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Nachrichten - sapperlot

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Steuern / Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« am: 06. August 2010, 19:34:17 »
Yeap, aber nur  die Höhe eintragen um Progression usw zu ermitteln, weil es auf Gesamteinkommen (egal wo) berechnet wird. Versteuern musst du Mieteinkünfte dagegen eh in im Land, wo sie anfallen und entsprechend eine deutsche Einkommensteuererklung abgeben.  Und dort ebenfalls dein Gesamteinkommen (eben auch alles in F versteuertes Einkommen)  angeben, woraus sich dann der Steuersatz berechnet, den du von deinen Mieteinnahmen an den deutschen Fiskus abdrücken darfst!

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Wohnen / Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« am: 05. August 2010, 12:36:42 »
Klar (Jede Menge Leute haben schliesslich auch Ferienhäuser in F und Meldebehörden gibts eh nicht) Also kein Problem und denen ist doch egal wer es bezahlt, solange er es bezahlt.
Und auch dieses Henne-Ei Problem  Ohne Konto kein Strom, ohne Strom kein Konto ist bekannt und findet sich eigentlich immer 'ne Lösung.

Ber Aufpassen: in Mietverträgen verpflichtet sich meistens der Mieter, dass er dort seinen ersten Wohnsitz zu nimmt (und der Vermieter das auch so weitergibt)

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Wohnen / Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« am: 05. August 2010, 10:12:23 »
Sorry Sven

Aber hier geht's doch gar nicht um irgendwelchen Grenzgängerstatus, sondern Wohnsitz(+Arbeitsplatz(Elterngeld)) ganz normal in Deutschland und jetzt halt einen Zweitwohnsitz in Frankreich.

Interessiert in D niemand, wenn man irgendwo noch ein Ferienhaus (Zweitwohnsitz) hat, solange der Erstwohnsitz D ist. Und kontrolliert am Ende auch keiner, ob man da jetzt wirklich mehr als  180Tage in D gewesen oder nicht.
Wenn man den Erstwohnsitz in ein anderes Land verlegt, unterliegt man eben auch der dortigen Gesetzgebung, egal ob Steuern oder Soziales (eben auch Elterngeld).

Grenzgänger kommt erst dann zur Geltung, wenn Arbeit und Wohnen in verschiedenen Länder ( hier D&F) liegt. Da sich das bei den Steuern mit den Regel beissen würde, das man Steuern normalerweise da zahlen muss, wo man arbeitet(eben Lohnsteuer) - gibts eine Vertrag zischen D&F in dem geregelt ist, das eben Grenzgänger nur im Land wo sie wohnen Steuern zahlen müssen. Zumindest wenn man einige Bedingungen erfüllt (Grenznähe,nicht selbstständig,kein Beamter...)  

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Sonstiges / Re: schulden und pfändung
« am: 04. August 2010, 09:04:12 »
ok vielen dank erstmal @ sapperlot
wo muss ich widerspruch einlegen beim gericht oder beim huissier?
und wenn ich recht bekomm muss ich die 56 euro dann trotzdem zahlen?
sollte ich nicht recht bekommen will der huissier dann noch mehr als der forderung und den 56 euro?
- Wo? Bei dem Gericht, dass den "Injonction de payer" ausgestellt hat. Wird auf dem Zettel stehen, ob Tribunal d'Instance, juge de proximité und vor allem wo (kann bei Ferngeschäften wohl auch am Ort der Firma sein).

Das wird dann beide Parteien vorladen und in einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Da braucht man auch keinen Anwalt und ist bei kleinen Summen Nachbarschaftsgericht und eher so was wie Ombudsmann in D, da wird versucht die Sache zu klären und 'ne Lösung zu finden. Wenn da einer allerdings eindeutig Recht hat und sich auf nix einlässt gibts ein Urteil und der andere verliert. Und alte Regel, wie sie warscheinlich überall auf der Welt gilt - wer verliert zahlt alles.

- Also wenn du Recht hast, musst du natürlich gar nichts zahlen, die Firma wird dann auch die Huissierkosten zahlen dürfen.
- Wenn du verlierst: wirst du allerdings auch noch die Gerichtskosten, Auslagen des andere usw. zusätzlich auch noch zahlen dürfen.
Also sollte man schon sicher sein, dass die keine Rechte auf irgendwas zu bekommen haben.

http://vosdroits.service-public.fr/F1746.xhtml hier ist das Ganze auch nochmal erklärt.

Drück dir einfach mal die Daumen!






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Sonstiges / Re: schulden und pfändung
« am: 03. August 2010, 20:34:48 »
Also Huissier ist eigentlich mehr als nur Gerichtsvollzieher auch wenn er so übersetzt wird (weil es in D nix Vergleichbares gibt, Huissier macht eine Menge mehr als ein d.Gerichtsvolzieher).
Vor allem kommt er bei ausstehenden Zahlungen nicht erst auf Gerichtsbeschluss zum Einsatz (hoffe dass ich das jetzt mal korrekt zusammenbekommen)
Huissier kommt von Anfang an zum Einsatz und ist deshalb zunächst mal eher ein Mittler um die Sache aus der Welt zu schaffen. Also lohnt sich mit ihm drüber zu reden und sich zu informieren (muss auch von Amts wegen eigentlich neutral sein)

Normale Vorgehensweise in F: Firma hat offene Rechnung, diese gibt sie an den Huissier zum Eintreiben, dieser legt dies dem Gericht (Tribunal d'Instance) vor und holt sich einen "Injonction de payer" (Zahlunsgbefehl). In  D füllt man (ohne jeden Gerichtsvollzieher) einfach einen Zahlungsbefehl aus und lässt sich das abstempeln (interessiert erst mal keinen, ob das berechtigt ist, in F soweit ich weiss schon).
Mit diesem Zahlungsbefehl ("Injonction de payer") kommt er dann zu dir und du hast dann die Möglichkeit, dass zu begleichen (inlusive dieser 56€ Extrakosten). Wichtig! Wenn du nicht bereit bist das zu zahlen, musst du inerhalb 1 Monats Widerpruch bei Gericht einlegen Wenn du das nicht tust oder dich nicht rührst, wird der Gläubiger ein (formule exécutoire) beantragen und der Injonction de payer wird zum Gerichtsurteil (du quasi zum zahlen verurteilt) und du hast ganz schlechte Karten noch was dagegen zu machen (Eigentlich das Gleiche wie in D, wenn man keinen Einspruch gegen Zahlungsbefehl einlegt).

Und um zahlungspflichtig zu werden reicht schon, dass man einen Antrag unterschreibt, oder einen Auftrag erteilt (Devis
unterschreibt), eine Empfangsbestätigung unterschreibt usw. Im Zweifel muss man dann halt vor Gericht und dort der Auftragsnhemer dann eben nachweisen, welchen Schaden er dadurch erlitten hat, wennn der Auftraggeber das nicht abnimmt. Gericht ist in Frankreich in der Tradition fast sowas wie Standard und nicht so allerletztes Mittel wie in D.

Also wenn du sicher bist, dass du keinerlei Auftrag für irgendwas erteilt hast, nix unterschrieben hast, unbedingt und vor allem rechtzeitig Widerspruch einlegen!

Gepfändet wird ansonsten alles können, was über RSA liegt.Auch Arbeitslosengeld. Aber ehrlichgesagt keine Ahnung wo der RSA liegt. Aber auchwenn jetzt nix zu holen wäre, würde das jederzeit in den nächsten 20 Jahre fällig gepfändet werden können sobald was zu holen wäre.

Also aktiv werden und nicht aussitzen wollen - lohnt sich wirklich.

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Technik / Re: Numericable DSL Provider
« am: 31. Juli 2010, 09:09:01 »
Na, Numericable ist eigentlich ex-Kabelfernsehen und benutzt seine eigenen Kabel und nicht die Telefonleitung von France Telecom. Und wenn noch kein Kabelanschluss im Haus ist, muss er gelegt werden.
Liegt wie Telefon aber fast überall oberirdisch. Bei uns hier hat EDF/ES(Estvideo)  in den Neunzigern Kabelfernsehen verlegt, deshalb hängen hier  (und in vielen Orten im Elsass) die Leitungen auf den gleichen Masten unterhalb des Stromanschlusses.
Und auf meinem Dach hingen schon jede Menge Leitungen für die halbe Nachbarschaft, trotzdem musste da wieder ein neues Kabel gezogen werden, weil eben kein Verteiler (der hängt halt paar Masten weiter). Ist aber keine grosse Sache, kommt einer mit dem Hubsteiger und legt schnell 'ne Leitung.   

PS: Numericable bietet wohl auch Internet über Telefonleitung (wo sie noch keine eigene Leitung haben) aber das Prinzip ist das Gleiche.

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Technik / Re: Numericable DSL Provider
« am: 30. Juli 2010, 16:57:13 »
Hallo,

yeap, habe hier Numericable (ehemalige Videoest). Funzt einwandfrei und Internet wetzt auch ordentlich, aber keine 100mbit/s mit denen sie alle werben, die gibts nur in wenige Gebiete (innerhalb Grossstädte), die 30mbit/s sind aber auch absolut ordentlich und für 19,90 €/Mo - Tel/Internet absolut fair. Besonders die Vertragslaufzeit von nur 1 Jahr.
Installation unkompliziert  und wäre in 1 Woche nach BEstellung alles erledigt gewesen, wenn die nicht vergessen hätten, das Kabel zu verlegen, damit es deren Installateur auch anschliessen kann  :rolleyes:. So hat der abziehen und nochmals anrücken müssen, aber danach abs. kein Problem! Scheint aber auch etwas von Haus zu Haus/Verteiler abzuhängen. Auf der einen Seite hier funzt es nur sporadisch, der Nachbar auf der anderen Seite hat dagegen noch nie irgendein Prob. gehabt. Also erst mal Nachbarn fragen!

Telefonflatrate bieten alle, bei den "100" wird von Numericable ziemlich getrickst und Bsp Grossbritannien zählt schon jede Popelkanalinsel und Nordirland als extra Ziel. SFR und Free bieten erheblich mehr Ziele, dazu auch jede Menge Fernsehen, Freewifi/3G usw, aber kosten halt auch gleich 50% mehr.

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Hallo notting star

Ist eigentlich egal, welchen Führerschein du besitzt. Es zählt alleine dein Wohnsitz (wäre ja auch egenartig, wenn die Gesetze je nach Laune des Besitzers (ob der umtauscht oder nicht) wäre und auch ein D Führerschein unterliegt bei Wohnsitzwechsel dann den franz.Gesetzen/Behörden).
Und mit Wohnsitz F dürfen D-Behörden nicht in die Amtshoheit franz.Behörden eingreifen und franz.Papiere einziehen - D Gesetze gelten eben nur für deutsche Papiere und deutsche Straßen -

also kann dir die Behörde wie BearFamily sagt höchstens ein Fahrverbot für Deutschland auferlegen. (Was die mit ausländischen Fzg eher selten machen, weil 4 Wochen Fahrverbot wenn der Halter 1x im Jahr nach D kommt ist irgendwie witzlos, bei D Nummernschild gehen die vielleicht von aus, daß du jeden Tag in D bist).
Irgendwie scheint es (neu?) auch die Regelung zu geben, daß bei Verstößen mit Führerscheinentzug für D Fahrer bei ausländische Fahrer als Ersatz der Strafrahmen verdoppelt wird/werden kann.

Bei Parktickets gilt im übrigen Halterhaftung - also mit deutschem Nummernschild muß der deutsche Besitzer  zahlen(kommt man also eh nich drum herum) Wär sonst auch geschickt zu sagen, "das Auto hat mein franz.Vetter in die Feuerwehreinfahrt gestellt" ;).

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Wohnen / Re: Beantragen eines Telefonanschlusses bei Neubau
« am: 24. Juli 2010, 00:02:42 »
Wenn ich das richtig verstanden habe hat die FT die Leitungshocheit in Frankreich.
Deshalb geht es nicht ohne.

Gruß
Signum
Nene das ist falsch, FT ist zwar Besitzerin der meisten Leitungen, aber laut Gesetz dürfen auch die Konkurrenten ihre Technik in die Verteiler stellen und die Leitungen übernehmen (dégroupage) und direkt anbieten. (Also einziges Problem, ob die Konkurrenz ihre Technik im verteiler installiert hat und entsprechende Angebote hat oder nicht. Muß man schauen, oft ist auch nur einer der Platzhirsche vor Ort)
Also wenn man zur Konkurrenz will direkt dort Anschluss buchen, die legen den auch und sind wie D auch nahezu alle ordentlich günstiger als der ExMonopolist. (Zum verdrahten kommt dann eben einer von Free,SFR was weiß ich oder oft auch einer von FT, aber halt im Auftrag von Free, SFR usw.). Aber sonst hat man mit FT dann rein gar nix zu tun (auch wenn die Leitung vielleicht FT gehört -aber das machen die dann untereinander aus).   

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Wohnen / Re: Baugenehmigung für Edelstahlkamin
« am: 23. Juli 2010, 23:50:58 »
hi,
ich habe jedes jahr eine firma, die den schornstein und die ölheizung reinigt und kontrolliert und diese reinigt und kontrolliert nun auch den aussenkamin und den kaminofen. alles in bester ordnung und dieser nachweis reicht für die versicherung. das muss ja jeder hausbesitzer automatisch machen. von einem "professionellen" schornsteinfeger hab ich hier noch nix gehört. da würd ich eher diese heizungsfirma nehmen.
gruss
Naja, ramoneur professionel ist einfach einer der beim Staat akkrediert ist und ein entsprechendes Schornsteinfeger "diplôme d'état" vorweisen kann. (So etwas wie eingetragen in die Handwerkerrolle). Gibt jede Menge Heizungsfirmen und Leute die Schornsteinfegen anbieten (gibt auch viele die hier im Elsaß von D rüberkommen und da nebenher ne schnelle Mark machen wollen(denke mal viele davon werden warscheinlich nicht mal Schornsteinfegergesellen sein), können natürlich auch den Kamin kehren - aber eben nur die mit entsprechenden Diplome zählen. Und vor Gericht ist's auch egal, wen du nehmen "würdest" - die gehen halt nach Gesetz und nicht nach gusto. Aber nehme einfach mal an, daß deine Heizungsfirma über die entsprechende Akkreditierung als Schornsteigfeger verfügt.(und dir jedes Mal ein entsprechendes "certificat de ramonage valable" ausstellen)

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Wohnen / Re: Baugenehmigung für Edelstahlkamin
« am: 23. Juli 2010, 12:10:12 »
Eigentlich braucht man für alles, was den äußeren "Aspekt" des Hauses verändert eine Baugnehmigung, bei einfachen Sachen eine Deklaration. (Also z.Bsp. im Prinzip bereits, wenn man sein Haus neu verputzt) Und sobald Genehmigung notwendig, dann auch die Zustimmung vom Nachbarn notwendig (wenn es näher als 3m zur Grundstücksgrenze ist). Nur wirklich unbedeutende Sachen sind davon ausgenommen.

Also Backsteinkamin anbauen braucht man wohl eine Genehmigung, bei einem Edelstahlrohr kann gut sein, daß das unter kleine Änderung, sprich genehmigungsfrei fällt. Würde mal auf der Mairie fragen.

@blueocean - Schon richtig, es gibt keine öffentliche Abnahme. Aber bedeutet nicht, daß es egal ist. In Frankreich läuft das meiste dieser Verpflichtungen eben über die Versicherung - sprich wenn der nicht von einem "professionellen" Schornsteinfeger abgenommen wurde, dann hast du halt keinen Versicherungsschutz, wenn das Haus abbrennt. Würde mir diese Bescheinigung holen.
Gilt für fast alle Sachen, selber machen kein Problem, Staat interessierts auch nicht - aber um die Franzosen trotzdem zu korrekter Bauweise zu zwingen, einfach den Versicherungen erlauben, nicht mehr zu zahlen, wenn keine Bescheinigung von professioneller Seite vorliegt. Ne ziemlich clevere Lösung.

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Sonstiges / Re: Freizeitpark Didiland
« am: 21. Juli 2010, 16:03:36 »
963, naja, einfach nur wild Links von der Homepage des Parks zusammenzuposten, meinst du das andere die Homepage nicht finden oder?

@laura, wenn ihr da hingeht - wäre nett, wenn ihr mal eure Erfahrung dann mitteilen könnt, wie es so war und ob es sich lohnt oder eher nicht.
 Viel Grüße

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Sonstiges / Re: Freizeitpark Didiland
« am: 19. Juli 2010, 10:40:03 »
Hallo,

War da nie drin, aber fahre da regelmäßig vorbei und habe da noch nie besonders viele Leute gesehen. Ist, wenn dann auch wohl eher etwas für kleine Kinder. Ehrlichgesagt, von außen sieht der naja wenig einladend aus - eher so 50er Jahre und ich hatte lange Zeit gedacht, daß der geschlossen ist.



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Hallo Kembser

Die Franzosen in D scheinen mir ja deutscher als die Deutschen - nix besseres zu tun haben als sofort einen Verein gründen. ;) Aber eigentlich richtig und eigentlich wäre es auch sinnvoll, auf französischer Seite eine Association für die Deutschen/Schweizer zu gründen, die eben auf der französichen Seite des Grenzgebietes ansässig sind und die gleichen Probleme haben, aber halt in die andere Richtung haben. Wüßte nicht, das es sowas gäbe. Kenne nur eine Vereinigung für französischer Grenzgänger (Franzosen, die in D arbeiten) (sitzt in Hagenau aber leider ist mir der Name entfallen) aber das deckt eben nur einen Teil (eben Arbeit) ab und da gehts eher dann auch um fragen wie Gültigkeit franz.Papiere,Führerscheine, Schreiben auf Deutsch überstzen,deutsches Arbeitsrecht auf französich usw, also auch nicht so wirklich das was uns betrifft. Die Deutschen in F sind nicht wirklich organisiert.

Ansonsten hatte bisher nicht gedacht, daß sich wirklich ernsthaft Franzosen in Frankreich arbeitend auf der andere Seite der Grenze ansiedeln. Geringere Löhne in F, höhere Abgaben in D da muß man schon etwas vernarrt in D sein. Oder eben im Großraum Strabourg wohnen, wo man in 3km Entfernung vom Stadtzentrum Straßburg auf der Kehler Seite schon im Grünen ist, während man auf F noch durch endlose Häuserschluchten tigert.
Und die Probleme mit dem deutschen Finanzamt scheinen da um einiges heftiger zu sein. Naja vielleicht auch kein Wunder, hier geht jeder gerne freiwilig zum franz.Finazamt weil er weiß, daß er warscheinlich einiges spart gegenüber D, in D wird sich jeder drücken wollen.
Verstehe allerdings nicht, warum die nicht alle kurzerhand einen offiz. Wohnsitz in F haben und das in D als Zweitwohnsitz deklarieren. Muß vielleicht auch Vorteile haben
 

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Hallo Kembser

Hmmm, also in den Augen des Finanzamtes ist man dann erst richtiges Ehepaar, wenn der eine zu Hause sitzen bleibt und nur einer anschaffen geht. Also Hausfrauenmodell.
Und wenn die Ehefrau sich erdreistet, in F (oder als grenzgänger in D) nur einen Cent mehr zu verdienen als der Grundfreibetrag, fällt der kurzerhand einfach weg, die Verheiratetenprogression geht flöten. Und man wird quasi für die Arbeit bestraft mit quasi Doppeltbesteuerung (eben Frau in F + Mann in D von jetzt auf nachher um ein paar tausend Extrasteuer (eben wegfallender Grundfreibetrag+Progression)) und die Frau darf .. ja was eigentlich: Wenn nix reinkommt eine Steuererklärung machen, sobald was reinkommt darf sie keine Steuererklärung mehr abgeben?

ALso gut ich geb's auf, gegen diese verquere Logik kommt man doch nicht an. Aber sollte wirklich mal einer vor Gericht durchfechten, denke mal dass verstößt schon gegen den Glichbehandlungsgrundsatz in D(daß eben jeder (auch Ehen) gleichbehandelt werden müssen), mit ziemlicher Sicherheit aber dagegen, daß nach europäischem Recht der Grundsatz, daß keiner EU-Bürger gegenüber Inländer benachteiligt werden darf. Und du bist mit Wohnsitz EU-Ausland kein Inländer mehr.
(Bei Grenzgänger könnte man noch sagen, na dann soll der Partner eben Grenzgängerstatus zurückgeben - aber wenn der jetzt in F arbeitet gibt es selbst da keine Möglichkeit)
     
Viele Grüße
sapperlot

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