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Autor Thema: Steuerprüfung  (Gelesen 6054 mal)

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Offline spirou

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Steuerprüfung
« am: 25. Juni 2014, 18:42:30 »
Hallo,
heute morgen mußte ich zur Steuerprüfung ins CDI antanzen.
Die nette Dame dort hat mir meine letzten 3 Steuererklärungen zerpflückt und um die Ohren gehauen.
Ich lebe mit meiner Familie in F und habe in D eine GmbH, in der ich angestellter Geschäftsführer (Grenzgänger)und einziger Gesellschafter bin.
Zudem vermiete ich meiner Fa. die mir privat gehörende Geschäftsimmobilie.
In D mußte ich deswegen eine Betriebsaufspaltung ( dafür haben die in F nicht mal ein Wort) machen und ein privates Besitzunternehmen gründen, das die Immobilie an die GmbH vermietet.
Dieses Besitzunternehmen ist in D steuerpflichtig ( Einzelunternehmen) und muß eine Bilanz erstellen.
Ich bin nun immer davon ausgegangen, da eine Bilanz und eine Einkommensteuererklärung für D besteht ich einfach die Summe nehme und wie in D diesen Betrag in F bei ausl. Einkünfte wie Dividenden u.s.w. eintrage.
Die Frau vom CDI meinte nun, daß ich eine komplette Erklärung wie in D auch in F hätte machen müßen, da manche Ausgaben in D als Werbungskosten deklariert werden können und in F nicht und umgekehrt und dann ein anderes zu versteuerndes Einkommen rauskommen könnte. Jetzt muß ich wegen diesem Mist nochmal 3 komplette Steuererklärungen machen und die Belege gleich mitbringen.
Dann ging es um den Firmenwagen. Da ich für die 1% Regel zu viele Privatkilometer habe werden  in D anstatt 1% die reelen Kosten welche wesentlich höher sind zu meinem Bruttogehalt dazugerechnet. Das habe ich in F auch angegeben. Dafür habe ich meine Fahrten zur Arbeit auch normal reel ausgerechnet und abgezogen.
Nun sagt das CDI ich hätte mein Bruttogehalt viel zu hoch deklariert, da in F nur 12% vom  Rechnungsbetrag des Fahrzeugs und nicht 12% vom Listenpreis und auch keine reele Kosten als geldwerter Vorteil angerechnet werden.Dafür können aber keine Fahrten zur Arbeit gegengerechnet werden. Das wäre natürlich eine kleine Katastrophe.
Ich meine nun irgendwo mal gelesen zu haben daß der  Eigentümer des Fahrzeuges nicht ausschlaggebend ist,wenn der Fahrer die kompletten Kosten übernimmt, nur finde ich dafür im Moment keine Belege.
Andererseits gibt es doch auch eine Option etwas für den Weg zur Arbeit zu deklarieren auch wenn man Fußgänger ist. Ich glaube das liegt um die 10 Cent pro km und die muß man doch dann auf jedenfall anerkannt bekommen.
Weiß da einer was genaueres oder hat mir einen Link,kann auch auf französisch sein ist mir sogar lieber, weil das Original meistens näher an der Wahrheit liegt.
Danke und Grüße


Offline spirou

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Re: Steuerprüfung
« Antwort #1 am: 01. Juli 2014, 09:50:18 »
Hallo,
danke für die rege Beteiligung, ich gebe mir mal selbst eine Antwort, für die die es interessiert und vielleicht in einer ähnlichen Lage sind.
Gestern nachmittag war ich 2,5 Std. auf dem CDI, um die Erklärungen 11,12,13 neu zu machen.
Trotz Einbestellung war die Sachbearbeiterin nicht da. Die neue Sachbearbeiterin hat auf einmal die Bilanzen meines Besitzunternehmens akzeptiert.
Das heißt ausl. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Bilanzergebnis übernommen fertig und nicht ausländische Vermietung und Verpachtung.
Ich hatte alle Belege dabei um die Kosten zu belegen, nichts gebraucht.
Anders sieht es bei der Privatnutzung des Firmen PKW aus.Da gelten halt wirklich die franz. Regeln, d.h., den deutschen geldwerten Vorteil aus der Gehaltsrechnung rausrechnen und  12% vom Rechnungsbetrag des Autos incl. MwSt./Jahr reinrechnen. Damit ist alles abgegolten. Weg zur Arbeit kann nicht geltend gemacht werden.
Da muß ich jetzt überlegen ob es nicht günstiger ist einen PKW privat zu kaufen und die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen und tagsüber für Dienstfahrten dem Betrieb zu vermieten.Andererseits müsste ich dann halt auch die Reparaturen und Spritkosten privat bezahlen und das alles TTC.
Dritter Punkt war die Betriebsrentenversicherung, aber das ist jetzt zu kompliziert hier zu erklären

Grüße


Offline Mathis

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Re: Steuerprüfung
« Antwort #2 am: 01. Juli 2014, 10:44:04 »
Hallo,

Zitat von: spirou
danke für die rege Beteiligung, ich gebe mir mal selbst eine Antwort, für die die es interessiert und vielleicht in einer ähnlichen Lage sind.

Vermutlich daher keine so rege Beteiligung, weil diese Situation doch etwas ungewöhnlich ist. Interessant aber allemal. Was ich zu 100% nachvollziehen kann ist folgendes: ein Sachbearbeiter macht riesig Wind und verlangt, dass man Himmel und Hölle mobilisiert und Unterlagen beischafft. Dann kommt man zu einem anderen, der schaut nur gelangweilt und meint, es ist doch soweit okay. Mein Nachbar ist mal über 100km hin- und hergerast, um vom anderen Sachbearbeiter zu hören, dass die Unterlagen doch gar nicht nötig waren.

Gruß Mathis

Offline Waylon57

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Re: Steuerprüfung
« Antwort #3 am: 05. Juli 2014, 08:29:34 »
[...]
Anders sieht es bei der Privatnutzung des Firmen PKW aus.Da gelten halt wirklich die franz. Regeln, d.h., den deutschen geldwerten Vorteil aus der Gehaltsrechnung rausrechnen und  12% vom Rechnungsbetrag des Autos incl. MwSt./Jahr reinrechnen. Damit ist alles abgegolten. Weg zur Arbeit kann nicht geltend gemacht werden.
Da muß ich jetzt überlegen ob es nicht günstiger ist einen PKW privat zu kaufen und die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen und tagsüber für Dienstfahrten dem Betrieb zu vermieten.Andererseits müsste ich dann halt auch die Reparaturen und Spritkosten privat bezahlen und das alles TTC.
[...]

Im nachfolgenden Thread hier habe ich dieses Thema ja schon mal angesprochen:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/umsatzsteuer-firmenwagen-t5224.0.html

Für mich stellen sich jetzt einige Fragen:

- Muss der Sachbezug jetzt komplett aus der deutschen Gehaltsabrechnung entfernt werden? Es werden darauf ja auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
- Mir wird auch noch ein Umsatzsteuerbeitrag abgezogen. Ist das dann überhaupt noch in Ordnung?