Hallo liebe Grenzgänger,
ich werde bald einen Job im Saarland antreten. Wegen der Steuer überlege ich unter der Woche im nahen Frankreich zu wohnen. Ich bin verheiratet - wir haben 1 Kind - meine Frau ist nicht berufstätig. Wegen der Schule (Kind macht in 2 Jahren Abi) wird die Familienwohnung erstmal auch in D bleiben, ich werde am Wochenende dort sein. Die Wohnung ist ca. 200 km vom Arbeitsort entfernt.
Gelte ich unter diesen Umständen - nach Ummeldung meines Hauptwohnsitzes nach F und vollständiger Abmeldung in D - als Grenzgänger?
Oder werde ich wegen der de facto Familienwohnung in D auch in D versteuert, selbst wenn ich den größten Teil ds Jahres in F wohne und dort gemeldet bin?
Oder wenn Grenzgänger-Status OK: werden Frau und Kind bei der Feststellung der Steuer in F eventuell nicht berücksichtigt, weil nicht in F lebend?
Habt Ihr dazu Tipps (und vielleicht Tricks)? Ich will ja nicht nach F ziehen, um dann festzustellen, dass das nichts bringt oder gar "nach hinten losgeht" ...
Viele Grüße
Thomas