Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mark

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Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
« am: 15. Oktober 2012, 18:01:05 »
Ich will nur anmerken, man hat nicht automatisch die Staatsangehörigkeit in dessen Land man geboren wurde ;)

Doch, manchmal schon.
Es gibt zweierlei verschiedene Staatsangehörigkeitsrechts-Formen,
die territoriale (wie in F, GB, USA und vielen anderen)
und die familiäre (wie zB in D).
Beim territorialen Staatsangehörigkeitsrecht bekommt jedes Kind von Eltern,
die sich (legal) in einem Land aufhalten, auch dessen Staatsangehörigkeit.
Beim familiären (weiß nicht ob das der offizielle Name ist) geht's nur nach der
Staatsangehörigkeit der Eltern.

122
Könnt ihr mir sagen wie lange es dauert bis ihr die Bescheinigung erhalten habt? Warten die erstmal ab bis der Scheck über 95€ nicht mehr zurück gezogen werden kann oder senden die die Bescheinigung direkt nach Brief- und Scheckeingang ab?

In Frankreich dauert alles etwas länger...
Bei Volkswagen France dauerte es etwa 4 Wochen,
bei Mercedes France drei...

123
Technik / Re: Probleme mit alter Livebox
« am: 15. Oktober 2012, 17:47:29 »

Also Orange angerufen (3900 ist für technische Probleme). Die wollten einen Techniker am nächsten Tag zwischen 9 und 11 schicken, der dann bei Nachfrage um 12h tatsächlich um 14h kam. Mit seinem Messgerät hat er festgestellt, dass das Netzteil der Livebox zu heiß wurde und damit die Box gestört hat. Schade, dass man da nicht einfach das Netzteil austauscht.

Hmmm.. merkwürdig...
Ich hatte auch ein Problem mit dem Gerät, habe selber diagnostiziert dass das Netzteil defekt war,
und bekam auf Anruf bei der hotline innerhalb von 24 Stunden ein neues Netzteil zugeschickt (gratis)
Ausgetauscht, alles gut, fertig...

124
Hallo,
ich "bastle" immer noch an der Carte Grise VC für mein 36-jähriges Wohnmobil.

Nach einer Ewigkeit habe ich jetzt die "attestation" von der FFVE bekommen
(die sind ja echt der Hammer-
Anrufe und emails werden wohl grundsätzlich nicht beantwortet,
nur per Papierbrief kommt man weiter-allerdings dauert das eeeeewwwiiiiiggggg)

Zum Schluss haben sie mir dann vor 4 Wochen die attestation geschickt-
allerdings aus unerfindlichen Gründen mit der Angabe "ES" (Benzin)
als Treibstoff, statt "GO" (Diesel) wie es richtig wäre-
also nochmal reklamieren, und nochmal eine neue attestation...

Ich bin wirklich froh, dass ich das ganze Prozedere
ohne Abmeldung des Fzgs in D starten konnte,
sonst stünde ich seit einem Jahr ohne Wohnmobil da...

Naja, jetzt hab ich also endlich fast alles zusammen,
es fehlt nur noch die CT.

Auf der FFVE-Seite habe ich folgendes gefunden:

"Certains contrôleurs techniques ne sont pas très tendres
et/ou compétents avec nos véhicules anciens,
surtout quand ils sont vraiment très anciens…

Il y a toujours de tout, dans tous les domaines.
Mais le bouche à oreille fonctionne et vous connaissez sûrement,
par vos amis ou par votre club, des centres de bonne réputation,
attentifs à nos véhicules.

Par ailleurs, la FFVE travaille activement à l’organisation d’un partenariat
avec un des grands acteurs de ce marché,
qui ouvrira plus de 200 centres en France
avec du personnel spécialement formé aux véhicules anciens
et connaissant bien les textes qui sont spécifiques à nos véhicules.

Sachez par exemple que la circulaire SR/V/009 du 26 Novembre 2001
adressée par le Secrétariat d’Etat aux Transports
aux réseaux de contrôle technique précise
qu’un véhicule non adapté n’a pas à être soumis au « supplice » du rouleau,
un essai routier du freinage pouvant le remplacer (décéléromètre non obligatoire)."

Dazu habe ich folgende 3 Fragen:

a) Kennt hier jemand eine CT hier im Elsass,
die sich mit der Fahrzeugen CGVC auskennt?

(insbesondere eine, die auch weiß,
dass man das Fahrzeug NICHT unbedingt
auf einem Rollenprüfstand testen muß,
sondern dass eine Bremsprobe auf der Fahrbahn ausreicht,
wie im letzten Absatz oben beschrieben)

b) weiß jemand um welchen "Partner" der FFVE es sich da handelt?
(ich habe trotz heftigen googlens nichts weiter darüber gefunden)

c) Weiß jemand, wie das mit der Gasanlage (Kocher, Kühlschrank etc) ist?
Machen die eine franz. Gasprüfung?
Oder akzeptieren sie eine deutsche?
Oder kümmern sie sich gar nicht drum?
Auch darüber habe ich im web nichts gefunden.

Gruß
Mark

125
Hallo,

also die Dame im Finanzamt hat auf erneutes Befragen wirr dahergeredet.

Wie auch immer sie das interpretiert
auf jeden Fall krieg ich den Quitus für das Fahrzeug nur
wenn ich ihr eine Abmeldungsbescheinigung vorlege.
(der Witz ist,
dass m.W. bei den neuen Fahrzeugpapieren
gar keine Abmeldungsbescheinigungen mehr ausgestellt werden,
das wird dann das nächste Abenteuer...)

Nach mehrmaligem Nachfragen kam sie jedenfalls drauf,
dass mit "immatriculation etrangère" einfach die deutschen Nummernschilder gemeint wären,
mit denen ich dann max. einen Monat lang in F rumfahren darf,
sofern die Anmeldung dort so lange dauert
(sie meinte, das ginge aber "ganz schnell"  :D )

jetzt mache ich erstmal die controle technique,
dann sehen wir weiter...

Gruß
Mark

126
Hallo,
also erstmal:
dieses Formular 1993 ist tatsächlich der "Quitus fiscale"...

Dazu habe ich gleich noch eine Frage:
Die Dame beim Finanzamt sagte,
sie könne mir das Teil nur ausstellen,
wenn das Fzg in D abgemeldet wäre.
(das deckt sich mit meinen Infos aus dem www)

Also bekam ich es nur für meinen Oldtimer
(ein Mercedes 508 Kastenwagen-Wohnmobil)

Als ich aber auf die RÜCKSEITE geschaut habe,
fand ich dort folgenden Text:

"Ne concerne que les vehicules terrestres à moteur

Toutefois, par decision du ministère de l'Équipment et du Tourisme,
et dans l'attente de l'accomplissement des formalités d'immatriculation,
le présent certificat vous autorise,
à compter de sa date de delivrance,
à circuler pendant un mois
sous couvert de l'immatriculation etrangère valide
,
sauf dans le cas où les plaques d'immatriculation d'origine ont été retirées.

Ce delai est porté à 4 mois
si votre vehicule doit subir une reception à titre isolé
par la direction régionale de l'Industrie, de la Recherche et de l'Environnement.

Cette disposition ne s'applique pas aux personnes visées à
l'article 39 de l'arrête du 5 novembre 1984
qui benificent de l'attribution
des cartes et numéros d'immatriculation dans la serie W"

Dieser Text besagt aber nach meinem Verständnis,
dass ich zur Durchführung der Ummeldung einen Monat
mit einer gültigen ausländischen Zulassung
in F fahren darf.

Oder verstehe ich da was falsch?

Gruß
Mark

PS @Moni
Die anderen Oldies sind
eine  1976er Bultaco Sherpa T350
und  1972er Suzuki GT 380 J

127
Hallo Moni,
danke für die Antwort.

Da du schon Erfahrung mit der Oldtimerzulassung zu haben scheinst,
hier noch zwei Fragen:

- ich habe mehrere Oldies, denkst du es ist besser das eins nach dem anderen zu machen,
oder gleich alle auf einmal?

- hillft es irgendwie weiter, wenn ein Fzg schon ein deutsches H-Kennzeichen hat?

Gruß
Mark

128
Hallo,
und danke für die Antworten.

- über die FFVE www.ffve.org das alles entscheidende Zulassungsdokument beantragen (was man dazu braucht, steht auf der Website)
Genau daher hab ich diese komische Abkürzung...
Ich schätze Pero hat recht und das IST der Quitus Fiscale.
Was ist eigentlich das??
(ich meine, was steht da drin?)

Gruß
Mark

129
Hi Leute,

weiss jemand was das obige Ding aussagt und wo man es bekomt?

Bin gerade dabei für einen Oldtimer aus D
eine carte grise vehicule de collection zu beschaffen,
und dafür wird sowas verlangt...

Gruß
Mark

130
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Roller fahren in F
« am: 25. Februar 2011, 16:32:34 »
OK,
danke für die Antwort.

Ich seh schon,
wiedermal ist alles unklar.

Ich wette, wenn ich bei den Behörden nachfrage
werden die mir nochmal verschiedene Theorien präsentieren...

Der Roller hat deutsche Versicherung+Betriebserlaubnis.
Das gilt beides auch in F.
Zulassung braucht er ja nicht.
Versicherung läuft auf mich (habe noch einen Wohnsitz in D).

Sie lebt nachweislich (carte de séjour) in F, also gelten für sie die franz. FS_Richtlinien.

Werde berichten, falls es mal eine offizielle Reaktion gibt.

Gruß
Mark

131
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Roller fahren in F
« am: 14. Februar 2011, 15:16:33 »
Hallo Leute,
ich suche jetzt schon stundenlang hier im Forum 'rum und finde sehr widersprüchliche Angaben.

Es geht um folgendes:

1) Meine Frau hat einen Roller (Automatikgetriebe, 50ccm, Vmax 45km/h).
Sie hat keinen Führerschein, ist aber vor 1988 geboren.
Das heißt doch, sie kann in Frankreich mit dem Ding fahren, oder?

2) Kann sie einen deutschen Roller mit deutscher Betriebserlaubnis
und deutschem Versicherungskennzeichen hier in F fahren,
oder muss der irgendwie in F angemeldet und/oder versichert werden?

Ich sehe hier dauernd Roller "ohne alles" rumfahren...

Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

viele Grüße
Mark

132
Behörden / Re: Grenzgänger Status verloren
« am: 26. Dezember 2010, 11:56:01 »
Hallo,

zu 3)
ja

zu 1)
Wenn du in D arbeitest und dort einen Wohnsitz hast, bist du auch in D steuerpflichtig.

Du kannst aber in deinem Fall die ganzen Wohnungskosten für die Wohnung in D als Werbungskosten abrechnen,
wenn du dem FA glaubhaft machen kannst, dass du diese nur aus beruflichen Gründen unterhältst.
Ausserdem Fahrtkosten für Wochenendheimfahrten etc.

Was als Haupt-und Nebenwohnsitz angemeldet ist, interessiert das FA nicht,
"für uns sind die tatsächlichen Gegebenheiten massgelblich" (O-Ton FA bei Auskunft an mich).


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Steuern / Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« am: 02. Dezember 2010, 18:23:17 »
........ es gibt immer wieder Situationen in denen ich den Perso benötige und sei es "nur" wenn ich in F mit der Visa-Karte zahlen möchte und es heißt "avez vous une carte d'identité".

Das habe ich noch nie erlebt, ich zahle seit etwa 10 Jahren in Frankreich ALLES mit Visa- bzw. Mastercard...
Die wollen immer nur eine Unterschrift von mir!

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Steuern / Re: Die Wohnsteuer (taxe d'habitation)???
« am: 02. Dezember 2010, 18:17:10 »
Also verstehe ich das jetzt richtig,
den Bescheid die taxe zu zahlen bekommt nicht der Eigentümer, sondern der Bewohner der Wohnung direkt von der entsprechenden Stelle und der Eigentümer zahlt nur die Grundsteuer!?

ja, und die Sch... Wohnsteuer ist (zumindest bei mir)
inzwischen HÖHER als die Grundsteuer!

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Technik / Re: 2 PC's an Livebox anschließen
« am: 02. Dezember 2010, 18:05:09 »
Ich wohne im Elsass und bin bei Orange, meine Livebox sieht aus wie ein Dach.
hmm..ich wohne auch im Elsass aber meine livebox sieht aus wie ein "Buch"

Nun Meine Frage: Wie muss ich vorgehen, um einen zweiten Rechner anzuschließen?
In der Anleitung steht,
dass man den zweiten Ausgang
(an den man eigentlich den Decoder für das Internet-TV Angebot von orange anschliessen sollte)
auch zum Anschluss eines zweiten PCs benutzen kann.

Also einfach zweites ethernet-Kabel an den zweiten Ausgang, und daran den PC.
Falls du die Decoderversion hast, kannst du ohne Weiteres das für den Decoder mitgelieferte benutzen,
das ist auch nur ein ethernet Kabel.

Ich hab's aber nicht probiert, da ich den orange TV Decoder nutze und am PC Ausgang,
wie oben vorgeschlagen,
einen switch (hub geht auch) für meine 4 PCs habe.


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