Grenzgaenger Forum

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Themen - onjaanja

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31
Hallo zusammen,

ich würde mal gerne ausrechnen was ungefähr an Steuern für mich/uns anfallen wird, hierzu habe ich auch das klasse Rechenbeispiel im Wiki gefunden, "Einkommensteuer Standard-Berechnung für Grenzgänger manuell" das ich auch denke zu verstehen... jetzt ist bei uns allerdings die Besonderheit dass mein Beamter ist und daher in D steuerpflichtig...
Für die Progressionstabelle wird zwar sein Einkommen mit eingerechnet aber irgendwie wird das dann doch nur auf mein Gehalt gerechnet.
Es wäre echt genial wenn mir jemand mal ein Rechenbeispiel für unseren Fall machen könnte, angenommen das bereinigte (nach 10% Abzug) Einkommen meines Mannes wären 38.000 Euro und mein Einkommen 18.000 Euro, Parts 2,5 (1 Kind)

Kann mir hier jemand vorrechnen was in diesem Beispiel an Steuern zu zahlen wären...??

Vielen Dank.

Liebe Grüsse
onjaanja

32
Rund um's Kind / Änderung der Schulreform in Frankreich...???
« am: 26. Mai 2011, 10:19:35 »
Hallo,

ich habe mal vor einiger Zeit folgenden Bericht bzgl. evtl. Änderung der Schulreform in Frankreich gelesen, aber jetzt schon länger nichts mehr davon gehört... gibt es jemand der hierzu etwas aktuellers weiss?


Auszug aus einem Focus Bericht:Lange Unterrichtstage, lange Ferien – das ist die Regel in Frankreich, die sich demnächst ändern soll. Die französische Regierung will den Unterricht neu ordnen und orientiert sich dabei an einem deutschen Modell, das hierzulande längst nicht mehr Standard ist.
Französische Schüler haben eine Viertagewoche, zwei Monate Sommerferien und zugleich die zweithöchste Anzahl an Schulstunden in Europa. Nur Schüler in Griechenland müssen noch mehr Unterrichtsstunden leisten. Nach Angaben der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit gehen 15-jährige Franzosen 144 Tage im Jahr zur Schule, sitzen dort aber mehr als 1100 Schulstunden ab. Deutsche Schüler hingegen haben im Schnitt an 188 Tagen im Jahr Schule, aber nur knapp 900 Schulstunden. Um die Schüler zu entlasten, orientieren sich französische Bildungspolitiker an einem deutschen Modell: intensiver Unterricht am Vormittag, Kunst und Sport am Nachmittag.

Ziel der Reform ist nicht unbedingt, die Stundenzahl zu verringern. „Es gibt viel zu lernen und keinen Grund, Unterricht zu streichen. Die Stunden müssen besser verteilt werden“, sagt Gilles Moindrot vom Lehrerverband. „Vielleicht ist es nötig, zur Fünftagewoche zurückzukehren, vielleicht werden die Sommerferien gekürzt – wichtig ist, dass wir über alle Möglichkeiten nachdenken.“ Eine von Bildungsminister Luc Chatel im Juni eingesetzte Kommission soll mit allen Betroffenen sprechen und Mitte Mai 2011 Vorschläge machen, wie der Schulrhythmus verbessert werden kann.


Lg

33
Steuern / Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« am: 26. Mai 2011, 09:20:27 »
Hallo zusammen,

es ist mittlerweile kurz vor Toreschluss, aber ich habe was gelesen und das könnte mir evtl. doch noch eine Steuerminderung bringen daher wäre ich froh wenn mir da kurzfristig weitergeholfen werden könnte...

Tochter ist 19 Jahre, Azubi, 400,- Euro netto Einkommen, da sie einen eigenen Wohnsitz (in D) hat hat sie lt. Deutschen unterhaltsrecht einen Anspruch auf 640,- Euro Unterhalt, d.h. die 240 Euro /Monat stocke ich daher auf.

Jetzt habe ich gelesen, dass es bei Kindern unter 21 Jahren, auch wenn sie einen eigenen Wohnsitz haben, die Möglichkeit gibt 0,5 Part bei unserer Steuererklärung anzusetzen oder aber einen Pauschalbetrag von 5.753,- Euro ... wie dieser Betrag zu stande kommt weiss ich jetzt nicht, würden 480,- Euro/Monat entsprechen...

Kann mir das jemand bestätigen die 0,5 Parts wären ja nicht schlecht...

Vielen lieben Dank.

Gruss
onjaanja

34
Steuern / Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 12:59:53 »
Hallo zusammen,

ich habe bereits gestern mal wegen diesem Thema gepostet, aber vielleicht habe ich da etwas zuviel gefragt, daß keiner wußte was ich eigentlich will  :o

Daher versuche ich es jetzt zuerst einma mit dieser Sache wo ich gar nicht weiß wie ich da am besten vorgehe...,
Thema: Kindesunterhalt an meine 3 Kinder aus 1. Ehe für 2007 bis 2009 (2 volljährig, 1 minderjährig)
also das FA verlangt offizielle Nachweise (Urteil etc.) woraus hervorgeht, daß die von mir gezahlte Höhe des Kindesunterhaltes auch so wie von mir angegeben rechtens war...

Mein Problem: es gibt hierüber kein Gerichtsurteil etc., sondern ich habe die Höhe gezahlt wie sie lt. meinem Einkommen gemäß Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, das ist ja der Maßstab für die Unterhaltshöhe ...
Was soll ich da jetzt einreichen...?

Wäre super, wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte....

Vielen lieben Dank!

35
Steuern / Nachweise über Unterhlatszahlungen
« am: 12. August 2010, 10:35:30 »
Hallo,

gestern haben wir ein Schreiben vom franz. Finanzamt bekommen, daß sie folgende Nachweise über die Unterhaltszahlungen von 2007, 2008 und 2009 an meine Kinder aus 1. Ehe wollen:

- gerichtliche Urteile
- Bescheinigungen über Schulzeiten
- Mittel der Kinder

Bei den Unterhaltszahlungen handelt es sich um ein minderjähriges Kind, 1 volljähriges Kind in Ausbildung, 1 volljähriges Kind (Studium)

Gerichtliche Urteile gibt es keine über die Unterhaltszahlungen, ich habe immer gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt, was ja auch der Maßstab hierfür ist,
reicht es dann aus wenn ich die jeweilige aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus den o.g. Jahren beifüge...?


1. minderjähriges Kind
- Schulbescheinigung für minderjähriges Kind... kann man diese im Nachhinein noch von der damals besuchten Schule bekommen?
- Von August 2008 bis August 2009 hatte minderjährige Tochter keinen Ausbidungsplatz gefunden, war also 1 Jahr zu Hause ohne Verdienst, aber was für einen Nachweis soll ich hierfür liefern
- Von August 2009 bis Dezember 2009 kann man ja evtl den Ausbildungsvertrag einreichen

2. volljährig (Ausbildung)
- welchen Nachweis?
AUsbildungsvertrag?

3. volljährig Studium
- reicht hier ein Nachweis über die Immatrikulation aus...?

Wie weise ich nach, daß kein Einkommen...?

Habt ihr eine Ahnung wieso jetzt die letzten 3 Jahre nochmal aufgerollt werden...?
Wäre doch einfacher gewesen wenn jedes Jahr die erforderlichen Unterlagen direkt angefordert worden wären...

 
Vielen Dank für Eure Hilfe

36
Steuern / Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« am: 19. November 2009, 07:12:45 »
Hallo,

mein Mann ist Beamter und daher in Deutschland steuerpflichtig und ich als Angestellte (Teilzeit) in Frankreich.
Die ganze Zeit war es ja so gewesen, daß wenn mein Einkommen - ich glaube nach Abzug der sozialen Abgaben - über 12.272 Euro ist, bekommt mein Mann dadruch in Deutschland nicht mehr die Steuerklasse III sondern er wurde wieder in Steuerklasse I eingestuft...
Als mein Mann gestern auf dem Finanzamt in Deutschland war hat ihn der Finanzbeamte informiert daß diese Einkommensgrenze jetzt auf 16.004 Euro erhöht wurde... Ich habe jetzt mal hier im Forum gesucht aber noch keine Info's darüber gefunden, kann mir das jemand bestätigen und wer weiß genau wie mein Bruttoeinkommen bereinigt werden darf um evtl. auf 16.004 Euro zu kommen...
1. Dürfen tatsäch. die ca. 21 % soziale Abgaben abgezogen werden
2. evtl. Werbungskosten etc...?

Vielen herzlichen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

37
Hallo,

ich habe vor ca. 3 Wochen in Saarbrücken (Saarland) etwas blöd auf einem Bürgersteig geparkt, und habe natürlich als ich zurückkam ein Knöllchen gehabt, das ich allerdings - wie bisher immer - ignoriert habe... Allerdings habe ich jetzt mit der Post diesen Strafzettel nach Hause geschickt bekommen, es geht um 15 Euro...  :police:


Wird jetzt tatsächlich bei diesen Beträgen ins Ausland ebenfalls vollzogen, ich habe im Forum gelesen, daß das im Dezember '08 hier im Forum schon mal kurz ein Thema war, dann hat es allerdings am Ende des Threads gehiesen, daß lt. einer Meldung im Radio oder so, das nur kurzfirsitg gewesen sein soll....

Weiß hier jemand was genaueres und was passiert mir wenn ich nicht zahle???

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe...

Liebe Grüße
Onjaanja

38
Steuern / Familienquotient
« am: 24. August 2009, 11:33:14 »
Hallo,

ich hab da mal noch eine Frage, ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (2 volljährige, 1 minderjährige) für die ich im letzten Jahr auch alle noch Unterhalt zahlen mußte (Ausbildung, Studium, Schüler)...
Ich bin nochmal verheiratet und habe aus dieser Ehe ein Kind...

Jetzt bin ich nicht sicher, für die franz. Steuererklärung haben wir einen Quotient von 2,5 (Ehepaar und gemeinsames Kind)... Dürfte ich auch meine Kinder aus erster Ehe für den Familienquotient angeben, oder zumindest das minderjährige Kind, die Kinder wohnen allerdings nicht bei mir...

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Sonnige Grüße
Onjaanja

39
Hallo zusammen,

ich habe gerade ein Schreiben bekommen, daß ich vor 2 Wochen in der Rue nationale in Forbach zu schnell gefahren sei,  62km/h anstatt 50km/h. Ich habe mich echt gewundert habe weder Poilizei noch Blitzer dort gesehen...

Zahlen, wenn ich innerhalb 15 Tage erledige, muß ich 90 Euro, aber da steht auch noch was von Punkteabzug, bekommt man für dieses Vergehen tatsächl. Punkte abgezogen, falls ja wer weiß wieviel?
Wie ist das eigentlich wenn ein Deutscher meinen Wagen gefahren hat..., daß die Strafe bezhalt werden muß ist klar, aber wie wäre das wenn es tatsächl. für dieses Vergehen Punkte geben sollte, mit den Punkten, die können mir doch keine Punkte für ein Vergehen abziehen das ich gar nicht begangen habe, oder  ;)

Ich hatte vor 1 Jahr das "Pech" wegen zu kurzem Anhalten an einem Stop-Schild bereits 4 Punkte zu kassieren, und bin eigentlich auch glücklich daß ich davon jetzt schon 1 Jahr überstanden habe, wenn jetzt wegen dem o.g. "Vergehen" wieder was dazu kommt beinngt dann die eit wieder von vorne zu laufen...

Vielen Dank für Eure Hilfen!

LG
onjaanja

40
Sonstiges / Grenzgänger - Schule in Deutschland ???
« am: 09. Dezember 2008, 14:03:55 »
Hallo,

ich habe schon mal vor über einem Jahr eine ähnliche Frage bzgl. diesem Thema gestellt, vielleicht hat ja mittlerweile jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben...

Also wir wohnen in Frankreich, Tochter 4 Jahre geht in die école maternelle, sind aber momentan hin und hergerissen ob sie in Frankreich oder in Deutschland zur Schule gehen soll..., man will ja das Beste für das Kind und wahrscheinlich entscheiden wir uns am Ende vielleicht doch falsch... Ich tendiere eigentlich mehr dazu die Tochter in Deutschland zur Schule gehen zu lassen, da ihre Muttersprache nun mal Deutsch ist und es mir sehr wichtig ist daß sie mal ihre Muttersprache auch 100% schreiben und nicht nur sprechen kann... und das würde in einer französischen Schule leider auf der Strecke bleiben, bilinguale école primaire haben wir bei uns im Ort leider nicht....

Nun meine Frage, vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Konstellation:
Mein Mann zahlt in D steuern, da Beamter, würde das ausreichen um der Schulgeldpflicht aus dem Wege zu gehen, Dieter12 hat mir ja mal vor ca. 1 Jahr auf diese Frage geantwortet, daß er der Meinung ist, daß das gerade egal ist wo wir Steuern zahlen, fakt für die Gemeinde wo wir unser Kind anmelden wollen, wäre daß wir dort nicht als Bürger zählen und der Gemeinde somit keinen finanziellen Vorteil bringen, hat hier jemand Erfahrungen ob das tatsächlich so ist...

Und eine Frage in die andere Richtung, kann mir jemand meine "Ängste" nehmen, daß das Kind nicht ausreichend Deutsch in Schrift lernen könnte....
Die kleine plabbert mittlerweile schon einiges auf Französisch und es wäre schade wenn das komplett verloren gehen würde wenn sie in D zur Schule geht, den Vorteil der zweisprachigkeit hätte ich ja schon gerne...


Bin für alle Anregungen offen....

Vielen lieben Dank für Tipps...

Liebe grüße
onjaanja


41
Behörden / Neuer Reisepass mit Fingerabdruck
« am: 10. November 2008, 15:28:30 »
Hallo,

wenn ich mir einen neuen Reisepass ausstellen lassen muß (alter läuft demnächst ab) muß ich dann tatsächlich persönlich auf das Generalkonsulat nach Straßburg fahren, gibt es da keine Alternative, evtl. eine andere Stelle die den Fingerabdruck machen und einscannen....

Hat hier schon jemand Erfahrung??

Vielen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

42
Steuern / Zuschuss Solaranlage
« am: 06. September 2008, 11:53:47 »
Hallo zusammen,

ich habe zwar schon vor einiger Zeit eine ähnliche Frage gestellt, aber richtig schlau sind wir immer noch nicht und da das Thema jetzt bei uns "akut" wird frage ich mal nochmal nach, vielleicht hat ja mittlerweile jemand von Euch Erfahrungen gesammelt und kann uns da jetzt weiterhelfen...

Wir wollen jetzt einen neuen Heizkessel und eine Solaranlage installieren lassen. Nach mehreren Angeboten werden wir doch eine deutsche Firma beauftragen, die berechnen uns auch nur ein MWST-Satz von 5,5%.

Jetzt unsere Frage, lt. Angebot soll uns das ganze 16.500 Euro kosten (Material und Arbeitsstunden), gibt es jetzt auf diesen kompletten Wert die staatliche Förderung von 50% oder nur auf einen Teil....
Desweiteren gibt es doch noch einen Zuschuss von der Kommune, wovon hängt der ab

Wir wären EUCH sehr dankbar wenn uns da jemand weiterhelfen könnte, da wir überall was anderes erzählt bekommen..., ist ja doch schon ein Unterschied ob es auf die Gesamtsumme 50% gibt oder nur auf einen Teil....

Vielen Dank für Eure Hilfen...

LG
onjaanja

43
Steuern / Französisch-Sprachkurs bei Steuer absetzbar
« am: 18. Mai 2008, 11:40:45 »
Hallo zusammen

weiß jemand, ob ich einen Französisch-Sprachkurs bei der Steuer absetzen darf, oder ist das schon in den Abzügen (10% bzw. 20% mit drin) ... Falls man es absetzen kann wäre es super wenn mir jemand sagen könnte wo genau ich das eintragen muss....

Vielen Dank schon mal!!

Liebe Grüße
onjaanja

44
Hallo zusammen,

bin mir jetzt nicht 100% sicher wo genau wir die Unterhaltszahlungen für die Kinder meines Mannes aus 1. Ehe in der Steuererklärung eintragen sollen...
Es handelt sich hierbei um Unterhaltszahlungen für drei Kinder, zwei Kinder sind bereits Volljährig, und ein Kind minderjährig.
Kind 1: Student
Kind 2: Auszubildenter
Kind 3: Schüler

Normalerweise dachte ich unter Punkt 6 unter GI und GJ die beiden volljährigen Kinder ...? ... aber wo das minderjährige Kind...?

Als Nachweis der Unterhaltszahlungen lassen wir uns von den beiden volljährigen Kindern und der Mutter des minderjährigen Kindes jeweils eine Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Unterhaltes unterschreiben, müßte doch hoffentlich ausreichen....

Wäre nett, wenn uns jemand sagen kann wo genau die Betraäge für die beiden volljährigen Kinder und wo für das minderjährige Kind eingetragen werden...

Vielen lieben DANK!

45
Sonstiges / Französisch Kurs in Saarbrücken
« am: 14. April 2008, 12:11:40 »
Hallo,

anbei eine INFO zu einem Französisch Sprachkurs falls Interesse besteht, ich besuche den Kurs und kann ihn wirklich nur weiterempfehlen! Die Kursleiterin ist französische Muttersprachlerin.

Im Vordergrund steht in erster Linie die mündliche Kommunikation um Alltagssituationen in Frankreich bewältigen zu können.
Die Kursgebühr richtet sich nach der Teilnehmerzahl: 5 Teilnehmer 8,50 Euro pro 1 1/2 Stunde / 6 Teilnehmer 7,50 Euro pro 1 1/2 Stunde ... usw...

Termin: Donnerstags, 17:30 Uhr - 19:00 Uhr (Fortgeschrittene)  oder
           Donnerstags, 19:00 Uhr - 20.30 Uhr (Mittelstufe)


Die Teilnahme ist unverbindlich, denn der erste Kursabend zählt als Schnupperstunde.

Für weitere Info's könnt ihr Euch gerne an mich wenden....

Liebe Grüsse
Anja

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