Hallo MarcoL,
mir hat man das so erklärt:
Die Grundsteuer (impôt foncier) zahlst Du für jedes Jahr, wo Du Besitzer des Hauses bist. So gegen Oktober kommt der Bescheid an den Besitzer, und der hat dann zu zahlen. Wenn der Vorbesitzer schon gezahlt hat, oder wenn Du noch nicht im Grundbuch eingetragen bist, dann wird erst nächstes Jahr ein Bescheid kommen. Der Vorbesitzer kann aber verlangen, dass Du einen Anteil für das laufende Jahr zahlst, und zwar vom Tag der Eigentumsübertragung an.
Die Wohnsteuer (taxe d'habitation) - die es leider auch noch gibt -, zahlt die Person, die zum 1. Januar eines Jahres die Wohnung / das Haus auch wirklich bewohnt. Wenn das Haus zum 1. Januar noch nicht bewohnt sein sollte, dann wird für das ganze Jahr keine Wohnsteuer fällig, auch wenn es ab dem 2. Januar bewohnt werden sollte. Es ist aber wichtig, dass Du auf dem Rathaus sagst, dass Du das Haus erst NACH dem 1. Januar benutzt (z.B. aber dem 15 Januar oder so), sonst kann es passieren, dass sie die Steuer doch verlangen. Hinterher kann man sich nur viel schwerer dagegen wehren.
So hab ich das jedenfalls bei meiner Notarin verstanden... keine Garantie, dass es 100% stimmt.
Gruß Mathis