Hallo,
bisher habe ich es zwar noch nicht in Anspruch nehmen müssen (toi, toi, toi), aber meine Hausärztin hat neben den französischen Krankmeldungsformularen auch die deutschen gelben Formulare. Sollte also möglich sein. Ob's juristisch astrein ist, weiß ich aber auch nicht.
Andererseits - die Franzosen, die in D arbeiten, gehen ja sicher nicht nach D zum Hausarzt, oder? Und meine Frau, die in der Schweiz arbeitet, wurde auch schon vom deutschen Arzt (als wir noch in D wohnten) krankgeschrieben, was auch kein Problem war.
Grüße,
der Kembser