Grenzgaenger Forum

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Themen - klausischlumpf

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Hallo,

ich möchte mir ein gebrauchtes Auto aus D nach F importieren. Das Auto hat in D schon die neuen Zulassungspapiere, die ja so weit ich weiß EU-konform sein sollen.
Nun findet der Verkäufer die EWG-Übereinstimmungserklärung (COC) nicht (mehr).
Kann ich das Auto trotzdem in F mit der Zulassungsbescheinigung II anmelden, oder muß ich mir vom Hersteller nochmal die COC-Bescheinigung besorgen ?

Danke und Gruß,
Klaus

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Hallo allerseits,

nochmal eine Frage von mir:

Wenn ich den dt. Autoführerschein nach Frankreich umschreiben lassen würde, käme so viel ich weiß die Möglichkeit hinzu auch 125er (ich habe meinen dt. Autoführerschein 1995, und somit NACH 1980 gemacht, dürfte also stand heute nur 50er fahren) zu fahren (Klasse A1).
Nun ist aber eine Umschreibung mit den neuen europ. Führerscheinen ja nicht mehr Pflicht, und dürfte ich somit in F auch mit meinem dt. Führerschein 125er fahren, obwohl die Klasse A1 nicht eingetragen ist ?

Weiß da jemand bescheid ?

Danke und schönen Gruß aus Seltz,
Klaus Sommer

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Vorstellungen / Bonjour
« am: 06. Oktober 2010, 16:44:03 »
Wo habe ich nur meine Manieren *kopfschüttel*
Da schreibe ich schon fleißig Beiträge, ohne daß ich mich hier vorher vorgestellt habe.  :pfeif:

Also ich heiße Klaus :winkerwinker:, wohne mit meiner Frau nun schon seit 2003 im schönen Elsass in Seltz. Dort haben wir uns ein abbruchreifes Haus gekauft, und es eigenhändig saniert.
Hat sehr viel Spaß gemacht, und wir haben dadurch einen sehr engen Kontakt zu unseren Nachbarn aufgebaut.

Eigentlich sind wir damals durch eineN zufall nach Frankreich gekommen, aber schon während der Bauphase gefiel es uns so gut, daß wir nicht mehr vorhaben, nach D zurück zu ziehen ;).

Auch wenn es mit dem französisch immer noch ein wenig hapert, und wir uns dann doch hauptsächlich auf elsässisch unterhalten - ist es einfach ein wunderbares Leben dort - sofern man sich darauf einlassen kann.

Als wir dann dadurch auch noch steuerliche Vorteile hatten, hat uns das Ganze noch mehr versüßt, wobei ich ganz ehrlich auch ohne diese Vorteile nach Frankreich gezogen wäre  :laugh:

Ich bin kein sehr großer Forumsgänger - nutze Foren hauptsächlich dann, wenn ich selbst nicht mehr weiter weiß. Wenn ich dann aber mal in einem Forum "herumblättere", gebe ich auch gerne meine Erfahrungen weiter, die ich bis dato gesammelt habe.

Sonnige Grüße,
Klaus


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Hallo Leute,

ich bin schon sehr lange Mitleser hier im Forum, aber nun ist es endlich soweit, ich habe konkrete Fragen ;-)

Ich wohne jetzt seit über 7 Jahren in Frankreich, aber hier habe ich wirklich ein Riesenproblem. Ich habe in Deutschland noch eine alte Aprilia Red Rose 50 auis dem Jahre 1990. Dieses Moped richte ich gerade wieder her (Originalzustand), die deutsche Betriebserlaubnis ist vorhanden. Da dieses Moped leider noch keine 30 Jahre alt ist, kann ich es leider nicht als "Véhicule de Collection" anmelden. In diesem Falle hätte ich nämlich keine COC-Bescheinigung doer so etwas ähnliches gebraucht.
Nun aber zur eigentlichen Frage: COC-Bescheinigung gibt es bei dem 2-Takter nicht. Französische Papiere kriege ich von Aprilia für dieses Moped leider auch nicht. CT entfällt ja in Frankreich normalerweise bei den kleinen Mopeds.
Also wie bekomme ich das Ding nach F rüber ? hat jemand seinen alten Roller schon mal versucht mitzunehmen ? Wie lief das Ganze ab ?
Habt ihr eine Ahnung, wieviel Versicherung so ein Teil in F kostet ?
Und falls alles Stricke reichen: meine Deutsche Versicherung (HUK-Coburg) habe ich mal gefragt, prinzipiell ist es für die auch kein Problem, das Ding in D auf einen Freund zu versichern, und ich als Eigentümer fahre dann trotzdem damit in F rum.

Aber lieber wäre es mir natürlich "richtig" mit einem französischen Kennzeichen.

Vielen Dank schon mal im voraus, und sonnige Grüße,
Klaus

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