Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: Eli am 18. August 2008, 15:18:10
-
Salute,
heute habe ich eine Frage zur Krankmeldung. Wenn mich mein französischer Hausarzt krankschreibt, wird das in Deutschland auch vom Arbeitgeber anerkannt?
Ich fühle mich hier bei meinem neuen Hausarzt viel besser aufgehoben als bei meinem deutschen, deshalb will ich dort auch gar nicht mehr hin.
Vielen Dank für Eure Hilfe
eli
-
Hallo,
bisher habe ich es zwar noch nicht in Anspruch nehmen müssen (toi, toi, toi), aber meine Hausärztin hat neben den französischen Krankmeldungsformularen auch die deutschen gelben Formulare. Sollte also möglich sein. Ob's juristisch astrein ist, weiß ich aber auch nicht.
Andererseits - die Franzosen, die in D arbeiten, gehen ja sicher nicht nach D zum Hausarzt, oder? Und meine Frau, die in der Schweiz arbeitet, wurde auch schon vom deutschen Arzt (als wir noch in D wohnten) krankgeschrieben, was auch kein Problem war.
Grüße,
der Kembser
-
hallo,
funktioniert problemlos, genau so wie in Deutschland.
Grüße
-
Hallo,
wir haben ein paar F-Mitarbeiter.
Da gibt es nur den F-Krankenschein. Kann zwar keiner in D lesen aber bisher ohne Probleme.
Gruß
-
Hallo Zusammen,
danke für Eure Rückmeldungen.
Bin zum Glück nicht krankgeschrieben worden , hätte ich jetzt überhaupt nicht gebrauchen können. Mein französischer Hausarzt hatte ein tolles Notfallmedikament gegen meinen Asthmaanfall, das hat klasse geholfen.
eli