Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - futur_frontalier

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. Februar 2021, 18:18:19 »
Zumindest in Strasbourg gibt's mehrere Zelte in denen man sich kostenlos nem Schnelltest unterziehen kann. Die dauern 15min und werden soweit ich weiß von Deutschland anerkannt. Andererseits kann ja keiner wissen, wie lange man in Frankreich war.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. Februar 2021, 21:16:28 »
Ich bin Berufspendler und werde nahezu täglich von der deutschen Polizei an der Grenze kontrolliert. Von der französischen Polizei wurde ich bislang genau 0 Mal kontrolliert bei Einreise.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. Februar 2021, 15:38:51 »
Im Prinzip ist das unzumutbar und gerade an der deutsch-französischen Grenze gibt es sehr viele Berufspendler im Gesundheitssystem. Es ist so oder so eine Illusion, dass die entsprechenden Varianten nur in Frankreich, Tschechien, Österreich, etc. grassieren, aber natürlich nicht in Deutschland. Die Deutschen sind nur im Testen wieder mal Monate zu spät dran. Wenn es eine Dritte Welle aufgrund von Virusvarienten gäbe, dann wird sie kommen, unabhängig von Grenzschließung oder nicht.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 11. Februar 2021, 21:59:25 »
Habe ich richtig verstanden, dass ich als Deutscher, der in Frankreich wohnt und eine nachgewissene zurückliegende Corona-infektion hatte, nach Baden-Württemberg einreisen darf wie er will?

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/fr/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

§2, Absatz 1, 4. "Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Test) bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen."

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Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 21. Dezember 2020, 09:19:24 »
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort, vor allem für den Tip mit dem noch anhängigen Verfahren.

Bzgl. der Kapitalerträge in D empfielt es sich vermutlich dann einen Steuerberater in F zu nehmen, richtig?

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Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 20. Dezember 2020, 11:00:37 »
Hallo zusammen,

ich habe mehrere Fragen, da ich ab Januar in fest in F wohnen werde aber weiterhin in D arbeite. Ich werde ebenfalls an einem Krankenhaus arbeiten (öffentlicher Träger), daher ziemlich sicher in D lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig bleiben.
Nun zu meinen Fragen. Einige davon passen nicht so 100% in diesen Thread, aber vielleicht kann ja trotzdem jemand darauf antworten.

Meine Steuererklärung für 2020 werde ich ja erst Mitte nächstes Jahr machen, zu dem Zeitpunkt werde ich schon in F wohnen, aber das Jahr 2020 bezieht sich ja nicht auf Frankreich. Werde ich trotzdem auch dort ein Formular einreichen müssen?

Macht es für mich Sinn ein französisches Bankkonto zu eröffnen? Ich habe zwei deutsche Banken und kann damit weltweit Bargeld abheben, brauche also von daher gesehen nicht zwingend eine französische Bank.

Ich habe ein Depot bei einer deutschen Bank, dort werden Kapitalerträge anfallen. Werden diese in Frankreich versteuert, auch wenn das Depot in D liegt? Ich vermute ich muss der Bank meine Numero fiscale mitteilen, oder?

Sollte ich in Zukunft meine Steuererklärungen von einem Steuerberater machen lassen? Wenn ja von einem deutschen oder französischem? Habe bisher in D alle Steuererklärungen selbst gemacht, jetzt weiß ich nicht ob es durch meinen Umzug neue Fallstricke gibt.

Vielen Dank!


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Guter Tip auf jeden Fall, mir sind es die paar Euro mehr auf jeden Fall wert, dass ich da einen direkten Ansprechpartner habe.

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Du meinst, man kann also wirklich auch direkt zu der kleinen Autowerkstatt von nebenan und nach der WW Zulassung fragen? Dann mache ich das natürlich auch lieber so.

Danke für die Tips!

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Nochmals vielen Dank für die Infos. Ich habe mich schon mal etwas schlau gemacht wegen der WW-Zulassung, das scheint alles Online zu gehen über die Service carte grise. Ich bin ganz entzückt, dass sich das offenbar alles Online beantragen lässt und einem sogar direkt schon den ungefähren Preis simuliert.

Dann bring ich mal den Umzug hinter mich und dann wird entsprechend das Auto umgemeldet. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, dass es alles weniger kompliziert ist als ich auf den ersten Blick vermutet hatte.

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Vielen Dank Ralph für deine schnelle und so ausführliche Antwort,
gut zu wissen, dass sich das Problem lösen lässt. Da du dich sehr gut auszukennen scheinst, hab ich noch ein paar Fragen:

1. Du meintest die Ummeldung geht nur online, das WW Kennzeichen kriege ich aber nur bei ner Werkstatt oder beim Zulassungsdienst. Kann man das direkt online beantragen und dann abholen oder sind das zwei separate Geschichten?

2. Müssen die CoC Papiere auf Französisch sein? .. ich vermute mal einfach das ist egal oder?

3. Eine KFZ-Versicherung kann ich also in Frankreich schon abschließen, ohne dass das Auto bereits "richtig in Frankreich angemeldet ist" also nur das WW Kennzeichen hat. Solange bin ich aber noch mit der deutschen KFZ Versicherung unterwegs, also trotz Wohnsitz in Frankreich und Abmeldung des deutschen Wohnsitzes?





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Hallo zusammen,

ich werde ebenfalls von Deutschland nach Frankreich umsiedeln. Mein Auto ist aktuell noch in D angemeldet und natürlich auch in D versichert. Jetzt mache ich mir auch Gedanken darüber, wie die Ummeldung und Umversicherung zu laufen hat. V. a. wenn ich den Post von oben lese, dann wurde offensichtlich erst die KFZ Versicherung in D gekündigt, dann eine KFZ Versicherung in F abgeschlossen und danach erst das Auto in F angemeldet? Kann das so funktionieren? Wisst ihr ob es da Fristen zu beachten gibt? Da ich mein Auto täglich zum pendeln benötige, kann ich eigentlich nicht auf vorrübergehenden fehlenden Versicherungsschutz verzichten.

Ich wäre unglaublich dankbar, wenn sich hier jemand mit den Abläufen auskennt.
Beste Grüße und gute Gesundheit

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 18. Mai 2020, 06:10:24 »
Für Frankreich gibt es weiterhin Formulare, auf denen wichtige Gründe geltend gemacht werden können, weshalb man sich weiter als 100km vom Wohnsitz entfernt (bspw Arztbesuch, Arbeit, dringende familiäre Gründe usw). In wie weit diese kontrolliert werden, weiß ich nicht

Für die Einreise nach Deutschland hat die Bundespolizei klare Angaben gemacht. Es gelten weiterhin nur triftige Gründe. Eine Auflistung findet man auf ihrer Seite. Dem deutschen Staatsangehörigen wird die Einreise immer gestattet. Gründe für die Einreise werden in den Fall nicht genannt. Als Deutscher kann man daher vermutlich problemlos auch über die Grenze zum Einkaufen. Für Franzosen gilt das aber sicher nicht. Eine Einreise zum Einkaufen ist bei den Begründungen nicht vorgesehen.

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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 03. Mai 2020, 20:55:25 »
Liebe Forengemeinde,

wenn ich als Deutscher in F wohne, aber in D versteuert werde und keine Chance auf steuerrechtlichen Grenzgängerstatus habe (Angestellter im Öff. Dienst), wie funktioniert das mit der Anmeldung beim französischen Finanzamt? Muss ich mich dort trotzdem melden? Ich habe außerdem noch ein Zimmer in D wegen der Arbeit, dort bin ich also auch in D gemeldet.

Vielen Dank und liebe Grüße

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 03. Mai 2020, 20:14:35 »
Die Sache ist doch ganz klar: Für die Franzosen hast du einen Wohnsitz im Elsass und für die Deutschen hast du eine kleine Butze in D.  :doppeld:

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 03. Mai 2020, 13:00:38 »
Was ich jetzt immer noch nicht ganz verstanden habe ist ob man zusätzlich die attestation dérogatoire zur attestation professionelle braucht oder nicht rein für den Weg zur Arbeit und zurück
Wie gesagt, ich wurde nie danach gefragt.

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