Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - onjaanja

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 »
91
Behörden / Re: Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 13:54:37 »
Vielen Dank, Sascha!

92
Behörden / Re: Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 12:16:05 »
Hallo Sascha,

vielen Dank für Deine Antwort....!

3 Jahre...?? Das ist aber ganz schön hart...!
Kann man das auch irgendwo nachlesen...?

LG
ANJA

93
Behörden / Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 10:11:43 »
 :police:

Hallo,

zu meinem "Vergehen" (Stopschild "überfahren" ) habe ich ja jetzt schon einiges geschrieben und auch viel Hilfe bekommen. Vielen Dank hierfür!
Jetzt hat mir der nette (grrr) Polizist gesagt, ich bekäme für dieses "Vergehen" 4 Punkte, genauso als ob ich über eine rote Ampel
gefahren wäre, das ist doch echt ganz schön hart, stimmt das tatsächlich...??? Wer kann mir sagen nach welcher Zeit die Punkte in Frankreich verfallen... 

Gibt es eigentlich einen LINK oder Info's für welche Verkehrsdelikte es wieviel Punkte und wieviel Bussgelder gibt....?

Vielen lieben Dank mal wieder....

Liebe Grüsse
ANJA

94
Hallo prifolog,

Du bist wirklich spitze, dass DU Dir soviel Mühe mit mir gibst. Vielen, vielen Dank!
Meinst DU, dass der mündliche Hinweis des Polizisten dass ich meinen Führerschein umschreiben muss ausreicht, oder bekommt man da normalerweise ein offizielles Schreiben mit Angabe eines Termines bis zu dem ich das alles erledigt haben muss. Wie bereits geschrieben, wir fahren am Freitag nach Österreich in Skiurlaub (mit dem Auto) und ich möchte natürlich auch Auto fahren, wenn ich allerdings keinen "richtigen" Führerschein habe, denke ich wird das bei einer Kontrolle, nur Probleme mit sich bringen... Daher würde ich das Ganze eigenltich gerne erst nach unserem Urlaub (also ab 01. April) in die Wege leiten, das wären dann allerdings von der mündlichen Aufforderung bis zu diesem Termin fast 3 Wochen bis ich das alles in die Wege leite....

Vielleicht sollte ich mal auf der Polizeistelle Forbach anrufen und fragen ob es möglich ist das alles ab dem 01. April zu machen....  Oder hast DU eine andere Idee....??

Bekomme ich dann eigentlich einen Französischen EU Führerschein (Scheckkartenformat) oder nochmal den Lappen, hatte ja bereits das Scheckkartenformat....

Danke, Danke, Danke....

LG
Anja

95
Hallo prifolog,

vielen Dank nochmal,
meinst DU eigentlich dass ich auch von dem EU Führerschein eine Übersetzung benötige oder evtl. nur für den "normalen rosanen" ???

Desweiteren habe ich ein Problem die Öffnungszeiten der sous prefecture in Forbach zu finden, ich finde nur Seite wo die Telefonnummer und Adresse angegeben ist, aber nicht die Öffnungszeiten....

Muss ich eigentlich nur auf die Prefecture nach Forbach um die Formulare zu holen... oder wird ddort noch was anderes gemacht....?
Muss ich die Unterlagen alle an die Prefecture Metz schicken oder wird das alles über die Prefecture Forbach abgewickelt... oder ist in dem Formular von Forbach die Adresse der Prefecture Metz....

Gibt es evtl. auch die Möglichkeit das Formulas aus dem Internet 'runterzuziehen...dann könnte ich mir den Weg nach Forbach sparen und könnte gleich alles an Metz schicken....

Abschließend wollte ich noch fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die mir einen vorläufigen "Schein" oder sonstwas ausstellen der mich berechtigt in Deutschland etc zu fahren, fahre nämlich doch jeden Tag alleine den Weg zur Arbeit nach Deutschland....

Sorry, für die vielen (dummen) Fragen, aber der Polizist war gestern so ehrfürchtig und gnadenlos, dass ich doch Angst habe jetzt eine Frist zu überschreiten und richtig Ärger zu bekommen....

Vielen, vielen DANK.

LG
ANAJ

96
Behörden / Übersetzung von deutschem Führerschein
« am: 15. März 2008, 08:47:38 »
Hallo,

habe ja unten schon von meinem "Problem" geschrieben dass ich meinen Führerschein umschreiben lassen muss, jetzt wurde mir gesagt bzw. geschrieben dass ich ausser dem ausgefüllten Formular und den zwei Passbildern noch zusätzlich eine Übersetzung meines deutschen EU Führerscheins benötige.... Wer kann mir sagen wo ich dafür hin muss um solch eine Übersetzung zu bekommen.
Für mich ist die Sous-prefecture Forbach zuständig....

Vielen Dank.

LG
Anja

97
Hallo zusammen,
Hallo pifolog,

zuerst einmal danke für Deine Antwort (pifolog).

Ich habe jetzt noch das zusätzliche Problem, dass wir am Donnerstag in Urlaub fahren und ich meinen Führerschein noch brauche, allerdings hat mir der Polizist gesagt, dass ich das innerhalb von 14 Tagen erledigen müsste.... Jetzt weiss ich nicht wie ich das am besten mache... ich möchte nicht ohne meinen originalen Führerschein rum fahren....

Ich stelle mal noch die Frage woher ich eine Übersetzung meines Führerscheins  bekomme, extra als Thema ein, da es ansonsten hier vielleicht untergeht, ich wollte nämlich schon direkt alle benötigten Unterlagen auf die Prefecture mitholen können....

Vielen DANK.

LG
ANJA

98
Hallo zusammen,

ich hatte das "Glück" heute in eine Polizeikontrolle zu kommen und zwar weil ich nicht lange genug an einem Stop-Schild stehen geblieben bin ;-((  Der Polizist hat zwar gemeint ein kurzes Stehenbleiben wäre zu erkennen gewesen, hätte aber nicht für ein Stopschild ausgereicht....
Kosten 90 Euro und ich muss jetzt innerhalb von zwei Wochen (ansonsten ordentliche Geldstrafe) meinen Führerschein in einen Französischen Führerschein umschreiben lassen.... Hierzu müsste ich auf die Sous-prefecture in Forbach, kann mir hier bitte jemand schnellst möglich Auskunft geben welche Unterlagen ich hierzu mitbringen muss ( bitte auf Deutsch...), damit das ganze schnellst möglich geht, muss ich meinen Deutschen bzw. EU Führerschein dann dort lassen oder bekomme ich den wieder mit, zumindest bis ich meinen neuen französischen Ausweis habe... Hat dieser franz. Führerschein  irgendwelche Nachteile für mich...
Wie läuft das eigentlich mit dem "Punktekonto" in Frankreich, hat da jemand irgendwelche Info's...?

Bekomme ich eigentlich jetzt schon für mein o.g. "Vergehen" Punkte in F oder erst wenn ich den franz. Führerschein habe...

Vielen lieben Dank für Eure Hilfen...

99
Steuern / Steuererklärung für 2007
« am: 14. März 2008, 09:09:28 »
Hallo,

gibt es schon einen Termin (und die Formulare) bis wann die Steuererklärung für 2007 in F gemacht sein muss...

Vielen Dank.

LG
onjaanja

100
Steuern / Re: Zuschuss bei Isolation und Solarenergie...???
« am: 09. Januar 2008, 15:34:34 »
Hallo Ralph,

DU hast vollkommen Recht, unsere Dachdämmung ist leider auch nicht so wie es sein sollte,
vielleicht sollten wir tatsächlich zuerst mal da richtig gut dämmen und können somit schon mal
die Heizkosten etwas senken....

Vielen lieben Dank auch an alle anderen die uns gute Tipps und Infos gegeben haben, ihr seid
wirklich klasse!!!!

Ganz liebe grüße
Anja

101
Steuern / Zuschuss bei Isolation und Solarenergie...???
« am: 05. Januar 2008, 13:50:39 »
Hallo zusammen,

ich habe etwas im Forum gestöbert, bin aber nicht so richtig weitergekommen, daher stelle ich
jetzt mal meine Frage in der Hoffnung daß ihr uns weiterhelfenn könnt, es gibt zwar bereits einiges
zu diesem Thema, aber oft sind die LINK's bzw. Info's leider nur auf französisch (unser franz. ist noch
nicht so gut, daß wir dieses dann so richtig verstehen)...

1. Beim Hauskauf bzw. Verputzen und renovieren haben wir leider nicht so auf die Isolierung geachtet und
   die Firma die uns das Haus verputzt hat, hat uns leider auch nicht die Info gegeben, daß wir besser noch
   eine Aussenisolation machen würden, das Haus hat Baujahr 1965 und leider wurde zu dieser Zeit noch nicht
   so auf die Isolation geachtet....
   Jetzt wollen wir versuchen im Nachhinein - möglichst kostengünstig - zu isolieren, da unsere Heizkosten extrem
   hoch sind und die Aussenwände im Winter so richtig kalt im Haus sind....

   Gibt es eine Möglichkeit das Haus zu isolieren, ohne daß wir uns unseren relativ neuen Verputz ruinieren...
   Gibt es für die Isolation eines Hauses mit diesem "älteren" Baujahr Zuschüsse.... falls ja von welcher Stelle, wie beantragt
   man das und wieviel ungefähr....?

2. Spielen wir schon länger mit dem Gedanken uns eine Solaranlage "anzuschaffen" allerdings nicht nur für Warmwasser sondern
    auch zum Heizen, kennt sich hier jemand genauer aus bzw. wie läuft das mit Zuschüssen in Frankreich, wo wird das beantragt
    wie hoch ungefähr ist der Zuschuss.....

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

Ganz liebe Grüße
Anja



102
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 03. Dezember 2007, 11:13:55 »
Noch eine Frage hierzu hätte ich,
ist es eigentlich entscheidend wie hoch der Unterhaltsbetrag pro Kind ist um das Kind auf der Steuererklärung
"angerechnet" zu bekommen oder reicht die Tatsache, daß man ggü. dem jeweiligen Kind noch Unterhalt zahlt um
den sogenannten halben Punkt je Kind zu bekommen.... Oder gibt es eine Grenze pro Kind was man mindestens an
Unterhalt zahlen muß um es angerechnet zu bekommen....

Bei dem minderjährigen Kind denke ich ist klar, bekommt ganz normal Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle
aber Kind 2 - bekommt auch Ausbildungsvergütung, so daß der Unterhalt nur noch um den fehlenden Betrag gemäß
Düsseldorfer Tabelle aufgefüllt wird
und das älteste Kind (Studend) bekommt noch Bafög, d.h. Bafögbetrag plus Kindergeld wird so aufgefüllt, daß der Bedarf (DT)
eines Studenden gedeckt ist.....

Wäre super wenn mir hier auch noch jemand Tipps geben könnte.....

Vielen Dank schon mal...!

Liebe Grüße
Anja

103
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 30. November 2007, 11:29:15 »
Super!
Werden wir ebenfalls so machen!

Vielen lieben Dank für die Info....!

Liebe grüße
anja

104
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 26. November 2007, 09:20:49 »
Hallo Zaren,

ich glaube da hast DU was in den falschen Hals gekriegt....
Ich habe doch nicht an Deiner Aussage gezweifelt....!!! Wirklich nicht!!

Als ich geschrieben hatte: "Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht"
habe ich das natürlich auf uns bezogen,daß wir bislang keine Quittung haben unterzeichnen lassen
und das Ganze einfach über Banküberweisung gelaufen ist....

Aber, ich denke da kann man ja evtl. auch noch rückwirkend eine Quittung ausstellen und von den
volljährigen Kindern  bzw. von der Kindsmutter unterschreiben lassen....
Oder vielleicht könnten wir auch drei Bescheinigungen aufsetzen (Mutter für minderj. Kind und für die beiden volljährigen Kindern)
aus der hervorgeht daß monatlich UnterhaltX gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.... Was meinst DU...... ??

Nochmals Sorry, wenn da irgendwas falsch rübergekommen sein soll, ich bin doch für jeden Tipp den ich bekomme dankbar!!

Liebe Grüße
Anja




105
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 24. November 2007, 12:17:30 »
Hallo Zaren,

vielen Dank schon mal für die INFO....

Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht,
mein Mann überweist für das minderjährige Kind den Unterhalt an seine Exfrau
und für die volljährigen in Ausbildung bzw. Studium befindlichen Kinder an die jeweiligen Kinder
selbst.... Die Höhe des Unterhaltes wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt.....

Aber als Nachweis gibt es hierfür nur die Banküberweisungen....
Ich weiß jetzt nicht, ob es evtl. ausreicht wenn die Kinder bzw. die EX ihm im Nachhinein die
Unterhaltszahlungen bescheinigen....

Kennst DU bzw. jemand anderes sich hier etwas genauer aus....

Vielen Dank schon mal....

LG
Anja

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 »