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Nachrichten - sapperlot

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Technik / Re: Tastatur umstellung
« am: 20. September 2009, 11:13:59 »
In Windows -
Systemsteuerung -> Regions- und Sprachoption -> Sprachen (Der 2.Reiter), da findest du ein Knopf "Details" - da drauf clicken und da kannst weitere Tastaturlayouts installieren... und bekommst dann unten in der Taskleiste einen Knopf mit DE FR was auch immer drauf... dort kannst dann umschalten.

Aber wirst damit Probleme haben - bei der französische AZERTY sind schon  jede Menge Buchstaben anders angeordnet, von den anderen Zeichen gar nicht erst zu sprechen...
Und das man an die Zahlen über der Tastatur nur mit der Shift Taste rankommt, ebenso bei + aber bei  =,* und -  kein Shift braucht und damit auch nicht mit CapsLock arbeiten kann, sondern ständig am auf irgendwelchen Kombinationen rumhämmern muß ist ehrlich gesagt nur bescheuert.

Also viel Spaß damit, mein franz. Notebook hat inzwischen ne deutsche Tastatur weil ich es leid war ständig die Qs nach jedem schreiben zu korrigieren ;)

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Yeap! Und bin schon gespannt auf die Antwort. Wäre sicher für den ein oder Anderen interessant das mal dann präzise zu wissen!  Man muß ja nicht gleich besoffen Auto fahren  :rolleyes:...  auch über eine rote Ampel ist man schnell gefahren ;)

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Also meine ganz bescheidene Meinung und ich bin kein Anwalt. Die Frage ist doch wohl zunächst mal, ob die das überhaupt dürfen.

Also zunächst ein mal ist es doch unerheblich, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Führerscheine wurden gleichgestellt und müssen bei einem Umzug ins Ausland nicht mehr umgetauscht werden. Heißt im Gegenzug halt aber auch, daß du keinen Nachteil haben darfst nur weil dein Führerschein irgendwann mal von einer deutschen Behörde statt einer französichen ausgestellt wurde.  Und ob du Franzose, Engländer oder Deutscher bist ist da auch ziemlich egal denn jeder EU-Bürger ist gleich zu behandeln (Gleichheitsgrundsatz).

Womit wir beim Führerscheinentzug wären. Und das darf soweit ich weiß eigentlich nur die an deinem Wohnort zuständigen Behörde -in deinem Fall (Hauptwohnistz Elsaß und keinen mehr in D) halt die Préfecture in Straßburg (bzw Mühlhausen). Keine anderes Land darf einfach über die Fahrerlaubnis eines anderen Landes entscheiden. Es kann einzig und allein nur über die seiner eigenen Bürger entscheiden ... und ... (naja wohl auch nicht ganz unwichtig ;) ) über Fahrten auf seinem Territorium - also dir zwar nicht den Führerschein nehmen aber dir etwa (eine Sperrfrist) auflegen in der du nicht auf deutschen Straßen fahren darfst - aber daß darf dann auch nur  ein Richter entscheiden und nicht irgendeine Fürherscheinstelle und ist entsprechend aufwändig.

Alles andere wär doch auch eigenartig, also bspw. den Führerschein wegnehmen und damit darüber entscheiden ob z.Bsp. ein Spanier in Spanien fahren darf wäre dann doch ziemliche Einmischung in fremde Länder.. oder einem Franzosen, der sagen wir in der Guyane lebt aufzuerlegen, daß er nach D einfliegen muß, um dort eine MPU zu machen muß, bevor er wieder seinen Pfefferlaster nach Cayenne fahren darf.
 
Also die Frage ist doch wohl eher, ob die das überhaupt dürfen und 'nen echten Grund mal einen Anwalt aufzusuchen.


PS: Für Führerscheinentzug in Frankreich sind die Präfekturen zuständig. Dort wandern eingezogene Lappen hin und dort wird auch entschieden, wie lange er dort liegt bzw. kommt dann auch der Brief wenn du ihn wieder abholen darfst.

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Steuern / Re: Neue Steuer "Taxe Carbon" ??
« am: 28. August 2009, 11:51:03 »
Naja alles noch im Fluss...
In dem Artikel geht man durchschnittlich 300€ Mehrbelastung je Jahr und Haushalt aus...

http://www.actions-finance.com/taxe-carbone-formule-de-calcul-et-actualite/

Naja -wenns denn kommt- für Pendler wirds nur je nachdem bitter - wenn Benziner dann lohnt sich wohl wieder nur noch in D zu tanken (Da der Preis jetzt schon fast gleich ist wirds dadurch wenigstens nicht teurer). Bei Diesel wirds halt voll reinhauen, weil Deutschland dann immer noch keine Alternative ist (bei F derzeit ungefähr 10Cent billiger + 9 Cent ist halt dann gerade noch billiger/oder gleichteuer. (bezogen auf Supermarkttanke)

Aber wenn ich es recht kapiert habe ist das noch nicht wirklich durch (und könnte mir auch vorstellen, daß dann wieder gestreikt wird, Trucker Straßen blockieren usw. Im Moment ist die Stimmung in Frankreich (weniger in Grenznähe weil's da immer noch gut läuft) reichlich explosiv.

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Marktplatz - Biete und Suche / Re: Pakete hüben und drüben
« am: 26. August 2009, 22:03:57 »
Tja, wer kennt das nicht. Bei der Fahrt über die Grenze bei jedem Schuppen im Geiste schon überlegen, wie man da seinen Zweitbriefkasten mit deutscher Adresse anbringen könnte  :pfeif:

Wollte schon sagen "Packstation" - aber die nächste Packstation ist in Landau ;)
Ich würde an deiner Stelle vielleicht mal bei einem der Hermeshops in Schweigen-Rechtenbach fragen. Laut Hermesangabe kann man auch dort sein Paket abholen (ob man es direkt dahin adressieren kann oder doch wieder ne Adresse braucht..keine Ahnung - würde da mal fragen (bist ja sicher auch nicht der Einzige, im grenznahen Bereich sicher viele (gibt eben auch ne Menge Elsässer die in D kaufen) die ähnliches Problem haben und normal gibts doch für alles 'ne Lösung auf dem kleinen Dienstweg)

In Frankreich ist das  mit Kiala/Point Relais ja eh kein echtes Problem


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Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 25. August 2009, 11:00:06 »
Hi
na eigentlich hört sich eure Situation doch gar nicht schlecht an, aber diese Vermieter gibt es auch in D. Ihr solltet dann wirklich einen Markler zuziehen und das Geld dafür opfern.

Sorry, aber das hat jetzt eher nichts mit diesen böse Vermieter zu tun. Und nicht überall gleich irgendwelchen Animositäten sehen. Das hat ganz praktische Gründe.
Da kommt jemand aus dem Ausland mit einem ausländischem Arbeitsvertrag (also ausländischer Sicherheit), spricht zumeist eher gebrochen Französisch und ich als Vermieter vielleicht auch nicht so gut Deutsch. Dazu ich als franz. Vermieter meistens keine Ahnung, wie die Gesetze jenseits der Grenze in D sind (kann einem Arbeitsvertrag kaum ansehen was er wert ist) und was soll ich machen, wenn ich dann irgendein Mieter gerate, der die Wohg demoliert und über Nacht wieder nach Deutschland verschwindet. In Frankreich prozessieren und hoffen, daß es nicht grenzüberschreitend irgendwo (ziemlich sicher) auf der Strecke bleibt und dann vielleicht nach Jahren zu meinem Geld komme? Oder in Deutschland, einem Land dessen Gesetze und Möglichkeiten ich nicht wirklich kenne, mich auf die Suche machen. Einfach mal vorstellen wie franz.Vermieter mit mäßigen Deutschkenntnissen und franz. Mietvertrag  'ne Lohnpfändung in D durchbekommen soll ;) . Ehrlichgesagt nur verständlich, wenn man da lieber einen Landsmann nimmt oder wenigstens jemand der in Frankreich lebt und arbeitet.
 
Und ist auf der anderen Seite doch kaum anders. Stellt euch doch einfach mal das Gleiche auf deutscher Seite vor. Franzose, mit einem französischen Arbeitsvertrag, spricht kaum Deutsch, keine deutsche Sicherheiten meist nicht mal ein Konto... Erwartet ihr, daß jeder deutsche Vermieter irgendwo in Karlsruhe sich mit dem französischen Recht auskennt, 'nen falschen französichen Arbeitsvertrag von einem richtigen unterscheiden kann und den französichen Arbeitgeber auf französich um die erlaubten Auskünfte fragen kann?  (Wobei ich sogar bezweifeln würde, daß Arbeitgeber in F und D genau die gleichen Auskunftspflichten haben).

Also ehrlichgesagt nur verständlich und dieses hoppla jetzt komm ich als Deutscher mit meinen deutschen Unterlagen und erwarte wie selbstverständlich, daß jeder Vermieter voll des Entzückens  ist...     
 


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Steuern / Re: wohnsteuer
« am: 20. August 2009, 21:32:13 »
kann man so nicht sagen.... ist eine Wissenschaft für sich

Die Grundsteuer bestehen aus einem einem Koeffizienten für die Gemeinde der mit einem Koeffizienten für die Wohnung multipliziert wird.

- Ersterer wird jedes Jahr neu für jede Gemeinde /bzw.Zonen jährlich fortgeschrieben - gibt also nicht einen einzigeegn Wert für den Bas-Rhin sondern hängt vom Ort/Gegend ab.
- Letzterer ist vollends 'ne Wissenschaft für sich. Also hängt ab von den qm, aber auch von der Ausstattung, sprich jedes Waschbecken hat einen Gegenwert in Fläche. Also Bsp. Badewanne zählt hat 5qm Wohnfläche, 1 Waschbecken hat 3qm (aber ein Spülbecken zählt zum Bsp. nicht), Strom, Wasser, Abwasseranschluß usw. jeder Pups zählt (vorausgesetzt er ist deklariert ;)  )
- Keller, Dachboden zählt 1/5 der Fläche.
Also bsp. 50 Qm Whg, 20qm keller Strom, Wasser, Gas, Abwasseranschluß, Klo, Waschbecken,Badewanne macht 50qm + 4qm Keller  + 22qm Komfortaustattung zählt summasumarum als 76qm Wohnfläche. Danach kommt dann noch die Straße dazu (wenn man in einer Av zahlt man mehr als in einer Rue, die Art des Hauses (also etwas Stein, Ziegeldach), 1 Etage, dazu bin ich mir jetzt nicht sicher ob die Anzahl/Größe der Fenster noch dazu zählt usw.  wie auch daraus wird dann der Koeffizienten gebastelt.

Also hochgradig kompliziert (wer immer über deutsche Bürokratie schimpft soll mal nach Frankreich gehen ;) ). Um zu wissen wieviel es kostet - fragen oder bei den Taxes Foncières schauen. Liegt je nach Gegend in etwa ähnlich.

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Steuern / Re: wohnsteuer
« am: 20. August 2009, 09:23:51 »
Wohnsteuer hat nicht viel miit der Miete zu tun, die man zahlt! Wohnsteuer wird auf Basis "valeur locative cadastrale" berechnet und der wird jedes Jahr je nach Zone festgelegt, wo das Büdchen steht und nicht auf dem was der Einzelne tatsächlich zahlt.

Die Taxe d'Habitation ist auch keine Steuer für Mieter, sondern zahlt derjenige, der drin wohnt - egal ob vermietet oder nicht, also bei Ersterem eben der Mieter, wenn's selbstgenutzt ist eben der Besitzer... (und der zahlt auch keine Miete ;) )
Genaugenommen einzige Bedingung, derjenige am 1.1. eines Jahres seine residence primaire dort hat. Nur wenn die Bude am 1.1 leer steht oder bei residence secondaire gibts keine Wohnsteuer.
Ausgenommen von der Wohnsteuer: Bewohner bekommt den RMI (jetzt dann RSA), ist behindert, arbeitsunfähig, verwitwet oder über 60Jahre

Und das mit dem Leerstand (residence secondaire) und keine Wohnsteuer - da wird dann in immer mehr Regionen dann halt keine Taxe d'habitation sondern ne mehr oder weniger saftige Extrasteuer (Taxe sur logement vacants) erhoben, wenn ein Haus/Whg länger wie 3 Jahren leersteht (außer es ist zu baufällig), die sich dann ab dem 5 Jahr noch weiter erhöht.

Nachtrag: Und Grundsteuer zahlt der Besitzer immer, egal obs leersteht, vermietet ist, selbst drin wohnt usw...

  

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Wohnen / Re: Probleme mit Mietkaution
« am: 19. August 2009, 21:07:21 »
Kleiner Nachtrag: Das bei der Mairie nennt sich "Permanence juridique"

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Behörden / Re: La Poste-französischer Standardbriefkasten
« am: 19. August 2009, 18:24:33 »
Hallo,

gibt auch Standartbriefkästen (aslo so richitig schön mit Norm) in halber Bauhöhe! Das man gar nicht mehr zustellt, falls der Briefkasten nicht passt kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Kenne noch einen Fall mit einem Mehrfamilienhaus, daß direkt(also Außenwand) an die Straße und den 70cm breiten Gehweg grenzt. Da gab es mächtig Ärger mit der Stadt und die Standartbriefkästen mußten wieder abmontiert werden, weil sie zu weit in den Gehweg ragten (Naja und der Mieter im Erdgeschoß wollte sie auch nicht in seinem Wohnzimmer aus der Wand rausgucken haben ;) Lösung mit Hausflur hat auch nicht geklappt (weil zu eng). Also kann man gar nicht überall vorschreiben!

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Wohnen / Re: Probleme mit Mietkaution
« am: 19. August 2009, 18:07:32 »
Die Kaution muß spätestens 2 Monate nach Schlüsselübergabe(!) ausgehändigt sein (Loi n°89-462 §22)

Habt ihr ein "Etat des Lieux" beim Auszug gemacht? Wenn ja, dann is eh alles klar und ihr müßt halt warten. Wenn nicht, gilt im Prinzip, daß bei Schlüsselübergabe der Vermieter die Wohnung so wie sie ist übernommen und er müsste im Zweifelsfall beweisen, daß der Schaden schon vor Auszug da war. Naja, wenn, ja wenn die Schlüsselübergabe gegen Quittung erfolgt ist. Sonst wird's natürlich etwas haarig.
Und auch wenn's jetzt zu spät ist - wenn ihr einen Termin mit dem Vermieter zwecks Übergabe ausgemacht habt und er die Wohnung nicht abnimmt, ist das sein ganz persönliches Problem auch wenn es in den neuen Monat geht. Nicht euer Problem! Im Gegenteil, wenn ihr euch bemüht habt reicht das. Is auch nicht ganz unwichtig was Gefahrenübergang angeht - wenn jetzt dann etwa die Bude abbrennt und ihr schon die Versicherung gekündigt habt.

Hausversicherung - schauen ob man die Option protection juridique drinnen hat - wenn ja, dann fragen, ob die auch bei Mietstreitigkeiten hilft (Wenn nicht, die meisten Versicherungen bieten für Kunden eine kostenlose juristische Beratung). Ansonsten auf der Mairie fragen, jede Gemeinde ist verpflichtet den Bürgern 1x im Monat(Woche) kostenlose juristische Beratung von einem Anwalt anzubieten (Heißt zwar nur 1Frage/Woche/Bürger aber je nach dem was los ist, nimmt der Anwalt sich auch mal ne Stunde Zeit. Macht jetzt zwar keine Schreiben im Namen des Klienten aber kostnix und hilft enorm wenn es gerade drum geht überhaupt mal zu erfahren was Sache ist). Is auch egal in welcher Gemeinde man da hingeht (wurde noch nie nach einer legitimation gefragt) - und gibt auch ne Menge 2-sprachigen Anwälte.

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