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Autor Thema: VORSICHT BEI HAUSKAUF Frankreich ( Immobilienkredit ) und Arbeitslosigkeit  (Gelesen 5872 mal)

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Offline petermeierhanspeter

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Guten Tag liebe Grenzgänger, Schweiz,Franzosen und die Deutschen.

Also folgendes zum Thema Wohnen - Hauskauf in Frankreich. Wer träumt nicht gleich vom eigenen Häusle im Nachbarland, sicher günstiger als zb. Schweiz. Nehmen wir an Sie bekommen den Immobilienkredit  und können jetzt ihr Wohneigentum zum Beispiel ein Haus welches 10 Jahre alt ist beziehen ( ich spreche jetzt aus meiner Erfahrung, kann auch ein Neues sein. ) Wenn Sie also die Kreditzusage bekommen von der Bank sollte unbedingt noch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden ( ASSURANCE COLLECTIVE DES EMPRUTEURS zum Beispiel: Décès / Perte Totale et Irréversible d `Autonomier und zusätzlich SEHR Wichtig EMPFOHLEN eine sogenannte Incapacité Temporaire Totale de travail. Bei dieser Incapacite Temporaire Totale de travail würde nach 90 Tagen Wartefrist diese Versicherung in Kraft treten und den Hauskredit übernehmen, bis Sie wieder arbeitsfähig sind. ( Herzinfarkt, Schlaganfall, Augenprobleme etc. )Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten diese Probleme noch nicht bestehen.
Aber Vorsicht manche Banken ( Bancassurance )  welche solche Pakete mit dem Immobilienkredit verkaufen bezahlen nach 90 Tagen ( 3 Monate ) weitere 4-6 Monate und jetzt kommt der Hammer, bekommt man plötzlich kein Geld mehr überwiesen auf sein Bankkonto und es gibt Probleme bei der Bezahlung des Hauses. Dann ca. 2 Wochen später flattert ein Brief ins Haus mit der freundlichen Aufforderung zum Vertrauensarzt der Bank zu gehen um Abklärungen zu treffen wegen Ihrer Krankheit. Aber ein Motiv , wesshalb die Bank nicht weiterbezahlt das schreiben sie nicht. Beim Abschluss des Immobilienkredites muss unbedingt darauf geachtet werden, dass man eine Rechtschutzversicherung aber nicht bei der gleichen Bank abschliesst, wenn es Probleme mit Ihrer Gesundheit geben könnte, diese dann für Sie einspringt, Sie müssen also diesen Rechtsstreit melden , damit diese Intervenieren kann und weiter das Geld überwiesen wird. Die Rechtsanwälte hier in Frankreich kennnen das Problem mit den Banken, dass sie sich weigern ohne ersichtlichen Grund Leistungen einzustellen, und für das ist die Rechtsschutzversicherung  Protection Juridique hier. Kostet ca. 75 Euro im Jahr. Das lohnt sich allemal.Die Versicherungen sind verpflichtet laut Vertragsabschluss, wenn er so angenommen wird zu bezahlen egal wie lange die Krankheit geht und nicht über Vertrauensärzte dieses abzuschliessen und die Leistungen einzustellen. Was leider viel zu viel passiert , die Leute haben Angst und denken, wenn ich gehe zum Arzt bezahlen sie weiter. Ja klar das Arztgutachten ca. 1000 Euro bezahlt die Versicherung aber ihre Leistungen... Also sofort wenn die Versicherung nicht mehr Weiterbezahlt zur Rechtschutzverischerung gehen anmelden diesen Rechtsstreit, auch wenn Tage Später ein Arztaufgebot kommt von der Versicherung ( Ignorieren und es der Rechtschutzversicherung weitergeben ) Die sind für solche Sachen da. Cool bleiben ein Glas Wein trinken und abwarten und immer dabei denken, dass es gut kommt, Optimist sein. :winkerwinker: Ich bin in der gleichen Situation im Moment und denke Positiv dabei. Freundliche Grüsse Hanspeter :smily:
« Letzte Änderung: 01. Mai 2013, 12:02:17 von petermeierhanspeter »

Offline Alice

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Hallo, bei welcher Bank bist du denn? Bin mal gespannt wie es bei dir ausgeht, drücke die Daumen  :doppeld:!!
 :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline petermeierhanspeter

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Danke aber die Bank kann ich nicht sagen, aus Diskretionsgründen da Rechtsstreit ist. Danke doch das werde ich gebrauchen es wird schon gut kommen für mich. :winkerwinker: :smily: