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1951
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: nur noch weiße Nummernschilder?
« am: 10. Dezember 2008, 20:51:38 »Hallo,
habe heute im Cora bei der Anfertigung meiner Nummernschilder erfahren,dass es seit 3 Monaten nur noch weiße Schilder gibt,ist das allgemein in F so oder sind ihm bloß die gelben ausgegangen?
Hallo Galgolette,
bei der Vielzahl der mittlerweile in F umherfahrenden Nummernschilderfarben könnte man das schon meinen :-)
Wie Markus schon gesagt gibt es nur noch weiße (eigentlich schwarze mit weißer folie drauf).
Ab 1.1.09 gibt es auch zusätzlich dann die neuen Nummern für Neuwagen - ab 1.4.09 dann auch für Gebrauchtwagen.
Gruß Ralph
1952
Rund um's Tier / Re: Tierarzthonorar in Frankreich
« am: 06. Dezember 2008, 20:40:02 »
Hallo,
also ich habe die Erfahrung gemacht das Tierärzte in Frankreich eher etwas günstiger sind als in D.
Bei Kastrationen von Hunden / Katzen haben sie aber in den letzten Jahren auch deutlich mehr zugelangt.
Allerdings sind dann die Medikamente wieder günstiger.
Wir gehen mit unseren Tieren in die Tierklinik in Sarrebourg - weiß ja nicht ob das für Dich nicht zu weit ist - und sind sehr zufrieden damit.
Die arbeiten auch mit dem Tierheim in Saarebourg zusammen. Das ist für mich auch sehr wichtig.
Gruß Ralph
also ich habe die Erfahrung gemacht das Tierärzte in Frankreich eher etwas günstiger sind als in D.
Bei Kastrationen von Hunden / Katzen haben sie aber in den letzten Jahren auch deutlich mehr zugelangt.
Allerdings sind dann die Medikamente wieder günstiger.
Wir gehen mit unseren Tieren in die Tierklinik in Sarrebourg - weiß ja nicht ob das für Dich nicht zu weit ist - und sind sehr zufrieden damit.
Die arbeiten auch mit dem Tierheim in Saarebourg zusammen. Das ist für mich auch sehr wichtig.
Gruß Ralph
1953
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 30. November 2008, 14:55:09 »
Hallo Sabine,
sorry - aber das ist definitiv nicht korrekt.
Dieser geldwerte Vorteil (PKW !!) ist für das französische FA (wie auch für das deutsche) wie ein Einkommen (Aussage Steuerberater) .
Gruß Ralph
sorry - aber das ist definitiv nicht korrekt.
Dieser geldwerte Vorteil (PKW !!) ist für das französische FA (wie auch für das deutsche) wie ein Einkommen (Aussage Steuerberater) .
Gruß Ralph
1954
Technik / Re: Fachmann gesucht
« am: 25. November 2008, 18:37:04 »
Hallo,
versuchs mal bei Stefan Diener - ist hier auch im Forum aktiv.
Der macht das beruflich und kennt sich in deutsch/französischen Konfigurationen aus und hat auch Adapter etc.
Website http://www.ds-sb.de/40985.html
Mitglied ds-sb
Mir hat er auch geholfen.
Gruß Ralph
versuchs mal bei Stefan Diener - ist hier auch im Forum aktiv.
Der macht das beruflich und kennt sich in deutsch/französischen Konfigurationen aus und hat auch Adapter etc.
Website http://www.ds-sb.de/40985.html
Mitglied ds-sb
Mir hat er auch geholfen.
Gruß Ralph
1955
Arbeiten / Re: Grenzgänger mit Homeoffice
« am: 25. November 2008, 18:29:29 »
Hallo,
beides geht nicht (versteuern in F und SV in D) - entweder oder.
Entweder Du versteuerst in D und zahlst dort auch SV oder Dein AG meldet Dich in F an, dann versteuerst Du in F und zahlst hier aber auch SV.
So machts meine Frau.
Gruß Ralph
beides geht nicht (versteuern in F und SV in D) - entweder oder.
Entweder Du versteuerst in D und zahlst dort auch SV oder Dein AG meldet Dich in F an, dann versteuerst Du in F und zahlst hier aber auch SV.
So machts meine Frau.
Gruß Ralph
1956
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 23. November 2008, 15:08:22 »
Hallo,
so zahlreich werden die Grenzgänger keinen Geschäftswagen haben :-)
Also - Deine Ausführungen sind korrekt. Wenn Du nach der 1 % Regelung versteuerst läuft das so, das das in deinem Brutto drin ist (30 % ?? - wenn das so ist, erscheint mir aber viel).
Die Führung eines Fahrtenbuchs kannst Du trotzdem machen, dann hast Du die tatsächlichen Privatnutzungskosten auf dem Brutto und versteuerst entsprechend weniger in F.
Das mit den 50-60 EUR ist nur so wenn Du in einem französischen Unternehmen beschäftigt bist (da gibt es halt keine 1 % Regelung).
Im Prinzip lohnt sich bei Dir ein Geschäftswagen für Dich eher nicht (bei den Kosten Wohn- / Arbeitsstätte). Ich habe da fast keine Kosten da ich im Außendienst bin und die Arbeitsstätte kaum anfahre (ist mir zu teuer :-).
Wäre ne Überlegung wert ob nicht Privatpkw mit Kilometererstattung billiger wäre.
Gruß Ralph
so zahlreich werden die Grenzgänger keinen Geschäftswagen haben :-)
Also - Deine Ausführungen sind korrekt. Wenn Du nach der 1 % Regelung versteuerst läuft das so, das das in deinem Brutto drin ist (30 % ?? - wenn das so ist, erscheint mir aber viel).
Die Führung eines Fahrtenbuchs kannst Du trotzdem machen, dann hast Du die tatsächlichen Privatnutzungskosten auf dem Brutto und versteuerst entsprechend weniger in F.
Das mit den 50-60 EUR ist nur so wenn Du in einem französischen Unternehmen beschäftigt bist (da gibt es halt keine 1 % Regelung).
Im Prinzip lohnt sich bei Dir ein Geschäftswagen für Dich eher nicht (bei den Kosten Wohn- / Arbeitsstätte). Ich habe da fast keine Kosten da ich im Außendienst bin und die Arbeitsstätte kaum anfahre (ist mir zu teuer :-).
Wäre ne Überlegung wert ob nicht Privatpkw mit Kilometererstattung billiger wäre.
Gruß Ralph
1957
Gesundheitswesen / Re: Wechsel des Arbeitsgebers-
« am: 19. November 2008, 23:38:20 »
Hallo,
naja - normalerweise läuft der Betreuungsauftrag ja immer ein Jahr.
Es ändert sich für die französische Krankenkasse ja nichts.
Lediglich ein halber Beitragszahler ändert sich (neuer Arbeitgeber). Der meldet Dich ja dann wieder bei Deiner bisherigen Krankenkasse an.
Gruß und einen guten Start
Ralph
naja - normalerweise läuft der Betreuungsauftrag ja immer ein Jahr.
Es ändert sich für die französische Krankenkasse ja nichts.
Lediglich ein halber Beitragszahler ändert sich (neuer Arbeitgeber). Der meldet Dich ja dann wieder bei Deiner bisherigen Krankenkasse an.
Gruß und einen guten Start
Ralph
1958
Gesundheitswesen / Re: Wechsel des Arbeitsgebers-
« am: 17. November 2008, 22:59:35 »
Hallo,
Du arbeitets doch nach wie vor in D ?
Dann kannst Du bei der Krankenkasse bleiben.
Selbst wenn Du die Kasse wechseln würdest, könntest Du die Karte behalten. Evtl. müßtest Du bei einer Pharmazie vorbeigehen und sie updaten wenn sich was geändert hat.
Aber das schreibt Dir dann die Caisse maladie.
Gruß Ralph
Du arbeitets doch nach wie vor in D ?
Dann kannst Du bei der Krankenkasse bleiben.
Selbst wenn Du die Kasse wechseln würdest, könntest Du die Karte behalten. Evtl. müßtest Du bei einer Pharmazie vorbeigehen und sie updaten wenn sich was geändert hat.
Aber das schreibt Dir dann die Caisse maladie.
Gruß Ralph
1959
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Anmeldung mit Italienischem Brief?
« am: 17. November 2008, 22:56:48 »
Hallo,
das Verfahren ist genau gleich wie bei einem deutschen Auto. Mit COC kein Problem der Zulassung.
Gruß Ralph
das Verfahren ist genau gleich wie bei einem deutschen Auto. Mit COC kein Problem der Zulassung.
Gruß Ralph
1960
Gesundheitswesen / Re: Carte Vitale, generelle Leistungen der KV, Abrechnung, einfach alles....
« am: 08. November 2008, 18:36:59 »
Hallole,
also für normale Arztbesuche / Medikamente / Röntgen / Ultraschall etc. bezahlt die Kasse im Elsass und Lothringen 90 % (Restfrankreich weniger).
Krankenhaus hab ich gar nichts zubezahlt (Kasse 100 %).
Beim Zahnarzt gibt es Festsätze (zu sehr sehr alten Preisen also viel Zuzahlung bei Zb. Kronen / Zahnersatz / Implantat).
Brille - sogut wie nichts.
Für die beiden letztgenannten ist eine ZV sehr empfehlenswert (zb. CM für ca. 30 EUR / Monat). Bei einer Krone / Jahr macht sich das schon bezahlt.
Brille bekommst Du auch einiges dazu (kommt auf den Tarif an) und alle 2 Jahre wieder.
Bei chronischen Erkrankungen kann Dein Hausarzt die 100 % Zuzahlung beantragen. So bezahle ich zb. für alle Medikamente meiner chronischen Erkrankung gar nichts mehr dazu !!!
Gruß Ralph
also für normale Arztbesuche / Medikamente / Röntgen / Ultraschall etc. bezahlt die Kasse im Elsass und Lothringen 90 % (Restfrankreich weniger).
Krankenhaus hab ich gar nichts zubezahlt (Kasse 100 %).
Beim Zahnarzt gibt es Festsätze (zu sehr sehr alten Preisen also viel Zuzahlung bei Zb. Kronen / Zahnersatz / Implantat).
Brille - sogut wie nichts.
Für die beiden letztgenannten ist eine ZV sehr empfehlenswert (zb. CM für ca. 30 EUR / Monat). Bei einer Krone / Jahr macht sich das schon bezahlt.
Brille bekommst Du auch einiges dazu (kommt auf den Tarif an) und alle 2 Jahre wieder.
Bei chronischen Erkrankungen kann Dein Hausarzt die 100 % Zuzahlung beantragen. So bezahle ich zb. für alle Medikamente meiner chronischen Erkrankung gar nichts mehr dazu !!!
Gruß Ralph
1961
Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 29. Oktober 2008, 18:23:22 »
Hallo,
grundsätzlich ist der Steuerberater bei solchen Konstellationen nicht verkehrt.
Meiner hat seine Kanzlei in Kehl - wenn Dir das nicht zu weit ist kann ich Dir gerne die Nummer geben.
Er ist komplizierte Konstellationen von mir gewohnt :-)
Wenn du aber in D Deine Brötchen verdienst mußt Du die dann auch dort versteuern.
Und nur dort - deshalb gibt es ja das Doppelbesteuerungsabkommen - das man nicht doppelt versteuern muß.
Sozialversicherung bezahlst Du dann auch nur in D - würd mir aber ein Betreuungsauftrag E106 holen, damit du am Wochenende auch versorgt bist.
Gruß Ralph
grundsätzlich ist der Steuerberater bei solchen Konstellationen nicht verkehrt.
Meiner hat seine Kanzlei in Kehl - wenn Dir das nicht zu weit ist kann ich Dir gerne die Nummer geben.
Er ist komplizierte Konstellationen von mir gewohnt :-)
Wenn du aber in D Deine Brötchen verdienst mußt Du die dann auch dort versteuern.
Und nur dort - deshalb gibt es ja das Doppelbesteuerungsabkommen - das man nicht doppelt versteuern muß.
Sozialversicherung bezahlst Du dann auch nur in D - würd mir aber ein Betreuungsauftrag E106 holen, damit du am Wochenende auch versorgt bist.
Gruß Ralph
1962
Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 28. Oktober 2008, 19:25:06 »
Hallo Noba,
na - die Frage war doch was passiert wenn man in D außerhalb der Grenzzone arbeitet und in F wohnt.....
Antwort : Man versteuert in D (wie bisher weil man ja vorher in D gewohnt hat). Als Steuerpflichtiger in D ohne Wohnsitz in D ist man allerdings nicht unbegrenzt steuerpflichtig sondern begrenzt steuerpflichtig.
Was sich besser anhört ist aber steuerrechtlich schlechter wegen anderer Freigrenzen / Pausschbeträgen. Es gibt aber auch schon "Auslandsdeutsche" die es geschafft haben per Gerichtsbeschluß trotzdem als unbegrenzt steuerpflichtig versteuert zu werden (lt. Auskunft meines Steuerberaters).
Das meinte ich damit.
Gruß Ralph
PS: Hört sich kompliziert an und ist es auch - halt typisch deutsches Steuerrecht
na - die Frage war doch was passiert wenn man in D außerhalb der Grenzzone arbeitet und in F wohnt.....
Antwort : Man versteuert in D (wie bisher weil man ja vorher in D gewohnt hat). Als Steuerpflichtiger in D ohne Wohnsitz in D ist man allerdings nicht unbegrenzt steuerpflichtig sondern begrenzt steuerpflichtig.
Was sich besser anhört ist aber steuerrechtlich schlechter wegen anderer Freigrenzen / Pausschbeträgen. Es gibt aber auch schon "Auslandsdeutsche" die es geschafft haben per Gerichtsbeschluß trotzdem als unbegrenzt steuerpflichtig versteuert zu werden (lt. Auskunft meines Steuerberaters).
Das meinte ich damit.
Gruß Ralph
PS: Hört sich kompliziert an und ist es auch - halt typisch deutsches Steuerrecht
1963
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Tönungsfolien
« am: 21. Oktober 2008, 09:15:58 »Hallo, hat sich etwas bei der Tüv-Vorstellung ergeben? Ich habe auch Tönungsfolien im Auto, und frage mich, ob man die eintragen lassen muss? Vielen Dank für Hinweise.
Hallo,
schon mal gehört das in Frankreich die Möglichkeit besteht irgend etwas "eintragen" zu lassen ?
Das ist ja genau das Problem.
Wenn der TÜV nicht will.......
Bei Felgen noch relativ einfach - einfach Original drauf - ct machen - fertig.
Gruß Ralph
1964
Sonstiges / Re: arbeitsplatz verlegen von karlsruhe nach rheinfelden
« am: 20. Oktober 2008, 18:53:44 »
Hallo,
Rheinfelden ist kein Problem - ist in der Liste der Gemeinden des Grenzgebiets.
Allerdings kann es sein das das franz. Finanzamt Ärger macht wenn Du deine Fahrtkosten ansetzten willst . Das ist denen schlicht und ergreifend zu weit.
Gruß Ralph
Rheinfelden ist kein Problem - ist in der Liste der Gemeinden des Grenzgebiets.
Allerdings kann es sein das das franz. Finanzamt Ärger macht wenn Du deine Fahrtkosten ansetzten willst . Das ist denen schlicht und ergreifend zu weit.
Gruß Ralph
1965
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchtes KFZ in F verkaufen
« am: 17. Oktober 2008, 22:29:44 »
Hallo,
ist halt einfach so die Regel das bei Verkauf des Autos die CT max . 6 Monate alt sein darf. Wer die CT macht ist eigentlich egal - wenn du einen Käufer findest der da nicht drauf besteht - kann man das auch lassen.
Allerdings muß dann der die CT machen, und ob Du den Käufer findest ?
Die CT muß man selbstverständlich bestehen... bzw. s.o. - wenn der Käufer das akzeptiert.....
Wenn das Auto aus Frankreich rausgeht brauchst Du natürlich keine CT - TüV Untersuchungen werde innerhalb der EU noch nicht gegenseitig anerkannt.
Kontrollieren tut das niemand - die Sous-Prefecture will halt bei der Ummeldung eine neue (max 6 Monate alt) CT sehen (wer die gemacht hat ist denen egal) .
Hoffe Deine Fragen sind damit beantwortet ? Wenn nicht melde Dich nochmal.
Gruß Ralph
ist halt einfach so die Regel das bei Verkauf des Autos die CT max . 6 Monate alt sein darf. Wer die CT macht ist eigentlich egal - wenn du einen Käufer findest der da nicht drauf besteht - kann man das auch lassen.
Allerdings muß dann der die CT machen, und ob Du den Käufer findest ?
Die CT muß man selbstverständlich bestehen... bzw. s.o. - wenn der Käufer das akzeptiert.....
Wenn das Auto aus Frankreich rausgeht brauchst Du natürlich keine CT - TüV Untersuchungen werde innerhalb der EU noch nicht gegenseitig anerkannt.
Kontrollieren tut das niemand - die Sous-Prefecture will halt bei der Ummeldung eine neue (max 6 Monate alt) CT sehen (wer die gemacht hat ist denen egal) .
Hoffe Deine Fragen sind damit beantwortet ? Wenn nicht melde Dich nochmal.
Gruß Ralph
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