Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)  (Gelesen 17034 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ~Pero~

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.022
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #15 am: 17. September 2011, 18:08:37 »
Veuve,

Du bist doch, so wie Du schreibst ein gebildeter und erwachsener Mensch mit einiger Lebenserfahrung.

Muss man, oder besser DU dann auf diese Wortwahl zurückgreifen?

Ich denke nicht, und mit dieser Meinung bin ich in diesem Forum nicht alleine.

Wenn es Dir nicht möglich ist Dich hier in einer angemessenen Form zu artikulieren und wenn es Dir so zuwider ist, daß auch einmal etwas gepostet wird,
was nicht 100%ig das Gefragte trifft, da frage ich mich warum Du nicht einfach die Konsequenzen für Dich selber ziehst?

Gerade mit etwas Lebenserfahrung sollte es doch wohl möglich sein, auch die Meinungen anderer zu tolerieren, selbst wenn man selber
diese nicht immer teilt.

Ich bin teilweise sogar inhaltlich auf Deiner Seite, aber wie so oft im Leben - der Ton macht die Musik.

Und hier entstehen die letzte Zeit leider auffällige Dissonanzen die auch von anderen Forumsmitgliedern nicht weiter toleriert werden wollen,
auch wenn diese das nicht in den entsprechenden Threads zum Ausdruck bringen möchten.


Einen schönen Abend noch, auch gerne bei einem guten Roten

Pero

Offline Saarmurai

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #16 am: 17. September 2011, 18:51:45 »
Dragonvamp, welche Antworten welchen Maklers in welchem Forum hast Du gelesen ?
Bei Frag-einen-Anwalt.de ?
Da habe ich vor meiner Frage hier im Forum nachgefragt, allerdings hatte der Anwalt sich voll und ganz auf das deutsche Recht in seiner Antwort gestützt, welches bei meinem Fall allerdings nicht greift, da Handlungsort und -objekt in Frankreich liegen.

Gruß
Saarmurai

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #17 am: 18. September 2011, 00:01:35 »
Lieber Admin/Mod, bitte wische hier mal ein wenig durch.

Wenn ich als neuer User hier reinschauen würde und solche Diskussionen lesen würde, dann müßte ich mir zweimal überlegen hier aktiv zu schreiben. Es ist wirklich erschreckend wie manche hier die Sau raus lassen!

Ich habe mir erlaubt - zum ersten Mal überhaupt - in diesem Thread 2 Beiträge von Veuve und Dragon zu löschen , da es nur noch darum ging wer wen mehr beleidigt .
Eure Auseinandersetzung ist einfach unerträglich und gehört nicht in einen "öffentlichen Raum" - entweder führt Ihr Beiden in Zukunft wieder eine sachliche Diskussion oder laßt es ganz bleiben.

Diese Streiterei will hier keiner lesen.

Gruß Ralph

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #18 am: 18. September 2011, 01:01:33 »
Dragonvamp, welche Antworten welchen Maklers in welchem Forum hast Du gelesen ?
Bei Frag-einen-Anwalt.de ?
Da habe ich vor meiner Frage hier im Forum nachgefragt, allerdings hatte der Anwalt sich voll und ganz auf das deutsche Recht in seiner Antwort gestützt, welches bei meinem Fall allerdings nicht greift, da Handlungsort und -objekt in Frankreich liegen.

Gruß
Saarmurai

Jup, da bin ich zufällig drüber gestoßen, als ich auf Recherche, deiner Frage bezüglich, war.
Klar, dennoch sind an sich die Antworten sehr informativ. Vor allem wenn man wirklich kaum eine Erfahrung in diese Richtung hat ;)
Aber wie gesagt, hauptsache du hast deine Antwort bekommen und nun geht alles seinen Rechten weg..
Aber hab ich das nun überlesen oder.. Habt ihr denn nun das Haus trotzdem? Hattet irh die Courtage schon gezahlt oder war das vorerst nur Informationstechnisch?
« Letzte Änderung: 18. September 2011, 01:04:57 von Dragonvamp »

Offline rico25

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #19 am: 29. September 2011, 14:54:04 »
Hallo Zusammen, :winkerwinker:
Hier sind ja Profis unter sich. Bin gestern Abend über dieses Formum gestolpert, da ich für'n Freund ne Info haben wollte. So beim durchblättern dann über diesen Eintragt gestolpert. Ich kann da nur raten Vorsicht! War mal mit'm Mädel zusammen, das auch makelte und in Frankreich. Hatte damals auch noch keine Zulassung und ne Hütte in F verkauft. Der Käufer machte auch Stress und wollte die Provision net zahlen, obwohl er das Haus eindeutig nur durch meine Freundin gefunden hatte. Die war mal ganz schön sauer und wollt' den auf keinen Fall ziehen lassen. Is ja klar. Die hat echt immer 12-14Stunden gerödelt, musste immer erreichbar sein und dann kommt da so einer der sich über sie bedienen ließ, aber dann net löhnen wollte. Jedenfalls hat sie das net auf sich sitzen lassen und nen Anwalt eingeschaltet. Gut war, dass belegbar war, dass sie schriftlich hatte, ihm mitgeteilt zu haben was er bei Kauf der Hütte abdrücken muß und der Typ ihr auch vorher mündlich zusagte zu zahlen. Dadurch is der Typ einen Vertrag eingegangen und der super Anwalt konnte den Anspruch meines Mädels durchsetzen. Der Käufer musste löhnen und hatte noch ne Anzeige an der Backe wegen versuchten Betruges. Fand ich sau gutt! Die Provision zahlte er, aus Bange um seinen Job. Die Beziehung zu dem Mädel ging leider in die Brüche, da sie danach nach München gezogen is und keinen Bock hier mehr auf die Provinzpreller hatte. Ich kann nur sagen, wenn du keine Provision zahlen willst, musste eben nicht zum Makler gehen oder die Folgen für einen Provisionspreller erfahren. Das der Notar dir mitteilt der Makler habe illegal gehandelt is auch klar, da wie du sicherlich weisst auch die meisten Notare in Frankreich als Makler tätig sind. Hat dein Makler den gleichen Anwalt wie mein Mädel, dann Gute Nacht! Musst selbst wissen, ob du als Provisionspreller bzw. Betrüger bekannt sein willst. Die Info des notars wird sicher gerne zur eigenen Moral als korrekt angenommen. Gruß Pi

veuveclicquot-m

  • Gast
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #20 am: 29. September 2011, 18:25:50 »
Deutsche Makler, die Immobilien in Frankreich vermarkten, brauchen eine franz. Steuernummer.... !!!  Objekte auf franz. Grund müssen in F versteuert werden.

Die Aufsichtsbehörde in Metz - und ich habe inzwischen selbst mit denen geredet - duldet (oder besser, sie sieht darüber hinweg) das Fehlen einer franz. Zulassung in der Grenzregion 57, da der deutsche Makler hierfür 2 Jahre lang die Schulbank drücken müsste. Absolut kein Pardon gibt es beim Fehlen einer franz Steuernummer, nachvollziehbar denke ich.

Zitat
und hatte noch ne Anzeige an der Backe wegen versuchten Betruges
.. jeder Jura-Student mit 1. Staatsexamen lacht sich da nen Ast..... lies mal Kommentare zu 263 StGB


Veuve
« Letzte Änderung: 29. September 2011, 19:36:12 von veuveclicquot-m »

Offline Hotzeplotz

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #21 am: 18. November 2011, 07:56:02 »
Ist immer wieder lustig zu sehen wie manche Menschen mit "Kneipenparolen" durch`s Leben kommen. Fakt ist, wer in Deutschland mit einem Makler einen Vertrag eingeht muß eine Vermittlungscourtage zahlen egal wo sich die potentiell zu erwerbende Immobilie befindet. Bei Vertragsschluss (Angebot und Annahme) in Deutschland zählt grundsätzlich auch immer deutsches Recht. Es ist hier völlig unerheblich wie die Rechtslage im Erwerbsland aussieht !!! Jeder der potentiell etwas anderes behauptet hat schlichtweg keine Ahnung oder belügt andere und sich selbst. In diesem Sinne wünsche ich euch allen noch viel Freude bei dem lächerlichen Versuch einen Makler zu prellen.

Offline Hotzeplotz

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #22 am: 18. November 2011, 07:59:31 »
Illegal war hier nicht die vermittlung sondern dein Handeln

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #23 am: 19. November 2011, 21:56:57 »
Fakt ist, wer in Deutschland mit einem Makler einen Vertrag eingeht muß eine Vermittlungscourtage zahlen egal wo sich die potentiell zu erwerbende Immobilie befindet. Bei Vertragsschluss (Angebot und Annahme) in Deutschland zählt grundsätzlich auch immer deutsches Recht... !!!

So weit so gut.
Nun hat der Makler zunächst einen unbestrittenen Anspruch auf Zahlung,  aber noch lange kein Geld.
Er muss also weiter gehen. Und beim nächsten Schritt droht ihm Stolpergefahr.
In D setzt er seine Ansprüche notfalls mittels Zahlungsbefehl, Gerichtsvollzieher und Pfändung durch. Nur was macht er, wenn jemand in Frankreich wohnt? Ein deutscher Gerichtsvollzieher geht da nicht hin und darf es auch gar nicht. Es muss ein französischer huissier beauftragt werden ... und ruck-zuck sind wir bei französischen Bestimmungen zu Vertragsrecht, Verbraucherschutz mit entsprechenden Einreden usw.
Da kann sein „deutsches Recht“ schnell einen feuchten Staub wert sein.

So sachkundig wie du dich gibst, kennst du bestimmt auch die Commission de Surendettement. Die nehme ich mal als krasses Beispiel für die Priorität des französischen Rechtes gegenüber 'deutschen Rechtsansprüchen'. Hat sich da jemals ein Gläubiger mit deutschem Rechtstitel gegen die durchgesetzt? Selbst wenn Guthaben oder Arbeitgeber in Deutschland waren?
Mit anderen Worten, dein deutsches Recht kannst du dir im gegebenen Fall (leider oder auch nicht) irgendwo hinjubeln.

Eine ganz andere Frage ist, wer hier linkt oder moralisch verwerflich agiert. Der Käufer, der die Provision nicht bezahlen will oder der Makler, der französische Bestimmungen aushebeln will.
Ich würde für keinen Partei ergreifen.

Grüße

Offline jusv

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #24 am: 17. Januar 2014, 12:28:03 »
Hallo,

ich hab hierzu auch mal einige Fragen.
habe das gleiche Problem.
Und eins Vorweg es geht nicht um prellen der Courtage....

Ich habe einen Vorvertrag unterschrieben beim Notar und mein Makler hat mir direkt nach Unterzeichnung eine Rechnung in die Hand gedrückt mit der Fälligen Courtage zu überweisen innerhalb von 10 Tagen.
Da war ich sehr erstaunt und hab mitgeteilt dass ich 1. noch 7 Tage widersprechen kann, 2. der Kreditvertrag nicht unterschrieben ist und 3. es nicht zum Vertragsabschluss gekommen ist. Ich aber sobald der Vertrag abgeschlossen ist, ich die Courtage überweise.
Jetzt erhalte ich im Januar eine Mahnung des Maklers. obwohl immernoch alles im schwebenden Zustand ist.
Mit dem Verhalten des Maklers bin ich auch nicht zufrieden und mit der Betreuungsleistung auch nicht. Er hat uns 3x die Immobilie gezeigt, einen Termin beim Notar ausgemacht( Vorvertrag) und bei jeglichen Problemen die kamen hab ich mich selbst drum gekümmert, da der Makler nie auf Anrufe reagiert hat und wenn ich ihn am Telefon hatte wurde alles auf das Kreditinstitut geschoben oder auf den Notar.
Nun meine Frage, kann ich einen Abzug an der Courtage vornehmen?
oder bin ich trotz fehlender Lizenz verpflichtet die volle Summe zu zahlen.

Wenn jemand eine Dienstleistung vollbracht hat sollte er auch entlohnt werden, aber nicht nach solchen Geschäftsgebaren oder bereits im Vorfeld.
 

Offline jusv

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #25 am: 17. Januar 2014, 12:31:13 »
was vergessen...

Muss ich überhaupt die Courtage zahlen....???

Offline WolfS

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 222
    • Profil anzeigen
Re: Deutscher Makler ohne franz. Lizenz (Carte professionelle)
« Antwort #26 am: 18. Januar 2014, 10:58:37 »
Wenn in dem von dir unterschriebenen Vetrag mit dem Makler drinsteht, dass die Courtage nach Abschluss eines Vorvertrages fällig ist, musst du zahlen. Ich denke, das wird nicht so drin stehen (hab ich zumindest noch nie gesehen oder gehört) und dann musst du natürlich auch nicht zahlen.