klar hast Du in F Anspruch auf Arbeitslosengeld.....evtl. halt eine Sperre ähnlich wie in D.
Carte Vitale schnellstens beantragen...sollte jeder der in F lebt eine haben, weil man damit automatisch
eine Sozialversicherungsnummer in F hat.
Sozialversichert bist Du als AL automatisch über das französische Arbeitsamt.
Das übrigens auch dann, wenn Du keine Leistung vom Amt (mehr) bekommst.