Grenzgaenger Forum

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Themen - Saar-Franzose

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Hallo!

Wollte kurz meine Erfahrung kundtun, bevor noch jemand diese schmerzliche Erfahrung machen muss.

Ich habe über unsere Hausrat eine Rechtschutzversicherung, welche auch den Bereich Arbeitsrechtschutz abdeckt.
Habe dieses im Vorfeld erfragt und somit einen deutschen Rechtsanwalt eingeschaltet, welcher mit mir vor das deutsche Arbeitsgericht gegen meinen alten AG zog.

LEIDER hat die französische Rechtschutz nur einen geringen Teil der Anwaltskosten getragen, da diese nach dem französischen Recht einen viel geringeren pauschalen Satz nur abdecken. Die Versicherung hätte auch gerne vorab einen Kostenvoranschlag gehabt (wie soll das denn gehen???).

Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?

Wir haben alle Versicherungen über die Bank Credit Mutuel und bisher nie Probleme gehabt.

Ich muss jetzt tief in die (leere) Tasche greifen um diese Kosten zu zahlen.

Gruß
Andi

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 :winkerwinker:

Hallo aus Stiring Wendel!

Habe mir wieder etwas "Altblech" zugelegt - das erste Mal mit "nur" 2 Rädern.

Es handelt sich um eine 77er Simson Schwalbe, welche ich gerne im nächsten Jahr fahren würde.

Im Netz konnte ich keine Antwort finden  :-[


Ansatzweise habe ich etwas gefunden - ein ezulassung wäre nicht möglich, da die Schwalbe in Deutschland eine sonderzulassung hat und 60km/h fahren darf.
Ansonsten verhält sich ja alles wie bei nem normalen Mofa/Vespa 50er.

Könnte ich auch die Schwalbe über jemand anderes versichern?
Also jemand in D ?

Danke euch!

Sonniger Gruß
AK

3
Hallo  :winkerwinker:

Leider wurde ich aus Wiki nicht schlau daher meine Frage - vielleicht auch interessant für andere "Auswanderer"

Ich werde in den nächsten Wochen von Saarbrücken nach Stiring umziehen.
Bisher hatte ich mehrere Young und Oldtimer auf ein 07er Rotkennzeichen zugelassen.
Für diese zulassung ist es nicht nötig sich als Halter des KFZ im Brief vermerken zu lassen.
Kaufverträge habe ich keine mehr (viel zu lange her).

Gibt es eine möglichkeit die Fahrzeuge in Frankreich auf eine ähnliche Weise zuzulassen?
Gibt es adäquat zum H-Kennzeichen ein Pendant in Frankreich?

Es handelt sich um Fahrzeuge der Baujahre 70, 79, 81 und 88

Eine COC bekomme ich von VW-Deutschland nicht.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ( Deutsch) kurz über die Grenze zum französischen TÜV?


So ganz habe ich den ablauf noch nicht verstanden :(


Ein Fahrzeug welches ich gerade wieder herrichte wurde noch nie in Deutschland angemeldet und führ vor einigen Jahren das letzte Mal in Frankreich/Paris - hier dürfte es die wenigsten Probleme geben...hoffe ich.


Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe!

Gruß noch aus Saarbrücken
Andi

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