholt und zugelassen. Den ganzen Zirkus hätten wir uns gerne erspart, zumal mit An- und Abmeldung in D und Anmeldung in F ja doch ordentlich Kosten zusammenkommen und vor allem viel Zeit drauf geht.

Weißt Du, ob man der Sousprefecture per e-mail oder Post die COC-Papiere zur Prüfung zusenden kann? Oder muss das dann die Drire sein? Würde halt gerne wissen, ob das COC anerkannt wird, bevor der Hänger in D wieder abgemeldet wird.

Ich werde dann auch mal berichten, wenn es Interessantes zum Thema Anerkennung der COC gibt.

Schönes Wochenend!
moni

294
Ich nochmal ... mit einer neuen Frage und einer vielleicht jetzt präziser gestellten Frage:
- präziser: ich bekomme für den Hänger ein COC. Kann es dennoch sein, dass man ihn in Frankreich nicht zulassen kann?
- neu: ist es korrekt, dass es für Hänger mit eigenem Kennzeichen keinen TÜV in F gibt?

Wenn mir noch jemand zu diesen und den ersten Fragen weiterhelfen kann, wäre das super, denn wir brauchen den Anhänger vor Pfingsten ... das wird alles knapp.

Danke!!!
Moni

295
Guten Morgen, :winkerwinker:

Wir möchten einen bestimmten Anhänger in D neu kaufen und nach F importieren. Der Händler ist nicht grenznah, wird also kaum unterstützen.
Kann jemand vielleicht folgende Fragen beantworten? :anixwissen:
- Hier gilt dann nur die "6 Monate" Regel, da ein Anhänger ja keinen Kilometerzähler hat, oder? Oder gilt die Regel gar nicht, weil es kein KFZ ist?
- Vermutlich müssen wir erst die MWSt in D zahlen, dann in F zahlen und aus D zurückholen, wie oft im Forum für Autos beschrieben. Oder ist es hier aus irgendeinem Grund anders?
- Ich habe gelesen, dass es sehr unterschiedliche Bestimmungen bzgl. Anhänger in D und F gibt. Der Hänger ist so groß, dass er auf jeden Fall eine eigene Zulassung braucht. Aber kennt jemand bestimmte Regeln oder weiß wo man diese findet? Ich möchte vermeiden, dass wir den Hänger kaufen und wegen einer doofen Regelung gar nicht in F zulassen können, aber schon fröhlich die MWSt in F bezahlt haben, bevor wir das merken. :xc:

Es handelt sich um einen Absenkanhänger mit 1,50 Plane, zulässigem Gesamtgewicht von 1350 kg und den Maßen 3750 x 1800 x 150 mm.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
moni

296
Mojn,

Mein Mann hat eine ähnliche Situation. Wir wohnen zwar im Grenzgängergebiet, aber seine Firma ist in München, also auch keine Grenzgängersituation. Er führt über das Jahr eine Excel-Liste, in der er einträgt, welche Tage er in Deutschland und welche Tage er in einem anderen Land (wichtig: auch andere Länder als Frankreich gelten als "außerhalb von Deutschland" und damit gilt die Versteuerung im Wohnsitzland) verbracht hat. Die Steuer wird dann anteilig berechnet. Man ist dann beschränkt steuerpflichtig (wobei der Begriff sich besser anhört als er ist ...) und wird in Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert. Zunächst zahlt mein Mann die volle Steuer, bei der nächsten Steuererklärung bekommt er dann die Steuer anteilig für die in Frankreich verbrachten Tage zurück.
Wir lassen das allerdings den Steuerberater vorbereiten und einreichen. Falls Du nicht allzuweit von Karlsruhe entfernt wohnst, würde ich Dir empfehlen, zumindest die erste Steuererklärung über den hier vielfach erwähnten Herrn Ehl zu machen.

Gutes Gelingen!
moni 

297
Wohnen / Re: Wem gehört die Grundstücksmauer?
« am: 15. April 2015, 09:20:54 »
@Spirou
Danke für die Info. Klingt logisch.
Nur, wenn es seine Mauer ist, dann muss er sie auch reparieren, wenn er sie selbst kaputt gemacht hat. Und das sollte halt ordentlich geschehen und nicht gepfuscht.
Abgesehen davon, dass sein abgestürzter Baum noch 3 Hortensien platt gemacht und unsere Pool-Abdeckung aufgeschlitzt hat (was er nun mit Klebeband reparieren will; was eh nicht halten würde, aber noch schlimmer ist, dass wir die Poolabdeckung verkaufen wollten und jetzt wohl verschenken müssen)

Aber: der Frieden mit dem Nachbarn (der umgekehrt sicher nicht so friedfertig wäre) ist uns wichtiger als ein paar Euro ... :-\

298
Wohnen / Wem gehört die Grundstücksmauer?
« am: 14. April 2015, 10:37:54 »
Guten Tag!

Kennt jemand die Regelungen in Frankreich, wem eine Grundstücksmauer gehört?
Wir haben ein Hanggrundstück und das ist nach oben durch eine Mauer abgetrennt (die Mauer bildet praktisch den Absatz vom oberen Grundstück zu unserem Grundstück, ist also von oben her gar nicht als Mauer zu sehen, sondern nur von unten). Diese Mauer ist knapp 200 Jahre alt und im Kataster-Ausdruck einfach als Linie zwischen unserem und dem anderen Grundstück zu sehen. Weitere Infos dazu gibt es nicht.

Nun ist dem oberen Grundstückbesitzer beim dilettantischen Baumfällen der Stamm auf die Mauer gefallen und diese ist an 2 Stellen zusammengebrochen. Die eine Stelle hat er dann vom nächsten Dilettanten reparieren lassen, die andere Stelle von einem Fachmann. Er selbst sieht die Mauer ja nicht, wir aber. Nun hatten wir darum gebeten, die falsch/schlecht reparierte Stelle zu verbessern. Er meint nun, er müsste eigentlich gar nichts machen, denn das sei seine Mauer. In Frankreich wäre es so, dass solch eine Mauer immer zum oberen Grundstück gehört.

Ich halte das für Quatsch, kann das aber nicht belegen. Wie wäre es, wenn beide Grundstücke auf gleicher Höhe sind? Was ist mit rechts und links? :anixwissen:

Nun würde mich interessieren, ob jemand hierzu etwas weiß oder schon Erfahrung mit einer ähnlichen Situation hat.

Wir wollen das Ganze nicht eskalieren lassen, ist eh schon schwer genug mit dem Nachbarn. Daher werden wir keine weitere Nachbesserung von ihm verlangen, sondern uns selbst drum kümmern.
Dennoch möchte ich mich nicht für doof verkaufen lassen und interessiere mich daher für den Sachverhalt (den man dann möglicherweise bei der nächsten Streitigkeit einbringen kann).

Merci und Grüße  :winkerwinker:
Moni

299
Versicherungen / Rauchmelder / Versicherung
« am: 07. Februar 2015, 13:49:49 »
Guten Tag!

Ab 8. März muss man ja Rauchmelder im Haus installiert haben. Nun habe ich mehrfach in der Zeitung was gelesen (aber eben nicht richtig verstanden), dass man da etwas an seine Versicherung melden muss.
Ist da was dran? Wenn ja, was muss man da genau melden?
Wir haben seit wir hier wohnen Rauchmelder installiert, mussten das aber nie irgendwo angeben ...

Danke für Infos dazu! :winkerwinker:
moni

300
Versicherungen / PVN - Pflegepflichtversicherungsbeiträge
« am: 12. Dezember 2014, 08:48:52 »
Liebe Forumsgemeinde,

Ich hab schon die Suchfunktion bemüht, aber doch nicht wirklich etwas gefunden.

Meine Situation: Wohnsitz nur in F, Arbeiten in D, Grenzgängerin, private Krankenversicherung.

Ich bin gerade dabei, meine Konditionen für die private Krankenversicherung zu durchleuchten. Da gibt es auch den Posten PVN, was ja wohl die Pflegepflichtversicherung ist, wofür ich pro Monat knappe 30 Euro bezahle.
Wenn ich nun richtig informiert bin, dann ist das eine Art Anwartschaft, damit ich - sofern ich nach Deutschland zurückziehe - dann dort brav weiter die üblichen hohen Beträge weiterzahlen kann und nicht neu eingestuft werde.

Man weiß es zwar nie, aber wir haben nicht vor, nach D zurückzuziehen, außerdem ist es ja eh fraglich, wann, was und wie viel die Pflegeversicherung einmal zahlen wird.
Und da sich dieser Betrag über die Jahre ordentlich summiert, überlege ich, ob es irgendeinen Sinn macht, weiterzubezahlen.

Hat sich schon mal jemand mit dem Thema näher befasst? Das wären meine Fragen:
- MUSS oder KANN man als Grenzgänger mit Wohnsitz F in diese Pflegeversicherung einbezahlen?
- Bei Weiterzahlung: was passiert, falls ich doch nach D zurückziehe; da dürfte ich ja eh nicht viel von der PV kriegen, weil ich jahrelang sehr wenig einbezahlt habe
- Bei Nicht-Weiterzahlung: gilt dann das, was ich bislang einbezahlt habe oder verfällt das?

Am wichtigsten ist mir allerdings die erste Frage ...

Danke für Infos!
moni

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