Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saar-Franzose

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Hallo!

Wollte kurz meine Erfahrung kundtun, bevor noch jemand diese schmerzliche Erfahrung machen muss.

Ich habe über unsere Hausrat eine Rechtschutzversicherung, welche auch den Bereich Arbeitsrechtschutz abdeckt.
Habe dieses im Vorfeld erfragt und somit einen deutschen Rechtsanwalt eingeschaltet, welcher mit mir vor das deutsche Arbeitsgericht gegen meinen alten AG zog.

LEIDER hat die französische Rechtschutz nur einen geringen Teil der Anwaltskosten getragen, da diese nach dem französischen Recht einen viel geringeren pauschalen Satz nur abdecken. Die Versicherung hätte auch gerne vorab einen Kostenvoranschlag gehabt (wie soll das denn gehen???).

Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?

Wir haben alle Versicherungen über die Bank Credit Mutuel und bisher nie Probleme gehabt.

Ich muss jetzt tief in die (leere) Tasche greifen um diese Kosten zu zahlen.

Gruß
Andi

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Arbeiten / Re: Wann arbeitslos in Frankreich melden?
« am: 05. Juni 2014, 17:30:47 »
Ich würde mich direkt arbeitslos melden in Frankreich sobald es einen Kündigungstermin gibt.

Bei der aktualisierung deiner Daten (monatlich) beim pole emploi kannst du angeben, dass du im Krankenschein bist.

Die Frage ist nur, wenn du gekündigt bist, zählt doch dein Versicherungsschutz nicht mehr bei der deutschen Krankenkasse. Die möchten dich so schnell wie möglich loswerden - und übernehmen keine Kosten mehr! (gesetztl. KK)

Du musst dich in Frankreich bei der caisse maladie melden um dort einen Versicherungsschutz zu bekommen.

Das ganze ist eine heiden Rennerei - Krankenkasse und Arbeitsamt - du brauchst Formulare von deiner KK und vom Arbeitsmt.

Also lieber direkt alles beantragen und auf die Situation hinweisen bevor nachher alles zu spät ist.


Gruß
Andi

3
Arbeiten / Re: Probleme mit Pole Emploi
« am: 05. Juni 2014, 17:26:00 »
Hallo, gibt es denn schon etwas neues bei dir?

Ich habe nämlich auch Probleme mit dem Pole emploi.
Auch meine Unterlagen waren nicht auffindbar - ich habew aber schnellstmöglich neue beantragt und abgegeben.
Bei mir war es ein ganz schönes hin und her, da ich noch vor dem Arbeitsgericht war.

Nachdem meine Arbeitslosenzeit per Gericht ab dem 01.03. angefangen hatte, habe ich nun diese Woche einen Bescheid erhalten vom Pole emploi, dass ich erst ab 22.05. Anspruch auf ALG habe.

Muss ich nicht rückwirkend das ALG erhalten?
Meine Reserven sind aufgebraucht - ich kann ja auch nichts dafür, dass die Unterlagen so lange dauern und nicht korrekt waren vom ehemaligen AG.

Grüße
Andi

4
Arbeiten / Re: Gewerbe in D, Wohnen in F?
« am: 05. Juni 2014, 17:18:45 »
Hallo, ich bin gerade etwas in dem Thema unterwegs, da ich selbst eine Selbständigkeit als Grenzgänger anstrebe.

Wie meine Vorrednerin schon sagte, ist es möglich als Grenzgänger eine eigene Firma in D zu haben - ohne Steuerliche NAchteile z.B. bei einer GmbH oder UG, wenn er sich selbst als GF ein Gehalt zahlen kann.

Grüße
Andi

5
Hallo Spilly!

Wenn du als Angestellter im Außendienst (Saarland, angrenzend Pfalz) tätig bist und überwiegend Zuhause nächtigst, gibt es bei der Besteuerung keinen Nachteil für dich. auch wenn dein AG sonstwo in D seinen Sitz hat. Es geht ja um dein Einzugsgebiet.
Im Grunde gehst du als Angestellter im AD einer Tätigkeit nach, bei der es keinen Unterschied macht ob du im Büro sitzt oder auf Terminen bist.

Bist du jedoch als freier Handelsvertreter unterwegs, schauts anders aus.

Ich war bisher als Außendienstmitarbeiter im Bereich Saarland unterwegs und wohne in Frankreich.
Du benötigst nur für die Steuererklärung einen Beleg, dass du keine Spesen oder sonstigen Zuschüsse von deiner Firma erhalten hast.

Frag am besten (d)einen Steuerberater, der kann dir genau sagen ab wann du dich in einer Grauzone befindest.

Gruß
Andi

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So, habe gerade meine Sitze für den Knudsen Taunus bekommen - die Arbeit ist absolut bombastisch!

Sattlerei Christian Eckstein in Saarbrücken, Mainzer Straße.

 :doppeld: :smily:


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Hallo Mark!

Wir haben alle Fahrzeuge bei der Credit Mutuel versichert.
In Frankreich musst du ja nach CV mehr bezahlen oder weniger.
Mit unserem B-Kadett 1L "Monster" zahlen wir viel weniger als mit dem 3L SPritfresser (630 CS).

Was EINIGES ausmacht - die Kosten für den 630 hätten sich um die Hälfte verringert, wenn ich ein "Oldtimergutachten" über die Bank hätte machen lassen.
D.h. ich weiß nciht ob du eins brauchst, ich wollte den BMW mit der normalen CG ( nicht Collection!) so versichern als hätte ich die CG collection.

Frag doch einfach mal nach.

Gruß aus Stiring
AK


8
Hallo Peter!

Wir versichern unsere autos über unseren (sehr netten) ansprechpartner bei der Bank.
Die Credit-Mutuel hat gute Tarife und wenn du eh bei der Credit Mutuel bist gibt's noch Rabatte.
Frag doch dort mal einfach nach.

Gruß aus Stiring
AK

9
 :winkerwinker:

Hallo aus Stiring Wendel!

Habe mir wieder etwas "Altblech" zugelegt - das erste Mal mit "nur" 2 Rädern.

Es handelt sich um eine 77er Simson Schwalbe, welche ich gerne im nächsten Jahr fahren würde.

Im Netz konnte ich keine Antwort finden  :-[


Ansatzweise habe ich etwas gefunden - ein ezulassung wäre nicht möglich, da die Schwalbe in Deutschland eine sonderzulassung hat und 60km/h fahren darf.
Ansonsten verhält sich ja alles wie bei nem normalen Mofa/Vespa 50er.

Könnte ich auch die Schwalbe über jemand anderes versichern?
Also jemand in D ?

Danke euch!

Sonniger Gruß
AK

10
So, huch, lange Zeit vergangen, ich melde mich hier nun nochmal zu Wort, da wir nun alle Hürden mit den Autos erledigt haben - sollte jemand fragen haben, fragt ruhig.

Speziell im Raum Saarbrücken/ Forbach, Sarreguemines etc. habe ich gute Adressen rund ums Auto.


Bisher konnten wir einige Oldtimer hier an/ummelden.

Aus Deutschland kommend, VW ohne Probleme!
VW France dauert zwar etwas (ca. 112 € per Scheck) aber freundlich.

Chrysler - für nen JEEP über die Fiat-Bank innerhalb weniger Tage, ohne Probleme.

Fahren einen Opel Kadett B, Wrangler Jeep, BMW 630 CS, Ford Taunus Knudsen, .....
Ab nächstem Jahr mit VW Käfer im Sommer unterwegs.


Falls sich jemand mit der zulassung einer Simson Schwalbe auskennt  - bitte um Info.

Werde ein extra-Thema dazu starten, Moppedfahrer gucken ja nicht immer in Auto-Themen rein.


Gruß aus Habster
;-)

11
Hallo  :winkerwinker:

In Saarbrücken kann ich dir einen sehr guten sattler empfehlen!

Wenn dir der weg nicht zu weit ist kann ich dir gerne die Kontaktdaten zuschicken.

Gruß
andi

12
 :winkerwinker: Herrjeh wenn ich das lese....

Restauriere gerade einen 39 Jahre alten Ami ...Papiere dazu habe ich keine für Frankreich....es gibt auch nichtmehr viele von dem Fahrzeug weltweit.... ohoh  :o :-\

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Hallo  :winkerwinker:

Leider wurde ich aus Wiki nicht schlau daher meine Frage - vielleicht auch interessant für andere "Auswanderer"

Ich werde in den nächsten Wochen von Saarbrücken nach Stiring umziehen.
Bisher hatte ich mehrere Young und Oldtimer auf ein 07er Rotkennzeichen zugelassen.
Für diese zulassung ist es nicht nötig sich als Halter des KFZ im Brief vermerken zu lassen.
Kaufverträge habe ich keine mehr (viel zu lange her).

Gibt es eine möglichkeit die Fahrzeuge in Frankreich auf eine ähnliche Weise zuzulassen?
Gibt es adäquat zum H-Kennzeichen ein Pendant in Frankreich?

Es handelt sich um Fahrzeuge der Baujahre 70, 79, 81 und 88

Eine COC bekomme ich von VW-Deutschland nicht.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ( Deutsch) kurz über die Grenze zum französischen TÜV?


So ganz habe ich den ablauf noch nicht verstanden :(


Ein Fahrzeug welches ich gerade wieder herrichte wurde noch nie in Deutschland angemeldet und führ vor einigen Jahren das letzte Mal in Frankreich/Paris - hier dürfte es die wenigsten Probleme geben...hoffe ich.


Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe!

Gruß noch aus Saarbrücken
Andi

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