Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sapperlot

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Technik / Re: Zugang zum Internet
« am: 30. April 2010, 10:44:14 »
:winkerwinker: Moin moin user.
Da ich mir jetzt ein Netbook zugelegt habe, habe ich an Euch folgende Frage:
Achso vorweg noch: Das ist das erste mal das ich mein Netbook in Deutschland einsetzten möchte.
Welche einfachen und Sinnvollste Möglichkeit besteht, mein Netbook eben in Deutschland zu betreiben.????
Eventuell über ein USB Stick und welcher wäre zu empfehlen.????
Wer mir also da einen Tipp geben könnte dem wäre ich dankbar und mein Dank
würde ihm ewig nachschleichen. :anixwissen:
Danke im vorraus.
Walter
Hast du nicht bereits schon lange einen SFR Stcik und wolltest es  bereits damit probieren oder?
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/technik/bin-ich-zu-bloed-oder-ist-das-zu-teuer-sim-karte-in-f-t2047.0.html;msg11479#msg11479
oder
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/technik/bertifft-sfr-cle-internet-3-g-t2559.0.html;msg13475;topicseen#new
 :-\ :-\ :-\

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Technik / Re: Bertifft: SFR Clé Internet 3 G +
« am: 30. April 2010, 10:36:03 »
Bréhat, wie oft willst du eigentlich noch immer und immer wieder die gleiche Frage stellen?

Antwort gab's auch schon hier  auf genau die gleiche Frage (quasi auch noch von dir(eben probieren), und wenn du 1 weiter schaust auch noch ne Erklärung zum wie mit Aldi von mir):
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/technik/bin-ich-zu-bloed-oder-ist-das-zu-teuer-sim-karte-in-f-t2047.0.html;msg11479#msg11479

Also Frage, ob der Stick von SFR ein SIMLOCK hat: Keine Ahnung, eben einfach ausprobieren und wenn doch (die meisten haben keinen) eben zum nächsten Aldi und Stick kaufen. Lohnt sich bei den gesalzenen SFR Preise wie pifolog schon sagt, schon nach paar Tagen oder einer größeren Mail.

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LOL, wenn sich die Firma gleich selbst und ihre Website abschiesst. (wo sie angeblich seit Jahrzehnten im Geschäft war. Im googlecache ist sie noch
"Expert Cargo Solutions is eBay Motors only preferred carrier, transporting vehicles for thousands of satisfied Buyers each year! " Ahaaa!


Aber eine Amifirma beauftragen, um ein Auto von England nach Frankreich zu bringen.
Ansonsten würde ich mal vielleicht mal beim ADAC fragen. Für die fahren jeden Tag Dutzende Autotransporte durch Europa umher, um die liegengebliebenen Autos von Schutzbrieflern wieder nach Deutschland zu bringen. Dort kann man unter Umständen recht günstig einen Platz bekommen können (vielleicht auch nicht beim ADAC sondern dann direkt bei der Firma nachfragen).  

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Wohnen / Re: Vermieter kassiert nur!
« am: 29. April 2010, 15:02:29 »
Yeap, es zählt was schriftlich da ist. Wenn nur mündlich ausgemacht, dann einfach Pech für den Vermieter, wenn er sich mit euch anlegt. Zahlen was schriftlich vereinbart ist und er kann dann in die tischkante beißen, aber anosnten nicht besonders viel machen.

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Wohnen / Re: Ärger mit Vermieter
« am: 29. April 2010, 14:59:19 »
Auch wenn ich irgendwie das Gefühl habe, daß das nur die halbe Story ist. (Mal ehrlich warum sollte jemand vermieten, nur um dann Ärger zu machen :rolleyes:)
Aber egal: Ist schon so wie Zaren sagt, die Vermieterin kann euch nicht vor Ablauf des Vertrages raussetzen (bei non-meublé eben 3 jahren, bei meublé eben 1 Jahr). Dann aber ohne größere Probleme (Verkauf ist ein legitimer Grund nicht zu verlängern). Gibt allerdings ein paar wenige Ausnahmen, wo es dennoch geht: Miete nicht zahlen oder kürzen oder kein Versicherungsnachweis dem vermieter auf Anforderung vorlegen. Das sind die beiden einzigen Gründen bei denen ziemlich sicher der Vermieter vor Gericht gewinnt. Daneben gibt es auch noch so etwas wie Störung nachbarschaftlichen Frieden und das Zusammenleben der Hausgemeinschaft, aber die Chance für den vermieter ziemlich gering und wenn dan nur wenn die Nachbarn das bezeugen. Also würde mir wegen dem Rauswurf nicht unbedingt größte Sorge machen.
Das mit dem Warmwasser hängt allerdings ziemlich sicher nicht vom Wasserwerk wie Zaren meint, welches Wassserwerk lieft schon Warmwasser ;)

Ansonsten hat die Mieterin kein Recht einfach in die Wohnung zu gehen (sie hat nur das Recht, das ihr sie nach Vorankündigung ich glaub 1x im Vierteljahr (oder so) in die Whg laßt). Also sofort P.V. auf der Gendamerie machen und wenn ihr sicher gehen wollt Schloß wechseln.

Nasser Keller, grundprinzip in Frankrecih; Ihr mietet wie gesehen! Was bei der Vermietung schon da war, kann man, wenn nicht gesundsheitsgefährdend (aber dann sitzt man womöglich seltbst vor der Tür, wenn es von Amts wegen insalubre deklariert wird) nachher nicht bemängeln. Also wenn er schon beim Anmieten nass war, kann man nicht nachher kommen..
Ansonsten gibts nur 3 Möglichkeiten -
1. feucht in einer Ecke (spricht dafür das irgendeine Leitung im Eimer ist und damit Sache des Vermieters, allgemein feucht
2. schon vorher feucht, dann eben feuchter Keller gemietet wie gesehen, aber ansonsten auch nicht euer Problem
3. wenn vorher trocken und jetzt feucht, dann liegt das am falschen lüften, nicht heizen, Wäsche aufhängen und ähnliches und dafür seit ihr dann verantwortlich (und auch für alle Schäden daraus)!

Und das mit dem Schimmel, naja kommt drauf an: Wenn er vorher schon war (dann eben gemietet wie gesehen), oder eben durch einen Schaden entstanden ist(dann Aufgabe des Vermieters den zu besietigen), wenn er vorher nicht war, jetzt entstanden ist und nicht auf irgendeinen Schaden in der Installation zurückzuführen ist, dann wird man das euch ankreiden können und ihr müßt für alle Kosten aufkommen, um ihn wieder in die ursprünglichen Form zum Anfang des vertrages zu versetzen.

Wenn Heizung (in der Heizperiode) nicht funktioniert oder kein Warmwasser erfüllt die Wohnung nicht den Mindeststandard und darf auch nicht als Wohnung vermietet werden und die Vermieterin ist in größeren Schwierigkeiten.
ich würde mal zur kostenlosen juristischen Beratung gehen (auf der Mairie fragen)   

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Alufelgen in F?
« am: 29. April 2010, 14:16:01 »
Nur um mal die üblichen Verdächtigen zu benennen:

http://www.norauto.fr
http://www.feuvert.fr
http://www.midas.fr
http://www.speedy.fr
http://www.euromaster.fr

(Keine Ahnung, ob alle auch in Saargemünd 'ne Filiale haben, die meisten aber sicher (auf deren Webseite mal suchen))


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Steuern / Re: Zu versteuerndes Einkommen Deutschland/Österreich
« am: 28. April 2010, 18:15:03 »
Ich denke dass die Sachelage sowohl für Grenzgänger nach Frankreich als auch nach Österreich die selbe sein sollte, da in beiden Fällen der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland seine Einkommenssteuer in Deutschland abführen muss. Daher wäre ich auch für Ratschläge von französischen Grenzgängern dankbar.
Nein, hier sitzen die meisten (alle?!) in Frankreich und viele arbeiten in D, dementsprechend machen sie eine franz. Einkommensteuererklärung. Bei dem Steuerunterschiede wäre es auch geradwegs doof in Deutschland zu wohnen und in Frankreich zu arbeiten ;) 

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Aber wie kommt Ihr auf Autoimport?
Indem man die Seite anschaut??? :zwinkern:

PS: Und joker.com ist einfach nur einer der großen Domainregistries, hat mal als Computer Service Langenbach CSL aus Düsseldorf angefangen, Sitz heute Schweiz aus steuerlichen Gründen. 

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Wenn mir das am Wochenende als zu bunt wird stelle ich halt meinen Transporter an den Staßenrand, wie in D und laß das Trottoir frei, für die Fußgänger. Wenn die Autos dann anhalten müßen hupen die Fahrer (macht auch Lärm, also nichts gewonnen aber wenigstens fahren sie langsam). Wenn wir dann am So nachmittag mal einen Spaziergang machen rege ich mich wieder über die Franzosen auf, weil die grundsätzlich ihre Karre immer so auf dem Trottoir parken, dass zwar die Autos ungebremst fahren können aber keine Fußgänger mehr zwischen Auto und Hauswand passen.
Ist es in Frankreich eigentlich verboten am Straßenrand zu parken?
Nein verboten nicht, aber dieses oberlehrerhafte "ich erziehe alle Anderen und zwinge sie das zu tun, was ich für richtig halte" extrem verpönnt und unbeliebt in Frankreich. Und wird nebenbei für typisch Deutsch gehalten. Wenn einem was nicht paßt, geht man zur Mairie,Gendarmerie,wasweißich, leiert im schlimsten Fall einen PV. an, aber ist ansonsten bedacht, sich nach außen hin zurückzunehmen. Und wenn mehr Autos fahren als Fußgänger in der Straße laufen parkt man auf dem Gehweg...  
(Kenne hier einen Fall, Deutscher der genau das Gleiche gemacht hat (weil in F halt wirklich in den Orten gerast wird), bis nachts von irgendwoher ein Beutel Ölfarbe auf der Windschutzscheibe gelandet ist, der dann auch noch in die Lüftung gelaufen ist. Schaden In die Tausende, Keiner will was gesehen haben (Spekulation Außerirdische) und er stellt irgendwie inzwischen sein Fahrzeug in den Hof.

Wie war noch der franz. Witz: Was ist der Unterschied zwischen einem deutschen und einem franz. Touristen:
Der franz.Tourist legt einfach die Füsse auf den Tisch und der deutsche Tourist verbingt seine Zeit damit, den Franzosen zu blehren, daß er das nicht darf.

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Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 19. April 2010, 09:11:33 »
Die eigene Bank meldet und kontrolliert da nix.

Hat das irgenjemand irgendwo behauptet? (Die Meldepflicht über das Zusatzformular wird aber selbstverständlich durch die Bank erledigt, gemeldet. Ansonsten wird man davon ausgehen dürfen, daß staatliche Stellen, wie ja auch der amerikanische Geheimdienst direkten Zugriff auf die Rechner von Swift und damit alle Überweisungsdaten haben und dies sicher auch ausgiebig nutzen ;) 

Na, ansonsten, wo's doch scheinbar ziemlich egal ist einfach "Lohn für geleistete Liebesdienste" als Überweisunggrund drauf schriebn :D

Die Nummer mit dem Check ist mir zu teuer.  200 Euronen ist doch viel Geld.
Ich werde dann die Überweisung bevorzugen.
Sind ja nur noch 40.000 Euro, also unter den vorgeschriebenen 50.000.
LOL, dann zahlst du im Sparfieber dann eben (warscheinlich mehr) für das Notaranderkonto, Administration, Austellung des Schecks usw.. an den Notar. Wie gesagt die 200€ sind nur eine Hausnr. und die Kosten hängen von der Summe ab und bei nur 40k € dürfte es wohl ein gutes Stück billiger werden. Ansonsten, ich nehm aber mal an, daß ihr bauen wollt, bei unterm Strich sicher 100000€ und mehr Gesamtkosten wegen 200€ schon rummmachen - da werden dir sicher noch öfter die Tränen in die Augen schiessen.  :zwinkern:
Möglichkeit für Sparbrötchen noch paar Euronen zu sparen. Überweis das Geld an deine franz. Bank und laß dir dort ein Bankscheck austellen. Bankschecks sind in Frankreich einfach üblich und Standard beim Notar und die billigste Lösung. Käufer schiebt Scheck übern Tisch, Verkäufer schiebt den Schlüssel über den Tisch. Einfach und problemlos.

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Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 18. April 2010, 12:10:43 »
Wo ist da das Problem? Du kannst auch problemlos 50.000,- überweisen. Kostet nicht mehr und einziger Unterschied, daß man halt ein Zusatzformular ausfüllen muß (nur deshalb nicht online).
Kein Problem, es sei denn natürlich, du hast das Geld mit damit verdient paar Panzer nach Lybien zu verschiffen, ein wenig Uran in den Iran zu verschieben oder beim Import kolumbianischen Mehls bekommen und es stapelt sich jetzt in Plastiktüten unterm Bett  :pfeif:

Ansonsten, bei Grundstücks/Wohnungskauf am sinnvollsten ist eigentlich ein bankbeglaubigte Scheck mit zum Notartermin zu nehmen. Geh zu deiner (deutschen) Bank, wo die Eurönchen schlummern und laß dir einen bankbeglaubigten Scheck für Frankreich austellen. (Den stellt dann eine französiche Partnerbank für die deutsche Bank aus, die blockiert eben die entsprechende Summe von deinem Konto (bis sie abgerufen wird)). Kostet halt mal 200Euro oder so, ist aber so gut wie Bargeld und eigentlich auch üblich in F bei Notaren, daß man das Geld auf diese Weise beim Termin gleich über den Tisch schiebt.

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Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 18. April 2010, 09:15:22 »
Hi,
ich dachte die Höchstgrenze liegt bei 12.500 Euro für einen Standartüberweisung?
Wie kommst du auf 50.000 Euro?

Grüße
Soso, aber gerade noch nicht gewußt was IBAN ist :winkerwinker:
Es ist schon genau so, wie pifolog es sagt. SEPA geht bis 50000,- und ist genau wie er sagt auch nicht grundsätzlich kostenlos, sondern kostet im allgemeinen so viel wie eine Inlandsüberweisung vom gleichen Konto (darf weniger aber nicht mehr kosten und welche Bank nimmt schon weniger als sie nehmen kann).
Online geht meist nur bis 12500€ max, weil über 12500€ Meldepflicht bei der Bundesbank (Geldwäschegesetz). Das handhabt aber jedes Land anders, unter 12500€ dürfen aber Länder nicht die innereuropäische Überweisung durch irgendwelche extra Meldpflichten beschränken. Die 12500,- Meldepflicht scheint's in Frankreich nicht zu geben aber keine Ahnung (überweise immer aus D, weil bei mir eben günstiger)

Schöner franz. Link hierzu: http://virements.online.fr/ (der übrigens sagt, daß ne ganze Reihe Banken Onlineüberweisung inzwischen kostenlos macht)

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Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 17. April 2010, 13:15:46 »
Sorry, aber was für ein Gelullere

"...Was brauche ich da vom französischen Kontoinhaber für Daten"

Und EU Überweisungen gehen heute immer nach Sepa  (Single Euro Payments Area) Standard  und Swift im Übrigen ist nur der Name eines Zusammenschlusses von Banken. BIC (Bank Identifier Code) und Swift-Code ist das Gleiche. =>http://de.wikipedia.org/wiki/SWIFT


PS: für's Anfügen gibt's den bearbeiten Knopf, außer es geht vor allem drum möglichst viele "sinnvolle" Beiträge zu erzeugen.

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Sonstiges / Re: Was benötige ich für Überweisung D - F?
« am: 17. April 2010, 09:44:20 »
Hi Leute,
ich möchte eine Überweisung von Deutschland nach Frankreich machen.
Was brauche ich da vom französischen Konoinhaber alles an Daten.
- Konto-Nr. ist klar.
- Iban
- Swift?
- BIC

Grüße
IBAN = Konto Nr. Wenn du schaust, findest du die Kontonr. darin
BIC =  so was BLZ (Bezeichnung für die Bank)

Mehr brauchts nicht und findet der Empfänger auf jedem RIP, Bankauszug usw.

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Super :doppeld:

Und auch der Link - offizieller geht nimmer! (außer wenn wir jetzt auch noch 'ne franzöische Seite finden... goooooooooooggle und schwupps:


 PRINCIPES FONDAMENTAUX

Tout permis de conduire délivré par un Etat membre doit être reconnu par les autres Etats membres, même si le permis est ancien et ne correspond pas au modèle communautaire, pour autant qu'il soit encore en cours de validité. C'est pourquoi, pour les permis délivrés avant le 1er juillet 1996, la directive prévoit des tableaux d'équivalence soumis à l'accord de la Commission (accord, conclu sous la forme juridique d'une décision, et adopté le 21 mars 2000 par la Commission).

Attention: Vous n'êtes plus obligé de changer votre permis d'origine si vous allez résider dans un autre Etat membre, mais vous pouvez en faire la demande spontanément si vous le désirez.


(http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/living/car/driving-license/index_fr.html  - ok, nicht französich aber EU-Kommision: )

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