Hallo,
ich hatte das am Anfang falsch gemacht und wurde vom Finanzamt geprüft. Musste dann Urteile etc. vorlegen, aus denen hervorging, dass ich tatsächlich Unterhalt zahlen muss. Die Höhe des Unterhalts nach Düsseldorfer Tabelle habe ich denen dann erläutert, Kopie der Schreiben auf Deutsch hatte genügt. Hatte noch einen Termin beim Amt in Forbach deswegen. Sehr freundlich, kompetent beraten worden und danach war alles okay- ohne Strafe etc., aber eine Nachzahlung meinerseits, da meine Version der Angabe für mich ein Vorteil war. Wie gesagt: war ein Versehen.
Seither trage ich die Höhe des Unterhalts im Feld 6GP ein und gebe auf einem Zusatzfeld in der Erklärung Name und Anschrift des Kindes an.
Man gibt es NICHT vorne auf der Erklärung bei den Unterhaltsberechtigten an (Zumindest nicht in meinem Fall: geschieden, Kind lebt in D im Haushalt der Mutter).