Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Isis

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hi ralph,
ja es gibt einen stufenführerschein. erstmal hast du den a restrictif, d.h. du darfst als anfänger 3 jahre lang bis 34 ps fahren. danach (wenn du nicht negativ aufgefallen bis) darfst du ein mopped bis 100 ps fahren. <- ich kenne aber einige, die dieses limit "sachte" überschritten haben  ;)  ist das in deutschland nicht auch so oder ähnlich? habe auch keine ahnung mehr wie's da so aussieht. mein autoführerschein hat fast 31 jahre aufm buckel.

bald ist für mich die saison zu ende (habe mein mopped in D angemeldet, weil in F zu teuer  =(  ) 31.10. iss schicht im schacht.

viel spaß beim fahren wünscht dir

isis

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tja, wenn du in F wohnst, wirst du nicht umhin kommen, den moppedführerschein auch in F auf französisch machen zu  müssen. wer hat dir denn erzählt, der führerschein wäre so günstig?? ich selbst habe ihn in F gemacht und kann dir sagen, dass die fahrschulen mit forfaits werben. ich habe dabei eine, zwar sehr gute und renommierte fahrschule gewählt, die aber nur die 20 obligatorischen stunden in ihrer pauschale drin hatte.... das wurde dann letztendlich genauso teuer wie in deutschland :o

wenn du ihn in einer fahrschule machst, die unbegrenzte stundenzahl in dieser pauschale drin hat, dann mach ihn dort. die plateauprüfungsanforderungen sind nicht ohne (gibt es in dieser art nicht in deutschland)!! außerdem musst du 20 fiches rund ums motorrad auf französisch lernen. ich rate dir, erkundige dich gut und wähle am sinnvollsten eine fahrschule wie o.g. aus.

auf jeden fall wünsche ich dir VIIIIIIIIIIIIEL glück dabei.

Isis

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Behörden / Re: Amtliche Dokumente
« am: 05. September 2007, 18:13:48 »
tach,
bin gerade durch "zufall" auf diesen beitrag gestoßen.

ich weiß selbstverständlich, dass man rechnungen als nachweis vorlegen muss. wie aber ist es, wenn man nicht verheiratet ist und nur mit dem neuen partner zusammen wohnt und die rechnungen auf diesen ausgestellt sind?   ???

isis

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Behörden / Re: alten "grauen" führerschein umschreiben lassen??
« am: 05. September 2007, 09:47:37 »
hallo allen, die mir geholfen haben,

bin schonmal ein bisschen erleichtert, weil ich ja immer wieder in der jüngsten vergangenheit (als ich mich erstmals damit beschäftigte...) hörte: denn muss man innerhalb eines zeitraums XX umschreiben lassen. wenn nicht, musst du den führerschein in frankreich nochmal machen. lauter solche sachen wurden mir erzählt und da ging mir jetzt schon die klammer.....

also nun habe ich mir das dokument ausgedruckt und werde es immer bei mir führen.

vielen dank für die schnelle und sachkundige hilfe
    :laugh:

isis (ich heiße wirklich so)


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Behörden / alten "grauen" führerschein umschreiben lassen??
« am: 04. September 2007, 16:38:23 »
hallo,

ich befürchte, ich könnte ein echtes problem haben/bekommen. =|

ich wohne bereits seit 1998 in frankreich. NIEMAND (keine behörde o.ä.) hat mich je darauf hingewiesen, dass der führerschein umgeschrieben werden muss. die polizei hat auch bei vielzähligen kontrollen nie etwas beanstandet. ich wurde in frankreich noch nie bei einer ordnungswidrigkeit "ertappt".

nun gibt es ja seit 2002 (ich weiß grade nicht genau, ob das jahr stimmt) die regelung, dass die im EU-bereich ausgestellten führerscheine ihre gültigkeit behalten.

kann mir jemand sagen, ob ich damit "aus dem schneider" bin oder ob mir irgendwer doch noch probleme bereiten könnte.

sollte ich mich mal "schnell" nochmal in D anmelden, den führerschein dort umändern lassen? allerdings habe ich nur noch einen reisepass mit franz. wohnsitz. könnte ich mich trotzdem in D anmelden, ohne den reisepass umschreiben zu lassen, indem ich mir was ausdenke bzw. sage, dass ich keinen personalausweis mehr habe? z.b. einen neuen pers.ausweis beantragen (ohne meinen franz. wohnsitz abzumelden)? o je, geht das überhaupt? lauter wirre gedanken, die mir da durchs graue zellgemisch sausen.......

hat jemand eine idee, wie ich aus diesem schlamassel rauskomme, ohne mit dem gesetz in konflikt zu geraten? :-\
 ???

gruß
Isis

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