Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Martin_P

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Hat alles geklappt. Vielen Dank euch.
Der Gang zur Prefecture war mühsam - etwa 140 Leute vor uns.

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Mein Auto ist noch in Deutschland zugelassen (auf meinen Vater, aus Versicherungsgründen) und soll in Frankreich auch wieder auf seinen Namen zugelassen werden. Die Autos von meinen Eltern sind schon in Frankreich zugelassen, weil sie diese unter der Bedingung gekauft haben, dass der Händler (in diesem Fall S&G in Kehl) diese in Frankreich zulässt.
Mit dem Aufheben war der Kaufvertrag gemeint, der vor 8 Jahren mit einem Händler nahe Trier geschlossen wurde (über eben dieses Auto, was JETZT in Frankreich zugelassen werden soll) - den haben wir (höchstwahrscheinlich) nicht mehr. Dass ich die Quitus fiscal in jedem Fall brauche, ist mir mittlerweile auch klar geworden. Die Frage dabei war, ob ich diese nur bekomme, wenn ich den Kaufvertrag oder eine Rechnung über das Auto habe, aber das hast du mir ja bereits beantwortet.

Wieso wird der Kaufvertrag hinfällig, wenn ich nach F ziehe und das deutsche Auto mitnehmen?

LG

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Hi,
das hört sich ja ganz schön kriminell an  :police: :police: :lach:
kann man dazu einfach nen ADAC-Kaufvertrag nutzen oder muss der Vertrag auf französisch sein? Im Grenzgänger-Wiki steht drin, dass es ein französischer Muster-Kaufvertrag sein muss - wenn man diesen jedoch anklickt, ist die Seite nicht mehr verfügbar - weiß da jemand was??

Das Glück was wir wahrscheinlich haben, ist, dass das Fahrzeug anfang 2010 in Deutschland umgemeldet wurde (anderes Kennzeichen), somit steht im neuen Fahrzeugbrief als letztes Zulassungsdatum Anfang 2010, sodass das wahrscheinlich nichtmal ein Problem wäre.... Davor gab es auch nur einen Vorbesitzer. Es könnte also nicht nachvollzogen werden, wie lange das Auto tatsächlich schon in unserem Besitz ist, oder??

LG und vielen Dank
Martin

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Hallo liebe Forengemeinde,

meine Eltern wohnen nun seit etwas mehr als 2 Jahren bei Straßburg. In Kehl haben sie bei S&G schon 2 Autos gekauft, welche vom Händler in Frankreich für uns zugelassen wurden.
Nun, mein Auto, was zur Zeit in Deutschland noch auf meinen Vater zugelassen ist, soll nun auch in Frankreich zugelassen werden - den Wiki-Eintrag dazu haben wir als große Hilfe gesehen - vielen Dank schon dafür.
Eine Frage, die sich uns nun aber stellt, und niemand so richtig beantworten kann, ist, wie das mit der "quitus fiscal" abläuft. An einigen Stellen liest man, dass man diese nur benötigt, wenn das Fahrzeug maximal ein halbes Jahr alt ist, an anderen Stellen steht, dass jedes Auto, was aus dem Ausland eingeführt wurde, diese braucht. Das Auto, was nun also in Frankreich zugelassen wurde, ist seit 8 Jahren in unserem Besitz - der Kaufvertrag und die Kaufrechnung des Fahrzeugs sind also wahrscheinlich irgendwo in der Versenkung verschwunden - das klärt sich aber morgen, wenn wir nochmal in unserem deutschen Wohnsitz sind.
Was also, wenn dieser nicht mehr zu finden ist? Bei 8 Jahren im Familienbesitz kann man doch nicht ernsthaft verlangen, dass man diesen dann noch vorzeigen kann, oder? Gibt es noch eine andere Möglichkeit die "quitus fiscal" zu bekommen oder benötigen wir diese möglicherweise garnicht?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Hilfe
Martin

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