Hallo,
als Grenzgänger bekommst du keine Wohnungsbauprämie, jedoch die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Der Unterschied, mal flott ausgedrückt: Alles, was du an Zahlungen auf deinen Bausparvertrag über dein Konto leistest, betrifft die Wohnungsbauprämie. Alles, was dein Arbeitgeber überweist und auf deiner Lohn- Gehaltsabrechnung erscheint, betrifft die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Diese Zulage musst du beim zuständigen Finanzamt in D beantragen.
Riester- Zulagen hat es noch nie für Grenzgänger gegeben, bis heute nicht. Das ist aktueller Stand in D. Allerdings hat die EU mittlerweile Deutschland dazu verdonnert, auch Grenzgängern die Riester-Zulage zu gewähren. Nur ist das noch nicht umgesetzt.
Zahlungen in Bausparverträge oder Riester-Renten kannst du nicht in deiner französischen Steuererklärung (als 'charges') angeben.
Zum guten Schluss: Was hast du für Berater bei deiner Bausparkasse oder der Riester-Rente, dass die dich nicht darauf hinweisen??
Mein Rat seit 100 Jahren: geht in D nur zu Finanzinstituten/Filialen/Geschäftsstellen in Grenznähe, je näher umso besser. Die Berater dort kennen sich eher mit der speziellen Situation der Grenzgänger aus.
Grüße