Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe, ist die eigentliche Frage, welches Nettoeinkommen man ansetzt, um den Unterhalt zu berechnen. Wird man in D versteuert, dann geht die Lohnsteuer direkt ab und es ist recht einfach. In Frankreich zahlt man zunächst ja keine monatliche Lohnsteuer --> das Nettoeinkommen ist also viel höher und somit der zu zahlende Unterhalt.
Leider weiß ich die Antwort auf die Frage auch nicht, aber da ich auch betroffen bin würde es mich schon interessieren.
Viele Grüße
Ch'ti