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Nachrichten - sapperlot

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Behörden / Re: Online Banking von Credit Mutuel HILFE!!!
« am: 02. April 2010, 13:13:40 »
OK; es hat sicher erledigt. Vielleicht kann diese Info für jemanden behilflich sein. Diese Bank würde ich sogar meinem Feind nicht empfehlen!. Sehr schlecht beraten, keiner weiß Bescheid, Berater sehr unsympathisch.

Die Bank gibt mir  Zugangsdaten für Online Banking, am Ende stellte sich heraus, dass ich überhaupt kein online Banking machen kann, da ich nur ein Standardkonto habe. /Standartkonto kostet 5,98/

Nach dem Geldeinzahlen auf mein Konto, fragte ich nach einer Einzahlungsbescheinigung, dann sagte man mir, neee ich kriege keins! (ich bin neu bei der Bank, keine Ec karte noch bekommen)

Weiß jemand vielleicht ob ich eine Filiale wechseln kann???


Hmmm, bei CMut muß man online banking (Cybermut) extra beantragen und kostet wie jeder Pups bei denen auch wieder extra (wenn nicht unter 26 oder es sich inzwischen geändert hat). Das Konto, daß ich habe ist allerdings kostenlos (und ziemlich tot, weil ich am Ende nix mehr bei denen mache, weil zwar einfach teuer).
Bin mehr oder weniger komplett bei der Société Générale. Konto ist auch kostenlos genauso wie Schecks/Bargeld abheben. Online Banking auch (mit der Spezialität, daß Onlinebanking zumindest bis vor einiger Zeit immer gesperrt wurde, sobald man 4 Wochen nicht online war und man jedes mal einen neuen Zugangscode anfordern mußte (habs inzwischen aufgegeben, für Schecks,Bargeld recht mir der Monatsauszug)).
Virements/Überwesiungen machen ich auch in Frankreich vom deutschen Konto aus.

‎- Filiale wechseln? Ist bei CMut oft so was wie Bank wechseln, weil wie in D bei den Volksbanken - jeder Ort hat seine Eigene (oder haben sich die von paar Orten zusammengeschlossen mit eigenem Bankdirektor, regeln, wohl auch Gebühren usw.)  

 

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Sonstiges / Re: Rheinfähre bei Seltz
« am: 25. März 2010, 16:13:18 »
http://www.dna.fr/articles/200911/15/demolition-des-ponts-acces,wissembourg,000007428.php

Soll im Sommer wieder so weit sein.
Wäre eigentlich geschickt. wenn die da die Brücke wieder hinsetzen würden, die da ganz früher mal stand.


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Sonstiges / Re: neue Zollstation in Lauterbourg
« am: 25. März 2010, 16:09:21 »
Der deutsche Zollpavillon ist doch verkauft und  inzwischen Eisladen.

Und das alte französiche Zollhaus (auf der rechten Seite) ist Sitz von Pamina (dieser Elsaß,Pfalz,Baden Gebietsvereinigung) und die bauen irgendwie ihre Infostelle aus.

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Behörden / Re: Alter rosa deutscher Führerschein
« am: 25. März 2010, 09:54:46 »
Noch mal zur 5-Jahres-Regel: Die betrifft jeden, der Kfz über 3,5t fahren will. Der alte FS 3 beinhaltet heute die Klassen B/BE (bis 3,5t) und C1/CE1(über 3,5t bis 7,5t).
Die C-Klasse ist bis zum Alter von 50 Jahren gültig und muß dann alle 5 Jahre erneuert werden. Diese Regelung gilt europaweit. Die Klasse C1 ist ein Kompromiss für den Bestandsschutz des deutschen FS 3, der bis 7,5t gültig war. Wenn man über 50 den FS nicht erneuern lässt, verliert man automatisch die Berechtigung zum Führen von Kfz über 3,5t.
Gruß vom alten Trucker
Hermann

Hmmmm, also so weit ich weiß, gilt die 5Jahresregel + über 50 beim FS3 nicht bis 7,5to - dort gilt Bestandschutz und der C1/C1E wird beim umschreiben unbefristet ausgestellt. Wenn ich es richtig sehe, darf man damit sogar weiterhin Gespanne bis 12to fahren und nur für das was drüber rausgeht (also bis zu diesen 18to) gilt - neue Scheckkartenführeschein ab 50 und alle 5 Jahre.


http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/446/446709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=e8810033-51c6-d001-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm:

"...Seit 01.01.2001 brauchen nun alle LKW-Fahrer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, den Scheckkartenführerschein mit der Klasse C bzw. CE für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Bei der Klasse 3 gilt für bestimmte Fahrzeugkombinationen das selbe. Mit dieser Klasse ist es erlaubt, Züge mit nicht mehr als drei Achsen zu fahren. Dabei darf das Zugfahrzeug über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse schwer sein und das Gespann ein maximales Gewicht von 18,5 t bei einem Anhänger mit Tandemachse erreichen. Bei einer Tandemachse handelt es sich um eine Achse, bei der der Abstand der Achsmittelpunkte unter einer Meter liegt. Auch wer einen solchen Zug, der über 12 t zulässige Gesamtmasse schwer ist, oder bei dem die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über das Leergewicht des Zugfahrzeugs hinaus geht, führen möchte und das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, benötigt seit dem 01.01.2001 oder ab Vollendung des 50. Lebensjahres den neuen Scheckkartenführerschein mit der Klasse CE, Schlüsselnummer 79. Es sind dies Gespanne, die bei den neuen Fahrerlaubnisklassen nicht unter die Klasse C1E fallen, sondern darüber hinaus gehen."
 
Ne ganz andere Frage, was die französichen Behörden eigentlich draus machen? Und ob da dann gilt was im Schein steht (also wenn man noch den deutschen behält (was ja legal ist) oder ob die Sachen wie "unbefristet" automatisch bei Wohnsitzwechsel verfallen?

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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 23. März 2010, 10:54:32 »
... wer welchen Anteil an der Steuernachzahlung übernimmt nicht in der Zugewinnermittlung ansiedele, sondern schon vorher.
Eben! Und damit natürlich....
"Aber lassen wir die weitere Diskussion..." ... YEAP! Eigentlich ist ja alles geklärt oder nicht oder wie auch immer..

Viel schlimmer ist, daß Ralph im Zusammenhang mit Steuern das böse Wort Schweiz gesagt hat. Steinigt ihn! Er hat Jehovah gesagt!  :pfeif: :Tanz:


PS: @mela Na dann ist ja geklärt! Wobei die Mieteinnahmen (und übrigens auch Wertsteigerung der WHG) während der Ehe auch zum Zugewinn gehören und es egal ist wem die Whg auf dem Papier gehört (alle Einnahmen sind gemeinsam, alle Ausgaben (Steuern) auch. Und das gilt auch im Trennungsjahr - Getrennt ist erst ab Scheidung. (Voraussetzung natürlich das es keinen Ehevertrag gibt, sondern Standard Zugewinngemeinschaft). Übrigens einer der Gründe warum der ein oder andere im trennunsgjahr noch schnell einen Neuwagen kauft (Wertverlust geht durch 2)  :zwinkern:

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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 20:22:46 »
Hi Sapperlot,
du reagierst ja, als wärst du der Ex-Ehemann...  
Lol! ABer die Rolle des Frauentrösters ist ja von dir schon besetzt ...  :doppeld: :winkerwinker: Is aber eigentlich nur, das dein Einwand nicht so richtig Sinn macht,
OK, zur Sache:
Das Finanzamt hält sich an das, was deklariert wurde und fordert von beiden (gesamtschuldnerisch) das Geld. Es geht mir mit meinem Hinweis darum, dass der Ex-Mann diese Forderung des Finanzamts an Mela weitergibt bzw. weiterberichtet, mit dem Hinweis, es sei wegen der ausländischen Einkünfte zu der Nachzahlungsforderung gekommen. Mela schreibt "...unter anderem wegen ausländischer Einkünfte...".

Daher sei der Hinweis gestattet, dass das Thema nicht ganz soooo einfach ist, wie es bestimmt viele gerne hätten. Wie wir annehmen, ist Mela mit Ihrem Ex-Ehemann in 2008 gemeinsam veranlagt, weil das gängiger Praxis entspricht - ob das aber dann bei den Steuern "halbe/halbe" macht, wie Du schreibst -das ist noch lange nicht sicher!
Doch macht es: In der Zugewinngemeinschaft ist es einfach so, daß jedem die Hälfte der Einnahmen zustehen. Wenn sie weniger als die Hälfte bekommen hat, dann hat sie ein recht auf Ausgleich des Zugewinnes... und Zugewinn ist eben das was am Ende nach allen Ausgaben (eben auch Steuern (also alle gemeinsam F + D)) an Ende insgesamt übrigbleibt. Wenn also 40000 eingenommen wurde und 10000€ davon Steuer gezahlt wurden sind es 40-10=30k/2 = 15000 Zugewinn für jeden. Wenn ein Nachbescheid über 5000 mehr an Steuer für 2008 kommt (wann auch immer zählt aber zu 2008) sind es eben 40k-15k=25k/2 = 12,500 Zugewinn => also kannste drehen und wenden wie du willst, es bleibt immer die Hälfte der Steuer die man direkt oder indirekt mitträgt weil eben alles zur Hälfte gehört und Zugewinn = Einnahmen - Ausgaben. Gibts eigentlich nix dran zu rütteln und man kann nicht sagen ich will von den Einnahmen die Hälfte, aber nicht bei den Ausgaben. Und interessiert auch nicht wer dem Finazmat überweist, weil am Ende die Einnahmen von beiden minus die Ausgaben von beiden geht und wenn mehr als die Hälfte hat, muß er dem anderen so viel geben, daß es naher 50:50 ist.  

Und ansonsten geh ich einfach mal von aus, daß Melas Ehemann selbstverständlich den Bescheid vorlegen kann. (Und wär auch doof, da irgendwie mehr angegeben zu haben, damit Mela irgendwas ungerechtfertigt mehr zahlen müßtem, weil er wie gesagt dann auch (eben die andere Hälfte) mehr zahlen müßte und mit den höheren Zahlen sich ansonsten auch noch der Zugewinn erhöhen würdet)

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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 17:40:38 »
Hallo Mela,
zu deiner eigentlichen Frage haben Ralph und Sapperlot bereits sehr treffend geantwortet. Mein Eindruck ist, dass da noch ein weiterer Aspekt eine Rolle spielen könnte, nämlich das "Trennungs-Gerangel"... Könnte es sein, dass dein Ex-Mann probiert, Dir mit dieser Steuer-Geschichte finanziell "einen reinzuwürgen"?

Am besten ist es, Du bekommst/hast alle relevanten Unterlagen und lässt Dir den Vorgang beim Steuerberater ausrechnen. Wieviel von der Nachzahlung ist tatsächlich auf Dich zurückzuführen... das ist doch die Frage. Entsprechend werdet ihr dann die Nachzahlung untereinander aufteilen (müssen).
Naja, Ricky, was soll denn das geben? Mal abgesehen davon, daß die Nachzahlung ganz auf ihr Einkommen "zurückzuführen sein wird", is es doch egal, weil der Staat/Gericht grundsätzlich mal davon ausgeht, daß die (gesamte) Einnahmen während der Ehe halbe:halbe gehen und die Steuern logischerweise auch.
Bleibt natürlich offen zu beweisen das es nicht so war und Zugewinnausgleich zu fordern, aber das ist ein anderes Feld und interessiert die Steuern nicht (da die eben vom Gesamtfamilieeinkommen  abhängen und nicht wem was gehört... und dem Finanzamt auch egal wer die zahlt).

Also mit reinwürgen ist wohl schwer außer man unterstellt daß jemand Steuerbescheide faked.  

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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 13:23:13 »
Yeap ist so wie Ralph es sagt, aber um es etwas einfacher auszudrücken:

Steuersatz ist progressiv, sprich je höher dein Einkommen, desto höher der Prozentsatz an Steuer die du zahlen mußt
ganz einfach grundsätzlich steigt der Steuersatz mit dem Einkommen also Bsp (fikitv):
10000€ = 10% Steuer = 1000€ zu zahlen
20000€ = 20% Steuer = 4000€ zu zahlen
30000€ = 30% Steuer = 9000€ zu zahlen

sprich der STEUERSATZ(!)  hängt vom Einkommen ab, dem GESAMTEINKOMMEN !!! (Also franz + dtsch!),
die Steuer wird aber nachher nur auf den deutschen Teil fällig: (Und dein Einkommen zählt als franz Einkommen (geht nach da wo du steuer zahlst, nicht wo du es verdienst)

obiges Bsp:

20000€ Einnahmen in D wären normal 4000€ Steuer
aber kommen noch dein Einkommen hinzu sagen 10000€ (in F Einkommen)
also Gesamteinkommen Familie: 30000€ daraus folgt Steuersatz eben nicht mehr 20% sondern 30%
diese werden aber nur auf das dtsche Einkommen fällig:
also 30% von 20000€ => 6000€

da der Fall eben nicht der übliche ist, werden im allgemeinen zunächst die 4000€ berechnet und die 2000€ kommen dann eben als Nachzahlung.
(Am Ende aber warscheinlich immer noch günstiger als 9000€ die eine Familie mit den 30000€ Einkommen alleine in D zahlen müßte) ;)



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Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 21. März 2010, 22:33:47 »
Woher will die Stadt SB ohne französische Amtshilfe wissen, wo jemand mit französischem Kennzeichen in F wohnt? Ich würde da überhaupt nichts bezahlen.
Weil schon seit langem jede Ordnungsbehörde in EU ohne Probleme jederzeit die Halterangaben von allen EU zugelassenen Autos abfragen kann (Ist daß nicht sogar eine der Funktionen der gemeinsamen Europol Datenbank?).  Also darfst davon ausgehen, daß du den Behörden in D namentlich bekannt bist, alles was fehlt ist nur bisher nur die Amtshilfe - sprich das jemand das Knöllchen jenseits der Grenze auch eintreibt. Trotzdem super Idee, da überhaupt nicht zu zahlen - solltest halt am besten die nächsten Jahre nie in irgendeine Polizeikontrolle geraten, sonst wird das Ganze womöglich noch richtig teuer mit Zinsen usw... (Wobei Deutsche Knöllchen noch günstig sind, in anderen Länder vervielfacht sich das Ganze auch ohne dein Wissen bis du der Polizei irgendwann aus Zufall über den Weg läufst)
Die französische Polizei klingelt mit Sicherheit nicht an deiner Haustüre und verlangt 15€ fürs Falschparken in Deutschland. Was hätte der französische Staat auch von einer solchen Aktion, ausser Kosten rein gar nichts.
Amtshilfe auf Gegenseitigkeit? Warum wohl treibt ein Münchner Gerichtsvollzieher das Knöllchen vom Parkvergehen in Hamburg ein, wo es doch die Stadt Hamburg in den Sack steckt? ;)
 
Verwarngelder sollen, wie du richtig geschrieben hast, erst ab 01.10. und nur bei einer Höhe von über 70€ im EU-Ausland eingetrieben werden können. Hier wäre allerdings zu erwähnen, das dies auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre erfolgen kann.   
Ob das klappt ist allerdings fraglich, gab schon mal ein Versuch aber wurde abgebalsen, Macht wohl einige verfassungsrfechtliche Probleme, in D hast du ein Recht drauf, daß Deutsch mit dir gesprochen wird, in F eben französisch - wenn eine franz.Behörde bspweise ein bulgarisches Knöllchen eintreiben will, muß die französcihe Behörde das auf franz, machen, sprich es muß übersetzt sein (was noch automatisch/Formbrief) ginge, aber du könntest natürlich einen 20seitigen Widerspruch selbstverständlich auf Franz. einlegen, der dann wohl erst ins Bulgarische übersetzt werden müßte, um von den dortigen Behörde beabeitet zu werden. Ob sich das lohnt ? Man wird sehen, wie die das Problem umschiffen wollen...

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Wohnen / Re: Hausverkauf / Thema Finanzierung Ablösund usw.
« am: 16. März 2010, 10:09:48 »

prêt-relais ist kein "auf eis" legen, sondern eigentlich einen Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf oder anders ausgedrückt: Du bekommst von der Bank sofort den Verkaufspreis (genauer gesagt bis zu max. 80% Wert des Hauses) abzüglich aller Hypotheken als Kredit ausgezahlt(zur zwischenfinanzierung neues Haus) - der dann bei Verkauf zurückgezahlt werden muß (verrechnet wird).
Also Beispiel:
Haus Wert 200000€
Hypothek 60000€

==> also 140000€ deine warscheinliche Einnahme unterm Strich bei Verkauf
darauf kannst du eine Zwischenfinanzierung grob zwischen 50%-80% bekommen - also effektiv einen prêt-relais von irgendwas 70-110000€, die du dann für die Zahlung des neuen Hauses bekommen kannst. Du hast dann halt noch immer die 60000€ Hypothek an der Backe.
Zu lösen durch Möglichkeit 2 (die übliche): du bekommst die vollen, sagen wir ruhig 80% also 160000€ als prêt-relais, löst damit die Hypothek auf dem alten Haus ab (bist somit quasi schuldenfrei) (also effektiv 100000) und nimmst dann auf dem neuen Haus wie bei einem normalen Kauf auch gleich die gewünschte Hypothek auf.

Selbstverständlich zahlst du für jeden Cent den du von der Bank kriegst deine Zinsen, aber es ist halt Verhandlungssache, ob und welchen Betrag monatl. oder nach Verkauf. Gleiches gilt für Aussetzung Tilgung/Zinszahlung - alles Verhandlungssache (aber brauchst nicht erwarten, daß die Bank dr irgendwas schenkt, die werden sich alles vergolden lassen)

Eine ganz andere Sache ist, daß du dich komplett in die Hände von Banken begibst und am Ende 'ne kolossale Bauchlandung hinlegen kannst, wenn das Haus eben nicht nach 12 Monaten verkauft ist oder nicht zu dem Preis verkauft werden kann. Dann mußt du neu verhandeln mit den Banken und kannst nur hoffen daß es klappt, die Banken dann sich bei dem gewünschten Kaufpreis einmischen und dich zwingen damit Runterzugehen (oder eben keine neue Zwischenfinazierung ;) ), verlangen daß das alte Haus so lange vermietet wird (mit all den Risiken für dich antürlich) usw. 

Also 'ne eigentlich einfach Sache, die aber schnell ziemlich haarig werden kann, weil man eben irgendwie eine Wette drauf eingeht, daß das Haus in 1 Jahr verkauft ist und daß in den heutigen Zeiten.  :rolleyes:
So Also wenn er sich nun eine Mietwohnung oder Haus zulegt hat er ja eine Doppelte Belastung.
Miete und Finanzierung vom Leerstehenden Haus..
Muß er eben sein Haus vermieten! Ein Nullsummenspiel, wenn er damit seine Miete zahlen kann. (Oder eben das eine Jahr in den sauren Apfel beißen und die Miete*12 als Zusatzausgaben verbuchen. Ob der prêt-relais am Ende so viel billiger ist?)
 
Jetzt Fragen wir uns Alle wie es sein kann das so Viele Häuser Leerstehn. Wo oder Wie Leben diese Menschen weiter?
Eben - zusätzliche Ausgabe Miete, wenn man sich bei der Mietwohnung einschränkt, wird man das eben stemmen können/müssen. Trotzdem sind eine Menge Leute eiskalt von der Krise erwischt wurden und wenn man die ganze leerstehende Häuser und den Immomarkt sieht, würde ich mich ehrlichgesagt pers. hüten, da auf Kredit noch eines zu kaufen und drauf zu wetten, daß das andere in 1 Jahr verkauft ist. Gibt auch 'ne Menge Wochenendpendler, die unter der Woche in einer Winzbutze nahe Arbeitpslatz leben, während die Familie weiter im zu verkaufenden Haus lebt.   

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Sonstiges / Re: Regionalwahlen am Sonntag
« am: 11. März 2010, 09:45:17 »

@nadine LOL yeap, hilft nur später aufstehen! Viel Grüße   :winkerwinker:

207
Sonstiges / Re: Regionalwahlen am Sonntag
« am: 11. März 2010, 08:45:31 »
Re: Regionalwahlen am Sonntag- wir dürfen wählen

Nadine,

du kennst aber schon den Unterschied Regionalwahl / Kommunalwahl?  :zwinkern: :winkerwinker:


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Wohnen / Re: Vermieter kassiert nur!
« am: 08. März 2010, 08:04:28 »
Hallo Zaren

Also Energiepaß MUß seit 1.7.2007 dem Mietvertrag beiliegen (http://www.economiedenergie.fr/majic/pageServer/090300001z/fr/Le-D.P.E.-obligatoire-pour-la-location.html). Also wenn ihr vorher gemietet habt nicht wenn danach muß er dabei sein. (Ist Gesetz auch und wenn sich viel vermieter die Unkosten sparen wollen, sind sie halt spätestens dran, wenn es Ärger mit dem Mieter gibt, weil eben "MUß" und nicht Verhandlungssache)).

Wasser muß Vermieter selbstverständlich korrekt abrechnen. Ist auch keine Frage - aber euer Problem ist ja auch nicht das, sondern daß ihr es ihm im Zweifel halt auch beweisen müßt, daß er ein halbes Jahr vom Vormieter euch angerechnet hat. (Nur irgendwas vermuten gilt halt nicht und ohne einen bei Vertragsabschluß aufgenommenen Wert oder eine Ablesung (Abrechnung) vom Wasserwerk oder die Abrechnung Vermieter mit letztem Mieter dürfte das halt schwer werden).

Ne andere Sache ist, wenn ihr wirklich schwarz mehr Miete gezahlt habt als im Mietvertrag steht. Dann würde ich vielleicht noch warten bis die Steuererklärung für das letzte Jahr abgegeben sein muß (also Jahr in dem ihr eingezogen seit), denn spätestens dann habt ihr ihn mächtig am Allerwertesten und er ziemlich sicher ein Riesenproblem (eben Steuerhinterziehung) wenn er sich mit euch überwirft. Aber auch hier gilt, daß ihr das natürlich beweisen müßt (also z.Bsp. ne Freundin "zufällig" am Kaffeetisch sitzt, wenn bar die Miete abhholt).
Ansonsten  -gilt halt für euch wie für ihn - es zählt was im Mietvertrag steht und wenn ihr genau das zahlt und kein Cent mehr kann er rein gar nix machen (und als vermieter hat er eh schlechte bis  unmgöliche Karten, euch irgendwie so rausbekommen).

209
so - hab das ursprüngliche Thema geteilt und in ein Neues verschoben.  Leider mußte ich Eure letzten beiden Beiträge editieren, da Ihr schon ein neues Thema aufgemacht habt.
Wenn es Euch lieber ist schreibt Eure beiden Beiträge nochmals und ich lösche die Edits wieder.

Gruß Ralph
Hallo Ralph, danke für das Verschieben und sauberes Zusammenfügen in ein Thema. Und nein, schwarze Schrift auf dunkelblau ist doch auch ok.  :doppeld: =D

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Steuern / Re: Steuerformular für 2009
« am: 07. März 2010, 10:16:57 »
weiss jemand ob es das Steuerformular für 2009 schon gibt und ob man es irgendwo runterladen kann?
war die tage auf dem rathaus die sagten aber es gibt sie jetzt nicht mehr dort sondern nur noch beim centre des impots in haguenau.
Kannste dir sparen zum CDI nach Hagenau zu fahren, letzte Woche hatten die die Formulare für 2009 noch nicht.


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