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Versicherungen / Re: Rechtsschutzversicherung
« am: 10. Mai 2017, 19:46:12 »
Kurze Rückmeldung:
Bei Allrecht geht mit französischem Wohnsitz nichts.
Bei Allrecht geht mit französischem Wohnsitz nichts.
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Versicherungen / Re: Rechtsschutzversicherung
« am: 03. Mai 2017, 05:36:03 »@Waylon Bei der Allrecht war es zumindestens 2009 mit frz. Wohnsitz kein Problem. Vertreter kam sogar noch zu uns nach Hause.
Ok, prima und danke. Ich werde es dann dort mal versuchen.
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Steuern / Re: monatl. Lohnsteuereinzug durch den französichen Staat ab Januar 2018
« am: 02. Mai 2017, 20:19:42 »
Aufgrund der Tatsache, dass in der aktuellen Steuererklärung eine Kontoverbindung angegeben werden soll, gehe ich davon aus, dass sich das Finanzamt das Geld direkt von unseren Konten holt und die Sache nicht über den Arbeitgeber läuft.
Die monatlichen Abschläge werden über die Steuererklärung 2016 ermittelt und dann auf 10 Monate aufgeteilt. Falls dann noch was fehlen sollte, wird im November und Dezember der restliche Beitrag abgebucht.
Diese Vorgehensweise wird meiner Meinung nach so für alle in Frankreich steuerpflichtigen Personen angewendet.
Die monatlichen Abschläge werden über die Steuererklärung 2016 ermittelt und dann auf 10 Monate aufgeteilt. Falls dann noch was fehlen sollte, wird im November und Dezember der restliche Beitrag abgebucht.
Diese Vorgehensweise wird meiner Meinung nach so für alle in Frankreich steuerpflichtigen Personen angewendet.
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Versicherungen / Re: Rechtsschutzversicherung
« am: 02. Mai 2017, 20:06:58 »
Danke für eure Rückmeldungen.
Ich brauche natürlich eine deutsche Versicherung dich mich jetzt noch mit französischem Wohnsitz nimmt.
Ich brauche natürlich eine deutsche Versicherung dich mich jetzt noch mit französischem Wohnsitz nimmt.
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Versicherungen / Rechtsschutzversicherung
« am: 01. Mai 2017, 19:07:34 »
Guten Abend zusammen,
kann mir jemand eine deutsche Versicherungen nennen, die mir mit Wohnsitz in F eine Rechtsschutzversicherung verkauft?
Von zwei Gesellschaften weißt ich bereits, dass mit dieser Konstellation keine Versicherung möglich ist, weil ich Leute kenne die dort angestellt sind.
Gruß und schönen Abend wünscht
Waylon57
kann mir jemand eine deutsche Versicherungen nennen, die mir mit Wohnsitz in F eine Rechtsschutzversicherung verkauft?
Von zwei Gesellschaften weißt ich bereits, dass mit dieser Konstellation keine Versicherung möglich ist, weil ich Leute kenne die dort angestellt sind.
Gruß und schönen Abend wünscht
Waylon57
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Steuern / Re: neue Formulare für Steuererklärung in FRankreich - brauche Hilfe beim Ausfüllen
« am: 21. April 2017, 19:46:07 »Habe auch ne Frage.Mein rosa Formular liegt vor mir und bin mal wieder doooof,will aber auch nix verkehrt machen.
Bei Nr .1 Traitements,Salaires muss nun public oder privé angekreuzt werden????stelle mich wie immer an,was muss ich ankreuzen, Firma meines Mannes ist in Deutschland( GmbH). Denke public oder???
Vielen Dank für eine Antwort
tara-naddl
Ich hab' eben auch überlegen müssen, aber in der Erklärung zum rosa Formular steht's ja drin.
Wer im öffentlichen Dienst oder ähnlichem arbeitet muss "public" ankreuzen, alles andere ist "privé".
Im Falles deines Mannes also "privé".
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Steuern / Re: Formulare
« am: 21. April 2017, 19:40:39 »
Heute ist bei uns auch blau gekommen.
Hab' die Steuererklärung auch schon fast fertig.
Hab' die Steuererklärung auch schon fast fertig.
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Steuern / Re: Formulare
« am: 16. April 2017, 18:44:49 »
Wer braucht denn schon Formulare, wir sollen doch alles nur noch online machen. ;-)
Spaß beiseite, wir haben noch nichts bekommen.
Obwohl, ich hab' seit Jahren mal wieder das extra Formular für die "revenus de source etrangère" bekommen.
Spaß beiseite, wir haben noch nichts bekommen.
Obwohl, ich hab' seit Jahren mal wieder das extra Formular für die "revenus de source etrangère" bekommen.
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Steuern / Re: Grenzgängergescheinigung
« am: 09. April 2017, 20:55:57 »
Ok, ich dachte die Freistellungsbescheinigungen wären immer gleich. Bei mir steht auf jeden Fall der Zeitraum immer unten mit drauf.
Ansonsten könntest du vielleicht mal beim Betriebsstättenfinanzamt anrufen.
Ansonsten könntest du vielleicht mal beim Betriebsstättenfinanzamt anrufen.
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Steuern / Re: Grenzgängergescheinigung
« am: 09. April 2017, 19:56:55 »
Wie lange die Freistellungsbescheinigung gültig ist, steht doch drauf. Solange diese gültig ist, muss natürlich auch kein neuer Antrag ausgefüllt werden.
Mein Betriebsstättenfinanzamt erteil die Freistellung immer nur für zwei Jahre.
Mein Betriebsstättenfinanzamt erteil die Freistellung immer nur für zwei Jahre.
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Behörden / Re: Bundestagswahl: Achtung - Stichtag 1. September!!
« am: 31. März 2017, 21:13:50 »
Es ist wieder soweit und der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Deutsche im Ausland ist verfügbar.
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#1389088e-7852-4732-8280-5b36d1ccab39
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#1389088e-7852-4732-8280-5b36d1ccab39
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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 30. März 2017, 18:40:27 »@Waylon ... herzerfrischend finde ich die Beiträge Eliotts überwiegend nicht.
[...]
Mit 'nem Smilie hättest du wahrscheinlich eher verstanden wie ich das gemeint habe. ;-)
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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 27. März 2017, 19:46:48 »
@Eliott:
Es ist immer wieder herzerfrischend deine Beiträge hier zu lesen.
Es ist immer wieder herzerfrischend deine Beiträge hier zu lesen.
359
Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 22. März 2017, 05:28:47 »Kann eigentlich nur die 2. Variante sein.
Ich zahle momentan 1/12 jeden Monat; derzeit noch bezogen auf die Steuer 2015.
Im Mai mache ich dann die Erklärung für 2016. Danach bekomme ich einen Bescheid,
was ich nach Verrechnung der Abschläge nachzahlen muss und wie der neue Abschlag
ausfällt.
Ab 2018 zahlt dann jeder in F die Steuer bezogen auf das aktuelle Gehalt für den aktuellen Monat.
Selbstständige, Immobilienbesitzer, (Grenzgänger), ... geben eine Jahresprognose ab und werden danach besteuert. Zumindest verstehe ich das so.
Für 2017 wird nichts berechnet. Zumindest steht genau das in dem Artikel...
Also für 2015 habe ich schon alles bezahlt, sollte bei dir eigentlich auch so sein. Entweder bereits im Oktober oder halt spätestens im Dezember 2016.
Ansonsten laufen für mich die monatlichen Abschläge ganz normal weiter. Es wird halt 2018 nur nicht doppelt für 2017 und 2018 besteuert.
360
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umweltplakette CRIT'Air
« am: 04. März 2017, 15:50:55 »
Gerade erst gesehen:
In der Rechnung die man per E-Mail erhält, ist im unteren Bereich die Plakette und das Kennzeichen draufgedruckt.
Da es wohl einige Woche dauert, bis einem die Plakette zugeschickt wird, kann man dann provisorisch die Rechnung mit sich führen.
In der Rechnung die man per E-Mail erhält, ist im unteren Bereich die Plakette und das Kennzeichen draufgedruckt.
Da es wohl einige Woche dauert, bis einem die Plakette zugeschickt wird, kann man dann provisorisch die Rechnung mit sich führen.