Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - peter_!

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Rund um's Kind / Elterngeld Grenzgänger Schweiz
« am: 17. Oktober 2019, 10:44:17 »
wir haben eine Frage zur Elterngeldberechnung bei Wohnort in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz. Wir haben vor kurzem unseren Elterngeldbescheid bekommen und für die Berechnung wurde nicht der Nettolohn genommen (Steuerklasse III meiner Frau), sondern pauschal Steuerklasse IV und zusätzlich theoretische deutsche Abzüge für Versicherung etc. Außerdem bekomme ich nun deutlich weniger Elterngeld (Steuerklasse V und Arbeitsort in Deutschland), da für mein Elterngeld auch der tatsächliche Nettolohn verwendet wurde. Wir haben im Internet keine Informationen darüber gefunden, warum das so gemacht wird und bei der L-Bank wurde lediglich gesagt, dass das immer so gemacht wird.
Wissen ihr, ob die Berechnungen der L-Bank so richtig sind?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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