Grenzgaenger Forum

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Themen - Ute

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Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit der Kostenübernahme deutscher Behandlungen durch die französische Caisse Maladie.
Wir haben folgende Situation:
Mein Mann muß sich nach einer OP im letzten Jahr, die in D stattfand, nun einer radiologischen Bestrahlung unterziehen. Leider ist er seit kurzem arbeitslos und bei der Pole Emploi eingeschrieben. Bisher war er aus Vertrauensgründen immer noch beim deutschen Spezialisten und würde dort auch gerne bleiben, zumal mangelnde Französichkenntnisse eine Behandlung in F nicht erleichtern.

Nun ist mein Wissensstand, dass man in Europa freie Arztwahl hätte, die französische Kasse aber nur die französischen Kostensätze erstattet. Hat jemand Erfahrungen gesammelt und weiß was zu tun ist, um die Behandlung in D machen lassen zu können, oder ist es besser oder einfacher, sich angesichts der Umstände der Behandlung in Frankreich zu unterziehen?

Ich sage schon im voraus herzlichen Dank für Eure Zuschriften.

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Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung damit, wie es sich in F mit Beweisfotos bei Radarkontrollen verhält?
In D bekommt man ja mit dem Knöllchen gleich ein Foto mitgeliefert. Ich habe nun wegen einer geringen Geschwindigkeitsübertretung die üblichen 90 € und einen Punktabzug schriftlich zugesandt bekommen. Alledings habe ich berechtigte Zweifel, zu dieser Zeit überhaupt dort unterweges gewesen zu sein.

Wenn man mit Franzosen darüber spricht, raten die alle schnell zu bezahlen, da ansonsten alles noch viel teuerer wird. Aber eigentlich kann's das ja nicht sein.

Vielleicht kann hierzu ja jemand etwas sagen.

Schon im voraus lieben Dank!

Ute

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Hallo zusammen,

als ordentlicher Grenzgänger habe ich meinen alten grauen Lappen Klasse 3 in einen französischen Führerschein umschreiben lassen. Damals 1998 war das auch noch Pflicht und ich bekam die rosarote "Permis de Conduire" mit Klasse A+B, also vehicules bis 3,5 t. Damals hat mich das nicht weiter gestört, da ich ohnehin außer Pkw's nichts anderes fahre.

Nun hat sich mein Bruder ein Wohnmobil zugelegt, das ein zulässiges Gesamtgewicht von 4 t. hat, und nun könnte ich das wohl mit meinem derzeitigen Führerschein nicht fahren - oder?
Hätte ich meinen deutschen Führerschein noch, den ich 1980 gemacht habe, wäre das wohl kein Problem und wie ich gehört habe, hätte man in D beim Umschreiben sogenannten Bestandsschutz. Gilt der auch für Frankreich?

Hat mit diesem Problem schon mal jemand Erfahrungen gemacht und weiß vielleicht jemand eine Lösung?

Im voraus schon mal ganz herzlichen Dank für Eure Beiträge.

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