Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Umsatzsteuer Firmenwagen  (Gelesen 6448 mal)

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Offline Waylon57

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Umsatzsteuer Firmenwagen
« am: 12. April 2014, 08:24:30 »
Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir gestern einen Schrieb geschickt in dem steht, dass bereits seit 30.06.2013 die Umsatzsteuer für meinen Firmenwagen, welche mir am Gehalt abgezogen wird und dann ans deutsche Finanzamt abgeführt wird, im meinem Wohnsitzland zu zahlen ist. Will heißen, der Arbeitgeber müßte sich in Frankreich registrieren und dort die Umsatzsteuer abführen, welche wahrscheinlich auch höher ist als in Deutschland.

Infos zum Thema:
http://www.steuerzahler.de/Umsatzsteuer-bei-Dienstwagen/54184c63540i1p1520/index.html

Hat sich jemand der Firmenwagenfahrer schon mal mit diesem Thema befasst? Ich frage, weil meine Firma mit Sitz in Köln zwar weltweit tätig ist, aber eben nicht in Frankreich und sich die Sache mit Sicherheit nicht so einfach klären lässt.

Gruß Waylon57

Offline Soleil

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Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« Antwort #1 am: 22. April 2014, 10:57:39 »
Hallo,

ui, da wird mein AG aber nicht erfreut sein.
Hat jemand schon genauere Infos.
Gruss
Soleil

Offline spirou

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Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« Antwort #2 am: 25. Juni 2014, 18:54:09 »
Hallo,

mir wurde das heute auf dem CDI so erklärt, daß es den Franzosen vollkommen Wurst ist was auf deinem deutschen Gehaltzettel steht.
Du mußt den geldweten Vorteil für deinen Firmenwagen, den dein AG auf dem Lohnzettel eingetragen hat wieder streichen und den nach französischem Recht geltenden eintragen.
Das sind dann nicht 12% vom Listenpreis des Fahrzeuges / Jahr jetzt netto ohne MwSt. gerechnet, sondern 12 % vom Rechnungsbetrag brutto incl. MwSt. die du dann als geldwerter Vorteil zu deinem Brutto dazurechnen und versteuern mußt. ( Bei Leasingfahrzeugen gelten andere Regeln) Damit ist klar daß der AN die TVA nach F abführt.

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« Antwort #3 am: 13. Januar 2019, 20:48:08 »
Hallo,

ich greife dieses Thema nochmals auf, da ich mir wegen der Quellenbesteuerung generell meine Gedanken zu diesem Thema gemacht habe und meinem Arbeitgeber auch ausführlich dargelegt habe. Wobei dieser keine große Lust hat hier irgendetwas richtig zu machen.

Derzeit ist es bei mir so, dass ich auf Basis vom Sachbezug nach deutschem Recht, davon nochmals 16 % an Umsatzsteuer vom meinem Netto Gehalt abgezogen bekomme.

Ich hab' meinem Arbeitgeber jetzt erklärt, dass alles über die 1% vom Listenpreis an Sachbezug falsch ist und ich auch keine Umsatzsteuer für den Firmenwagen in Deutschland zahlen muss.

Jetzt hat er zumindest nur noch die 1% an Sachbezug im Gehaltszettel drin stehen, was dann dazu führt, dass ich monatlich etwa 70€ netto weniger Umsatzsteuer zu zahlen habe. Wenn ich Gehaltsmäßig nicht bereits an den Bemessungsgrenzen für die Sozailversicherungsbeiträge angekommen wäre, dann würde sich auch hier nochmals einiges tun. Wir sprechen hier also übers Jahr gesehen über richtig Geld.

Meine Frage an die Dienstwagennutzer hier wäre jetzt, wie ich weiter mit dem Thema umgehen soll. Muss denn der Arbeitgeber für den Firmewagen auch Umsatzsteuer zahlen, oder ist das nur mein Problem? Kann mir jemand 'nen Steuerberater im Raum Saarland/Forbach/Sarreguemines empfehlen, der sich in deutsch-französischen Steuerrecht auskennt.

Einen angenehmen Abend wünscht Waylon57

Offline Precalff

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Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« Antwort #4 am: 22. Januar 2019, 13:04:23 »
Ist das möglich?

Offline Ralph

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Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« Antwort #5 am: 22. Januar 2019, 23:39:48 »
Das mit der Umsatzsteuer ist grundsätzlich nur ein Problem des AG.

Das wird nur dann ganz schnell zu Deinem wenn er das nicht machen will.
Bei mir hat das noch kein AG berücksichtigt und immer nur USt in D gezahlt.

Es gibt Grenzgänger die den Dienstwagen deshalb in D stehen lassen müssen......
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz