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Nachrichten - Suzette

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Wohnen / Re: Taxe d´Habitation
« am: 26. Mai 2013, 10:29:26 »
mich würde mal interessieren wie hoch so eine Steuer für eine Wohnung ist

Hallo, hab das Forum hier grad entdeckt, und bin echt froh, habe viele Fragen, aber wenigstens hier kann ich eine Antwort anbieten :-)

Ich wohne in Strasbourg, und bin in D abgemeldet. Die taxe d'habitation richtet sich nach der Lage, Größe und offenbar auch dem Komfort der Wohnung. Stichtag ist der 1.1. eines Jahres, d. h. wenn jemand ab 2.1. oder später mietet, müsste er für das Jahr die taxe h gar nicht zahlen, sondern der Eigentümer.

Für meine 58 m² Wohnung (2 Zimmer) in der Orangerie in Strasbourg, die als "sehr gutes" Viertel angesehen wird, habe ich inkl der Rundfunkgebühren 2012 knapp 1300 Euro gezahlt, inkl. Garage (welche anteilig mit ca. 70 Euro enthalten war). Berücksichtigt wurde lt den Impôts (ich fragte nach, da ich die Berechnung für viel zu hoch hielt, zumal kein Neubau) nicht nur die Fläche und Lage, sondern auch die Tatsache, dass ich zur Straßenfront bei einer Zweizimmerwohnung nicht zwei sondern drei große Fenster hatte, sowie eine separate Toilette und 2 Kellerräume z. B.  :o. Ich habe mir vom Vermieter die Taxe foncière für diese Wohnung zeigen lassen, er zahlte knapp 1600 Euro dafür.  :nixwieweg:

Andere Stadtteile in Strasbourg sind deutlich billiger, in Neudorf z. B. zahlt man für eine gleichgroße Zweizimmerwohnung um 600 Euro, in der beliebten Robertsau im Nordteil der Stadt um 800 Euro. Stadtzentrum hingegen ist sehr teuer. Eine Bekannte wohnt im Stadtzentrum in einer 5-Zimmer-Wohnung und zahlt über 2600 Euro, eine Arbeitskollegin zahlt für ihr kleines Häuschen ! mit ebenfalls 5 Zimmern in der Robertsau nur 1100 Euro! Vor allem die Lage ist entscheidend.

Ich bin jetzt umgezogen und habe das sicherheitshalber auch selbst den Impôts mitgeteilt, ich wollte mich da nicht auf den Eigentümer verlassen, bevors wieder ne böse Überraschung gibt.

Übrigens: wenn die Impôts einen Fehler in der Berechnung machen, haben sie noch 10 Jahre das Recht, Geld nachzufordern. Bei Rückfragen immer direkt an die Impôts wenden, nicht Mairie.

Aber zur Frage des TE bin ich der Meinung, dass wenn man in einem Haus wohnt, in dem 2 Parteien gemietet haben, die Taxe d'habitation jeweils nur für die gemietete Wohnung fällig sein kann, nicht aber fürs ganze Haus. Wenn jemand die Taxe für eine Wohnung mitzahlt, die er nicht bewohnt/gemietet hat, muss man sich innerhalb einer Frist auf den Impôts beschweren (musste ich damals in der Orangerie auch). In meinem Fall kam heraus, dass die Wohnung falsch am Kadaster eintragen war (der Notar der Erbengemeinschaft hats verbockt) und ich daher doppelt zahlen sollte (1500 + 1300 E). Zusammen mit einem der Vermieter ging ich dann zum Kadaster und auf die Impôts, um die Wohnung, die ich wirklich bewohnte, und nur die, entsprechend "identifizieren" zu lassen, sodass dann meine Taxe d'habitation auf 1300 Euro reduziert wurde.

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