das ist ein sehr diffizieler Fall. Ich kenne mich diesbezüglich nicht mit dem französischen Recht aus, aber leider aus leidiger eigener Erfahrung von einem Kauf in Deutschland mit dem deutschen Recht. Der Fall damals war ganz ähnlich wie bei Deinem.
Es ging zum Glück noch gut aus, allerdings dauerte es fast ein Jahr nach Notartermin (welcher 1 Monat nach der Besichtigung erfolgte) bis ich als Eigentümer eingetragen wurde.
Aus dieser Erfahrung heraus würde ich gar keine Immobilie, weder in D, CH oder F kaufen wenn:
- verstrittene oder weit verstreute Erbgemeinschaft, wenn ein einziger von denen sich quer stellt, platzt der Verkauf!
- Person die ggf. nicht ganz zurechnungsfähig ist und/oder unter gesetzlicher Betreuung/Vormundschaft steht
- Eigentümer ist eine sehr alte und/oder sehr kranke Person, wo fraglich ist, ob der Verkaufsprozess überlebt wird bzw. der Zustand sich so verschlechtern könnte, das ein Richter die Handlungsfähigkeit überprüfen müsste
Ausnahme davon wäre, dass der Preis extremst attraktiv ist. So attraktiv, dass man selbst den worst-case aus der Portokasse zahlen könnte (ggf. Kreditbereitstellung, Anwälte, Notare, verschwendete Anzahlungen . .. ). Wobei selbst dann würde ich extrem überlegen.
Aktuell würde ich nur noch kaufen, wenn die Eigentumsfrage glas klar ist und es maximal 2 Eigentümer (z.B. Ehepaar) gibt, die noch nicht im Greisenalter und augenscheinlich mental fit sind.
Ich hoffe aber für dich, dass es gut ausgeht. In gar keinem Fall, auch wenn Schlüssel im Vorfeld angeboten werden, mit irgendwelchen Arbeiten anfangen, bevor man nicht selbst Eigentümer ist.
Wird ein Vertrag rückabgewickelt, kann auf Rückbau geklagt werden. Auch solche Fälle gab es in Deutschland leider wegen Betreuungsgerichten.
Da dein Geld beim Notar liegt, sollte es da zumindest sicher sein und du solltest es wenigstens zurück bekommen, falls der Richter zum Schluss käme, dass die Verkäuferin nicht ausreichend handlungsfähig sei.