Grenzgaenger Forum

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Themen - Martin_P

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Hallo liebe Forengemeinde,

meine Eltern wohnen nun seit etwas mehr als 2 Jahren bei Straßburg. In Kehl haben sie bei S&G schon 2 Autos gekauft, welche vom Händler in Frankreich für uns zugelassen wurden.
Nun, mein Auto, was zur Zeit in Deutschland noch auf meinen Vater zugelassen ist, soll nun auch in Frankreich zugelassen werden - den Wiki-Eintrag dazu haben wir als große Hilfe gesehen - vielen Dank schon dafür.
Eine Frage, die sich uns nun aber stellt, und niemand so richtig beantworten kann, ist, wie das mit der "quitus fiscal" abläuft. An einigen Stellen liest man, dass man diese nur benötigt, wenn das Fahrzeug maximal ein halbes Jahr alt ist, an anderen Stellen steht, dass jedes Auto, was aus dem Ausland eingeführt wurde, diese braucht. Das Auto, was nun also in Frankreich zugelassen wurde, ist seit 8 Jahren in unserem Besitz - der Kaufvertrag und die Kaufrechnung des Fahrzeugs sind also wahrscheinlich irgendwo in der Versenkung verschwunden - das klärt sich aber morgen, wenn wir nochmal in unserem deutschen Wohnsitz sind.
Was also, wenn dieser nicht mehr zu finden ist? Bei 8 Jahren im Familienbesitz kann man doch nicht ernsthaft verlangen, dass man diesen dann noch vorzeigen kann, oder? Gibt es noch eine andere Möglichkeit die "quitus fiscal" zu bekommen oder benötigen wir diese möglicherweise garnicht?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Hilfe
Martin

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