Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - klausischlumpf

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Hallo Traene,

Ja, ist leider tatsächlich so. Um den Code de Route (theoretische Prüfung) und der anschließenden praktischen Prüfung kommst Du leider nicht drum herum, wenn die Theorieprüfung lämger als 5 Jahre her ist. Da heißt es nochmal Büffeln, und Zähne zusammenbeißen :-(

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Wohnen / Re: Renovierung Elsasshaus Munchhausen - Fachmann gesucht!
« am: 05. Dezember 2012, 20:10:30 »
Hallo Edgard,

halte uns auf dem Laufenden ;-)  Solche Hausprojekte finde ich immer sehr spannend.

Liebe Grüße,
Klaus

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Wohnen / Re: Renovierung Elsasshaus Munchhausen - Fachmann gesucht!
« am: 02. Dezember 2012, 21:38:48 »
Bonsoir Edgard  :winkerwinker:

Also was mir dazu noch einfällt ist, daß Du mal in den pages jaunes schaust:

z.B. Suche Nach "Renovation" und Seltz ( proximité) ergab z.B. folgendes Ergebnis in Niederroedern:

http://www.pagesjaunes.fr/trouverlesprofessionnels/ficheDetaillee/infos.do?idBlocAnnonceur=08283846000001C0001&indexInscriptionSelectionnee=1#onglet-infos

vielleicht findest Du ja dann auch da einen Gutachter oder so ?

Wäre eine Möglichkeit. Eine andere Idee: Schauc mal im Dorf nach aktuellen Renovierungen und schreibe Dir mal diese Firmenb auf, oder frage die Bewohner ;-)

Bonne nuit !
Klaus

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Wohnen / Re: Renovierung Elsasshaus Munchhausen - Fachmann gesucht!
« am: 02. Dezember 2012, 09:59:50 »
Hallo Edgard,

Also erstmal sei gesagt, daß die Bausubstanz unabhängig davon ist, ob das Haus im Elsass oder in Deutschland steht.
Meine Frau hat eben den Einwand gebracht - der nicht unerheblich ist - wie wohl ihr Euch im Elsass fühlen könnt, bzw. wie "deutsch" ihr seid.
Wenn ihr in Munchhausen eine tolle Nachbarschaft habt, und Euch dort wohlfühlen könnt, dann nimmt man gerne mehr auf sich :-)

Wir hatten damals einen Bausachverständigen aus Deutschland, z.B.: http://www.kiefer-ka.de/
der hat uns zwar damals über 1000 Euro gekostet, aber hat uns dafür alle Mängel des Hauses aufgezeigt.
Und da ist es egal, ob der aus Deutschland oder Frankreich kommt !

Darauf hin konnten wir von den Handwerkern entsprechende Kostenvorschläge einholen. Erst danach haben wir dem Haus den Zuschlag gegeben.

Allerdings haben wir damals auch nur 65.000 Euro für unser Haus gezahlt, hatten also entsprechend viel Spielraum.

Wir würden uns jetzt natürlich nicht als Sachverständige darstellen, allerdings wissen wir mittlerweile, was so alles in einem alten Haus vorkommen kann ;-)
die ältesten Balken in unserem Haus stammten wohl aus dem Jahre 1731...

Also wenn ihr erstmal eine erste Einschätzung haben wollt, schauen wir uns das Haus gerne unverbindlich mit Euch an ;-). Ansonsten empfehle ich wirklich einen entsprechenden Baugutachter - aus Deutschland wegen der besseren Verständlichkeit.

Liebe Grüße aus Seltz,
Klaus

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Wohnen / Re: Renovierung Elsasshaus Munchhausen - Fachmann gesucht!
« am: 01. Dezember 2012, 17:56:41 »
Hallo Edgard,

Also wir wohnen in Seltz - also quasi neben dran ;-)

Wir haben damals 2003 auch ein altes Haus gekauft, das bis zu den Grundmauern abgetragen und wieder neu aufgebaut.
Die meisten Dinge haben meine Frau und ich selbst gemacht, für einige anderen Sachen haben wir dann natürlich Handwerker benötigt.

Wieviel traut ihr Euch zu selbst zu machen ? Mußt Du alles alleine machen, oder hast Du Helfer. diese Fragen sollten vorab geklärt werden...

und natürlich auch: wie ist der Zustand des Hauses ? Wir haben damals auch einen Gutachter vorm Kauf kommen lassen, damit der uns die ganzen Mängel aufzeigen kann.

liebe Grüße,
Klaus

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push ! ?

Gibt es jetzt mittlerweile jemanden, der sich damit auskennt ? Ich stehe immer noch vor dieem Problem...

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Hallo,

ich möchte mir ein gebrauchtes Auto aus D nach F importieren. Das Auto hat in D schon die neuen Zulassungspapiere, die ja so weit ich weiß EU-konform sein sollen.
Nun findet der Verkäufer die EWG-Übereinstimmungserklärung (COC) nicht (mehr).
Kann ich das Auto trotzdem in F mit der Zulassungsbescheinigung II anmelden, oder muß ich mir vom Hersteller nochmal die COC-Bescheinigung besorgen ?

Danke und Gruß,
Klaus

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Behörden / Re: Gasliferant für Beinheim
« am: 25. November 2010, 09:36:36 »
Hallo,
Die Telefonnummer von Gas de France in Haguenau lautet:

03 88 63 94 54

Die können Dir hoffentlich weiterhelfen.

Gruß,
Klaus

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Juhu, ich habe meinen neuen Führerschein nach langem Warten endlich bekommen.

Also es ist also definitv so:

Klasse A1 wird komplett eingetragen, ohne Schlüsselnummer ! -> 125er sind damit ( sofern max. 15 PS) erlaubt !, die Eintragung gilt unbegrenzt
Klasse B1 und B (Autos bis 3,5t) sind ebenfalls unbegrenzt eingetragen.
Klasse C (LKW bis 7,5 t) sind auch genauso eingetragen, also bis 7.5 t !
Anhänger E(B) und E(C) ist bis max. 12 t eingetragen !

Die KLassen C und E(B) und E(C) sind gültig bis Ende 2015, also 5 Jahre, danach muß ich ein ärztliches Attest erbringen.

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Hallo,

also fangen wir mal an. Du benötigst für die Beantragung Deines Führerscheins:

1) Verlustmeldung der Polizei (am besten eine Französische, da gibt es am wenigsten Probleme)
2) Einen Registerauszug von der Führerscheinstelle (Am besten frägst Du auf der Führerscheinstelle an, auf der Du den Führerschein damals bekommen hast. die schicken den Auszug auch nach Frankreich
3) Falls Du hast eine Kopie deines verlorenen Führerscheins hast, diese Kopie
4) Eine Kopie Deines Ausweises (Vorder + Rückseite) oder Reispasses
5) Einen Rückumschlag mit Deinem Namen / Adresse und für ein Einschreiben mit Rückschein frankiert
6) Eine Kopie einer aktuellen Rechnung (z.B. France Telecom)

Wenn Du das alles zusammen hast, gehst Du auf's Amt. Dann sollte das Ganze funktionieren, und Du bekommst nach wenigen Wochen Deinen neuen Führerschein.

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Keiner da, der mir in diesem Punkt helfen kann, oder Tips für mich hat ?

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Hallo,

laut

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=35908

würde das aber trotzdem bedeuten, daß ich mit meinem französischen Führerschein, wenn ich in Frankreich die Klasse A1 fahren darf, dies auch in Deutschland darf, sofern ich mich nur "vorübergehend" in D aufhalte, also dort nicht meinen Wohnsitz habe.

Desweiteren habe ich noch folgende Infos bekommen:
Anhänger ist kein Problem, dafür gibt es in Frankreich auch die Klasse E (B). Eigentlich ist die Fahrerlaubnis bis 7,5 t auch kein Problem, es gibt in F eine Sonderregelung, mit der man diese Klasse bekommen kann, wenn man

a) diese Klasse in einem ausländischen Führerschein hat, und diesen umschreibt
b) man seinen Führerschein vor 1970 gemacht hat

Allerdings beide Male mit der Einschränkung, daß alle 5 Jahre ein Amtsarzt bestätigen muß, daß man noch fahrtauglich ist !

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Hallo Kathy,

wenn ich den Führerschein aber umschreibe, dann dürfte ich mit der 125er auch in Deutschland fahren, oder ? die Klasse A1 ist dann ja entsprechend "richtig" gültig.

Gruß,
Klaus

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Hallo allerseits,

nochmal eine Frage von mir:

Wenn ich den dt. Autoführerschein nach Frankreich umschreiben lassen würde, käme so viel ich weiß die Möglichkeit hinzu auch 125er (ich habe meinen dt. Autoführerschein 1995, und somit NACH 1980 gemacht, dürfte also stand heute nur 50er fahren) zu fahren (Klasse A1).
Nun ist aber eine Umschreibung mit den neuen europ. Führerscheinen ja nicht mehr Pflicht, und dürfte ich somit in F auch mit meinem dt. Führerschein 125er fahren, obwohl die Klasse A1 nicht eingetragen ist ?

Weiß da jemand bescheid ?

Danke und schönen Gruß aus Seltz,
Klaus Sommer

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Behörden / Re: Personalausweis beantragen
« am: 07. Oktober 2010, 16:18:09 »
Hallo,

Ja, als Deutscher Staatsbürger hast Du immer noch ein Anrecht auf einen Personalausweis. Allerdings steht dort auch keine Adresse drin, sondern nur der Vermerk: "nicht im Inland wohnhaft". Als Ausweispapier mit Adresse taugt der also genauso wenig wie der Reisepass :-(
Also damals (2003) hatten wir unsere Titre de séjour innerhalb von 2 Wochen. Im Jahre 2008 ist die ausgelaufen, und jetzt sind wir gerade dabei uns eine "Carte des résidents" zu holen. Diese ist bis zu 10 Jahre gültig und kann anschließend in eine Carte des résidents permanente umgeschrieben werden. Schaut mal hier: http://vosdroits.service-public.fr/F11906.xhtml

Aber was wir dafür brauchen ist mal wieder der Hammer: 3 (!) Passbilder, die alte Titre de séjour - oder falls nicht mehr vorhanden - eine Verlustmeldung derselbigen von der Gendarmerie, 3 Nachweise, daß man wirklich dort wohnt (Tel.-Rechnung, Kreditvertrag der Bank, Gasrechnung, Wasserrechnung, Bestätigung der Mairie... )und die letzten 3 Gehaltsnachweise (daß man nicht arbeitslos ist). Ach ja, und natürlich ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass).

So, und nun viel Spaß bei den Behördengängen ;-)

Grüße,
Klaus

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