Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - jusv

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was vergessen...

Muss ich überhaupt die Courtage zahlen....???

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Hallo,

ich hab hierzu auch mal einige Fragen.
habe das gleiche Problem.
Und eins Vorweg es geht nicht um prellen der Courtage....

Ich habe einen Vorvertrag unterschrieben beim Notar und mein Makler hat mir direkt nach Unterzeichnung eine Rechnung in die Hand gedrückt mit der Fälligen Courtage zu überweisen innerhalb von 10 Tagen.
Da war ich sehr erstaunt und hab mitgeteilt dass ich 1. noch 7 Tage widersprechen kann, 2. der Kreditvertrag nicht unterschrieben ist und 3. es nicht zum Vertragsabschluss gekommen ist. Ich aber sobald der Vertrag abgeschlossen ist, ich die Courtage überweise.
Jetzt erhalte ich im Januar eine Mahnung des Maklers. obwohl immernoch alles im schwebenden Zustand ist.
Mit dem Verhalten des Maklers bin ich auch nicht zufrieden und mit der Betreuungsleistung auch nicht. Er hat uns 3x die Immobilie gezeigt, einen Termin beim Notar ausgemacht( Vorvertrag) und bei jeglichen Problemen die kamen hab ich mich selbst drum gekümmert, da der Makler nie auf Anrufe reagiert hat und wenn ich ihn am Telefon hatte wurde alles auf das Kreditinstitut geschoben oder auf den Notar.
Nun meine Frage, kann ich einen Abzug an der Courtage vornehmen?
oder bin ich trotz fehlender Lizenz verpflichtet die volle Summe zu zahlen.

Wenn jemand eine Dienstleistung vollbracht hat sollte er auch entlohnt werden, aber nicht nach solchen Geschäftsgebaren oder bereits im Vorfeld.
 

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