Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Behörden / WELCH BEHÖRDEN
« am: 24. November 2006, 20:29:26 »
Hi Erich,

Ich habe Dir hier http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/t145-wo-finde-ich-dem-richtigen-steuerberater.html
schon einen Hinweis gegeben und das gilt für diese Fragen ebenso.

Gruss, Dieter

422
Sonstiges / Schwangerschaft
« am: 24. November 2006, 19:12:54 »
Zitat von: Fossibär
Nach meiner Info bekommt man die Leistungen von dem Land in dem man auch arbeitet, in unserem Fall Deutschland. Sind aber die Leistungen im Wohnland höher, als in dem Land wo man arbeitet, müssen Ausgleichzahlungen erfoglen, der Grenzgänger darf nicht benachteiligt werden. Ich weiß zum Beispiel, dass es in Frankreich einen Vaterschaftsurlaub (bei Geburt des Kindes) von 11 Tagen gibt. Hätte ich darauf dann auch Anspruch?
Hi,

In der Tat erhaltet Ihr Kindergeld in D und da dieses höher ist als in F, habt ihr Glück, denn von Ausgleichszahlungen habe ich noch nichts gehört. Auch die 11 Tage Vaterschaftsurlaub sind mir nicht geläufig. Allgemein gilt wohl eher, dass Sonderurlaub im Tarifvertrag geregelt ist und da Du in D arbeitest, gilt wohl dein deutscher. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dein d Arbeitgeber Dir f Sonderurlaub gewährt ebensowenig, wie er Dir an allen f Feiertagen erlaubt, mit deinen f Nachbarn ins Schwimmbad zu gehen.

Gruss, Dieter

423
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 24. November 2006, 18:51:05 »
Hi Hermann,

Ich habe inzwischen versucht, Infos bzgl der Freebox-Parameter zu finden und bin auf ein interessantes FreeBox -Forum gestossen (http://www.freebox-forum.net/). Leider habe ich dort nicht das gefunden, was ich suche, aber es gibt dort eine ganze Menge Infos über das Ausbreiten von Free in den einzelnen Regionen.

Gruss, Dieter

424
Steuern / wo finde ich dem richtigen steuerberater
« am: 24. November 2006, 18:39:41 »
Hi Erich,

Wenn Du hier im Süden wohnst, dann kannst Du doch ohne Probleme beim InfoBest der Palmrainbrücke vorbeifahren:
NFOBEST PALMRAIN
Pont du Palmrain
F-68128 VILLAGE-NEUF
Telefon
F : 03 89 70 13 85
D : 07621 / 750 35
CH : 061 / 322 74 22
E-mail: palmrain@infobest.org
Öffnungszeiten :
Montag bis Mittwoch 10.00 - 16.00 -- Donnerstag 12.00 - 18.00 oder nach Vereinbarung
http://www.infobest.org/DE/DEFINITIONS_ … /plan.html

Da bekommst Du sicher Antworten auf viele deiner Fragen.

Gruss, Dieter

425
Steuern / Steuerklasse bei Heirat mit franz. Beamten?
« am: 23. November 2006, 17:24:56 »
Hi Salsera,

Zitat von: Salsera
Mein Freund und ich wohnen beide in Deutschland, ich bin hier angestellt, er arbeitet in Strasbourg als franz. Beamter. D.h. er versteuert somit auch dort (denke mal das wird sich auch nie ändern?)
Das könnte sich dann ändern, wenn ihr heiratet, dein Mann dann Deutscher wird und seine französische Staatsbürgerschaft abgibt. In diesem Fall würde er dann zu seinem Unglück in Deutschland seine Steuern bezahlen, denn wo er jetzt schon für den langen Weg zurück in sein Heimatland nicht sehr gut entlohnt wird, sähe es mit deutscher Maxi-Steuer noch viel schlechter aus. Ich würde euch eher raten, dieses zu vermeiden.
Nach eurer Heirat wird es allerdings auch mehr Steuern in Frankreich bezahlen müssen, da ihr in Frankreich zusammen veranschlagt werdet. Dein Bruttoeinkommen (minus Sozialabgaben) muss beim f Finanzamt angegeben werden. Es wird zwar nicht versteuert (crédit d'impôt) aber sorgt dafür, dass dein Mann einen höheren Steuersatz (taux d'imposition) erhält.
Zitat von: Salsera
Weiss jemand ob ich bei einer Heirat meine Steuerklasse in D ändern könnte, oder ist das nur möglich wenn wir beide hier in Deutschland versteuern würden? (was ja nicht geht.....)
Da ich wesentlich mehr verdiene, würde sich eine andere Steuerklasse vermutlich schon lohnen!
Das weiss ich zwar nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es möglich ist; doch bitte auf Pferdefüsse (nicht mehr als 10% des Einkommens im Ausland,...) achten.
Zitat von: Salsera
Und noch eine Frage, habe in einem anderen Beitrag gelesen man kann die Fahrtkosten in der französichen Steuererklärung auch absetzen? Auch Übernachtungskosten und Verpflegung wenn er mal in F bleiben muss?
Mein Freund behauptet immer, dadurch dass er in D wohnt würde das nicht gehen (aber er beschäftigt sich nicht gerne mit sowas, und kennt sich eigentlich auch nicht richtig aus....)
Das befreundete Ausland ist sicherlich nicht der Hinderungsgrund, sondern die Frage, übersteigen die "frais réels" den 10% Pauschalabschlag (déduction forfaitaire).

Gruss, Dieter

426
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 23. November 2006, 16:59:18 »
Hi Herman,

Ich habe "dégroupée" bis heute so verstanden, dass FT ihren letzten (lokalen) Knoten lösen muss und ihn gegen Geld einem anderen Anbieter zur Verfügung stellt. In F gibt es etwa 12000 Knoten und Free sich hatte nach eigenen Angaben am 1.1.2006 in 650 Knoten von FT eingemietet. Andere Anbieter sind möglichweise noch nicht so weit und deshalb kann es da Unterschiede geben. Aber letztlich kann nur Free Dir auf die Frage nach einem "Haut Débit" Anschluss antworten. Als "Schallgrenze" für die Entfernung zum nächsten Knotenpunkt wurde vor einiger Zeit immer 4 km genannt und da liegst Du mit deinen 2,9 km weit darunter. Ich selbst bin 3,1 km entfernt.
Was das Parametrisieren der FreeBox bzgl einer anderen VoiP angeht, so muss ich das wohl doch mal angehen. Es wird mich aber wahrscheinlich sehr viel Zeit kosten und davon habe ich nicht immer ausreichend; deshalb meine Idee, ein VoiP-Endgerät über WiFi an die FreeBox anzuschliessen.

Gruss, Dieter

427
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 20. November 2006, 22:52:22 »
Zitat von: alexmaxflo
Beim Antrag kann man wählen ob man den FT Anschluss behalten will (ich weis aber nicht für was) oder ob Free den kündigen/ändern soll.
Es geht hier um dein Sicherheitsgefühl. Wenn Du dich zu 100% der Firma FREE verschreiben willst, dann kannst Du auf dein FT-Abo verzichten. Bei FREE gibt es gelegentlich Überlastungen (bei so viel Erfolg kein Wunder) und dann musst Du entweder etwas warten oder auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen. Ich habe noch das FT-Abo behalten und telefoniere aber echt selten mit dieser Linie.

Gruss, Dieter

428
Sonstiges / Schwangerschaft
« am: 20. November 2006, 22:41:27 »
Hi,

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zu dieser großartigen Neuigkeit und natürlich viel Durchhaltevermögen bis zum glücklichen Ereignis. Die Verwaltungsakte, die unternommen werden müssen, hängen selbst in der EU davon ab, wo der neue Weltenbürger zum ersten Mal das Licht der Welt erblicken wird; d.h. in D oder in F? Meine Kinder sind in F geboren und ich könnte Euch so einige Auskünfte geben.

Gruss, Dieter

429
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 18. November 2006, 19:09:35 »
Zitat von: khmer
ich hab auf der free homepage keinen Hinweis zu meiner Frage gefunden: Kann an die freebox auch ein normales analogen Telefon angeschlossen werden? So wie bei fritz? Du hast doch eine im Haus, sind da Anschlüsse dran?
Hintergrund der Frage: Voip.
Ich habe eine FreeBox V4 und da ist nur ein Telefonanschluss dran, über den meine Free-Nummer (kostenlos ins Festnetz) läuft. Ich habe allerdings noch eine optionale WiFi-Karte in meiner FreeBox und überlege, ob ich mir nicht ein WiFi-Telefon zulege (dtsch Telefonnummer). Free bietet die jetzt auch an (http://adsl.free.fr/tel/tel_wifi_gsm.html) und man findet auch welche z.B. bei Sipgate.
Zitat von: khmer
Ich find das free Angebot interessant und free ist jetzt auch bei uns in 57990 verfügbar. Obwohl zone non dégroupée, wird die Möglichkeit der Rufnummernübernahme von FT, d.h., Kündigung von FT komplett beim Verfügbarkeitstest auf der free-site angeboten. http://adsl.free.fr/offre/grille.pdf.
Non dégroupé  heißt doch, die Gesellschaften mieten ihre Leitungen nur von FT, haben keine eigenen. Damit dacht ich, kommt man ums Abonnement der FT nicht rum, erst bei dégroupage totale?
Auf dieser Seite bei Free (http://adsl.free.fr/degroup/) kann man herausfinden, ob man eine FT-Nummer hat, die "dégroupée" geeignet ist. Bei einem Abo mit Free hat man dann immer noch die FT-Linie, die Nummer und muss auch noch die monatliche Grundgebühr bezahlen. Nach meinem Verständnis kann man bei einer FT-Nummer, die "dégroupée" geeignet ist, auch immer ein "dégoupée total" beantragen. "dégroupée total" bedeutet dann, dass man keine FT-Nummer mehr hat und auch das FT-Abo nicht mehr bezahlt.
Wenn eine Zone "non dégroupée" kann es wohl auch immer vorkommen, dass einzelne FT-Nummern näher an einem Knotenpunkt liegen und deshalb als "dégroupée" eingestuft werden können, was deinen Fall erklären würde. Aber grundsätzlich kann man das über die Eingabe seiner FT-Nummer auf der obigen Internetseite von Free herausfinden.

Gruss Dieter

430
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 16. November 2006, 21:47:56 »
Zitat von: alexmaxflo
Hallo,

passt zwar nicht 100% auf das Thema, aber wir möchten uns einen ADSL Anschluss über Free zulegen, weis jemand ob man die Box in einem Laden kaufen kann, oder ob es nur über das Internet geht. Übernehmen die auch die Kündigungen für Telefon und Internet?
Hi Alexander,

Ich habe bei www.free.fr nachgeschaut und folgende Antworten gefunden:
- Die Freebox wird zum Abo Dir kostenlos mitgeliefert, deshalb verstehe ich nicht, wieso Du sie kaufen willst.
- Deine FranceTelecom Linie solltest Du auf jeden Fall nicht kündigen, das erledigt alles Free für Dich.

Das Abo mit einem anderen Internet-Provider musst Du wahrscheinlich selbst kündigen; jedenfalls habe ich bei Free da nichts gefunden.

Gruss, Dieter

431
Steuern / Zahlung des Kindergeldes wird voerst verweigert
« am: 27. Oktober 2006, 17:47:44 »
Hi Andreas,

Das die nachfragen, wo Du arbeitest, ist ganz normal, da Du ja in Frankreich arbeiten und dort nochmals Kindergeld beziehen könntest. Doppeltes Kindergeld, obwohl manchmal notwendig, ist leider noch nicht zugelassen.
Was die uneingeschränkte Einkommensteuerpflichtigkeit betrifft, so habe ich irgendwo mal gelesen, das in D die Zahlung von Kindergeld an die uneingeschränkte Einkommensteuerpflicht gebunden wird. Ob das wirklich so ist und auch rechtens, weiss ich allerdings nicht.

Gruss, Dieter

432
Ich lese es gerade in der Zeitung, dass das InfoBest Palmrain wieder einen Bürgersprechtag durchführt und zwar am 14.11.2006 (9h-12h, 13h30-17h) im InfoBest Palmrain.  Man sollte sich unter der Nummer 0033.3.89.70.13.85 (die deutsche Telefonnummer steht unten) anmelden. Im Prinzip kann man mit französischen, deutschen und schweizer Experten zu den Themen "Steuern, Krankenkasse, Renten, Familienleistungen, Arbeitsrecht".
InfoBest ist eine trinationale Serviceeinrichtung und ist in den ehemaligen französischen Grenzgebäuden der Palmrain-Brücke untergebracht.

INFOBEST PALMRAIN
Pont du Palmrain
F-68128 VILLAGE-NEUF
Telefon
F : 03 89 70 13 85
D : 07621 / 750 35
CH : 061 / 322 74 22
E-mail: palmrain@infobest.org
Öffnungszeiten :
Montag bis Mittwoch 10.00 - 16.00 -- Donnerstag 12.00 - 18.00 oder nach Vereinbarung
http://www.infobest.org/DE/DEFINITIONS_DE/PLANSITE/plan.html

Gruss, Dieter

433
Steuern / Neu Umzug zueureck nach Deutschland
« am: 26. Oktober 2006, 15:40:39 »
Hi Danice,

Ich glaube da täuscht Du Dich. Selbst mit Steuerklasse 3 (ein Ehepartner arbeitet nicht, 1 Kind) bezahlst Du in D mehr Steuern als in F. Wenn Du dann die taxe d'habitation, die Du in F, aber nicht in D bezahlen musst, dazu rechnest, dann kann es vielleicht gleich sein, aber da kommt es natürlich auf die taxe d'habitation (Ort, Lage, Grösse,...) an. Ich würde jedenfalls (Familie mit 2 Kinder) in F weniger Steuern bezahlen.
Grundsätzlich glaube ich, dass Familien mit Kindern in D wesentlich mehr zur Kasse gebeten werden, als in F.

Gruss, Dieter

434
Steuern / Grenzgänger
« am: 23. Oktober 2006, 16:00:50 »
Hi Birgit,

Ich bin auch im Öffentlichen Dienst und wohne in Frankreich. Deshalb bezahle ich auch keinen Beitrag zur Pflegeversicherung, da diese in Frankreich nicht zur Anwendung kommt. Wenn Du in Frankreich wohnen bleibst und zum Pflegefall wirst, hast Du in der Tat jahrzehntelang umsonst bezahlt oder Du musst in einem solchen Fall dann nach Deutschland umziehen.
Was die Arztkosten betrifft, so sehe ich eigentlich keinen Grund, warum Du nicht auch in deiner Rentenzeit in Deutschland zum Arzt gehen kannst. Jedenfalls habe ich von einer solchen Regelung noch nichts gehört.
Was die Besteuerung der im befreundeten Ausland wohnenden deutschen Staatsdiener betriftt, so hast Du mit deiner Bemerkung ganz recht. Der französische Staat geht da mit seinen Staatsdienern viel netter um; aber ich gebe die Hoffung nicht auf, dass mindestens einige grobe Missstände beseitigt werden.

Gruss, Dieter

435
Hi Marcus,

So lang und so schwer ist der f Text nun auch nicht. Und wenn Du bereits eine übersetzung hast, dann dürfte es doch verständlich sein.
1. Kapitel: Welche Abfindungszahlungen müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
2. Kapitel: Welche Abfindungszahlungen müssen bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.
3. Kapitel: Wie hoch ist der Freibetrag, der nicht versteuert wird.

Gruss, Dieter

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