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Sonstiges / Re: Smart TV
« am: 26. Oktober 2016, 19:42:50 »
Wir haben einen Smart TV und nutzen viel die Mediatheken.
Stimmt, einige Sendungen sind gesperrt, etwa 20%. Damit kann ich leben.
Livesendungen anzuhalten und ein paar Minuten später weiter zu schauen finde ich sehr gut.
Ich betreibe den Fernseher Wireless ohne Probleme. Zum Surfen wird er nicht benutzt, da ist das Laptop einfach besser.
Beantworte gerne konkrete Fragen.
Gruß
Saarbrücker
Stimmt, einige Sendungen sind gesperrt, etwa 20%. Damit kann ich leben.
Livesendungen anzuhalten und ein paar Minuten später weiter zu schauen finde ich sehr gut.
Ich betreibe den Fernseher Wireless ohne Probleme. Zum Surfen wird er nicht benutzt, da ist das Laptop einfach besser.
Beantworte gerne konkrete Fragen.
Gruß
Saarbrücker
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Behörden / Re: Steigende Kontoführungsgeb bei deutschen Banken/ Wechsel dauerhaft zur frz. Bank
« am: 26. Oktober 2016, 15:42:19 »
Die Kosten für das Confortkonto belaufen sich bei meiner CM auf 9,35€
Siehe Bild.
Siehe Bild.
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Versicherungen / Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« am: 18. Oktober 2016, 18:44:03 »
Info für alle Betroffene.
Gut, wenn man tatkräftige Unterstützung hat.
Auszug:
In unserem Newsletter Juli 2016 haben wir bereits darüber berichtet, dass private Krankenversicherer eine Versicherungssteuer auf die Beiträge ihrer Mitglieder, die in Frankreich wohnen und in Deutschland privat versichert sind, erheben. Trotz des Teilerfolgs, der durch die Anwendung des richtigen Steuersatzes von 14 % erzielt wurde, stellt die Steuer nach wie vor eine erhebliche finanzielle Belastung für privat versicherte Grenzgänger dar. Die TFG hat zwischenzeitlich ein Gutachten erarbeitet, dass sogar noch einen Schritt weiter geht.
In dem Rechtsgutachten kommt die TFG zu dem Ergebnis, dass der französische Staat überhaupt nicht berechtigt ist, eine solche Steuer bei in Frankreich wohnhaften Grenzgängern zu erheben. Nach Rechtsauffassung der TFG handelt es sich bei der französischen Krankenversicherungssteuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Sozialabgabe. Diese darf nicht gegenüber Personen erhoben werden, die einem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Eine derartige Rechtsvorschrift verstößt gegen europäisches Recht und darf deshalb nicht zur Anwendung gelangen.
Die Einnahmen aus den ausländischen privaten Krankenversicherungsverträgen fließen in die französische Kranken- und Familienkasse (CNAM/CNAF). Die Abgaben dienen also dazu, die Defizite des allgemeinen französischen Systems der sozialen Sicherheiten auszugleichen, obwohl die betroffenen Grenzgänger dem deutschen Sozialversicherungssystem angehören.
Die Erhebung einer solchen Sozialabgabe stellt einen Verstoß gegen die europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheiten (VO 883/2004) dar. Die darin enthaltenen Kollisionsnormen stellen sicher, dass nur ein einziges nationales Sozialrecht auf den gesamten Sachverhalt, sowohl auf die Leistungen als auch Beiträge, Anwendung findet.
Die TFG hat das Rechtsgutachten bereits allen relevanten Entscheidungsträgern zukommen lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der französische Staat in dieser Angelegenheit positioniert.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
der Saarbrücker
Gut, wenn man tatkräftige Unterstützung hat.
Auszug:
In unserem Newsletter Juli 2016 haben wir bereits darüber berichtet, dass private Krankenversicherer eine Versicherungssteuer auf die Beiträge ihrer Mitglieder, die in Frankreich wohnen und in Deutschland privat versichert sind, erheben. Trotz des Teilerfolgs, der durch die Anwendung des richtigen Steuersatzes von 14 % erzielt wurde, stellt die Steuer nach wie vor eine erhebliche finanzielle Belastung für privat versicherte Grenzgänger dar. Die TFG hat zwischenzeitlich ein Gutachten erarbeitet, dass sogar noch einen Schritt weiter geht.
In dem Rechtsgutachten kommt die TFG zu dem Ergebnis, dass der französische Staat überhaupt nicht berechtigt ist, eine solche Steuer bei in Frankreich wohnhaften Grenzgängern zu erheben. Nach Rechtsauffassung der TFG handelt es sich bei der französischen Krankenversicherungssteuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Sozialabgabe. Diese darf nicht gegenüber Personen erhoben werden, die einem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Eine derartige Rechtsvorschrift verstößt gegen europäisches Recht und darf deshalb nicht zur Anwendung gelangen.
Die Einnahmen aus den ausländischen privaten Krankenversicherungsverträgen fließen in die französische Kranken- und Familienkasse (CNAM/CNAF). Die Abgaben dienen also dazu, die Defizite des allgemeinen französischen Systems der sozialen Sicherheiten auszugleichen, obwohl die betroffenen Grenzgänger dem deutschen Sozialversicherungssystem angehören.
Die Erhebung einer solchen Sozialabgabe stellt einen Verstoß gegen die europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheiten (VO 883/2004) dar. Die darin enthaltenen Kollisionsnormen stellen sicher, dass nur ein einziges nationales Sozialrecht auf den gesamten Sachverhalt, sowohl auf die Leistungen als auch Beiträge, Anwendung findet.
Die TFG hat das Rechtsgutachten bereits allen relevanten Entscheidungsträgern zukommen lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der französische Staat in dieser Angelegenheit positioniert.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.
der Saarbrücker
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Steuern / Re: "TO DO" Liste beim Auswandern
« am: 15. Oktober 2016, 11:59:30 »
@Dragonvamp,
du sprichst mir aus der Seele.
Ich lese vieles einfach nur mit, aber bei den Beiträgen von Tandros bleibt mir nur Kopfschütteln.
Schon die Geschichte mit dem Briefkasten...
gruß
Saarbrücker
du sprichst mir aus der Seele.

Ich lese vieles einfach nur mit, aber bei den Beiträgen von Tandros bleibt mir nur Kopfschütteln.
Schon die Geschichte mit dem Briefkasten...
gruß
Saarbrücker
335
Behörden / Re: Steigende Kontoführungsgeb bei deutschen Banken/ Wechsel dauerhaft zur frz. Bank
« am: 05. Oktober 2016, 16:46:36 »
@Eric,
die Überweisungen im Online-Banking funktionieren bei der CM problemlos.
Allerdings sind die Bankgebühren bei unserer CM ziemlich happig.
Für die bestehenden deutschen Konten (Online Bank ING DiBa und Filialbank Sparda) sind bis jetzt keine Kontoführungsgebühren fällig. Vielleicht bleibt es ja so.
Gruß
Saarbrücker
die Überweisungen im Online-Banking funktionieren bei der CM problemlos.
Allerdings sind die Bankgebühren bei unserer CM ziemlich happig.
Für die bestehenden deutschen Konten (Online Bank ING DiBa und Filialbank Sparda) sind bis jetzt keine Kontoführungsgebühren fällig. Vielleicht bleibt es ja so.
Gruß
Saarbrücker
336
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quadro 3 und 4
« am: 04. Oktober 2016, 07:49:33 »337
Versicherungen / Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« am: 04. Oktober 2016, 07:33:42 »
@Betroffene
Heute neues von der DKV zur TSA.
Schaut ja nicht so gut für uns aus
Gruß
Saarbrücker
Heute neues von der DKV zur TSA.
Schaut ja nicht so gut für uns aus

Gruß
Saarbrücker
339
Steuern / Re: CSG - CDRS
« am: 30. September 2016, 07:11:55 »
Hallo Spirou,
lies bitte den Beitrag von Grenzgänger89 und den Anhang, dann wirst du verstehen um was es hier geht.
Und dann möchte ich bitten, dass das Thema nicht auseinander genommen wird, sondern wenn Möglich auf die Eröffnungsfrage geantwortet wird.
Hier der Link zu Beitrag von Grengänger89:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/soziale-abgaben-in-frankreich-trotz-grenzgangerstatus/
gruß der Saarbrücker
lies bitte den Beitrag von Grenzgänger89 und den Anhang, dann wirst du verstehen um was es hier geht.
Und dann möchte ich bitten, dass das Thema nicht auseinander genommen wird, sondern wenn Möglich auf die Eröffnungsfrage geantwortet wird.
Hier der Link zu Beitrag von Grengänger89:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/soziale-abgaben-in-frankreich-trotz-grenzgangerstatus/
gruß der Saarbrücker
340
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Carte Grise ohne EDF Rechnung?
« am: 29. September 2016, 11:44:33 »
Zur EDF gehen und dort bestätigen lassen, dass deine Partnerin Kundin ist.
meint der Saarbrücker.
meint der Saarbrücker.
341
Steuern / CSG - CDRS
« am: 28. September 2016, 14:08:35 »
Hallo,
wir haben die Steuererklärung bekommen und es wurden die CSG und CDRS berechnet, die wir zu zahlen haben.
Frage:
Hat jemand schon mal Einspruch eingelegt und wie lief das ab?
Gibt es einen Vordruck?
Freue mich auf Eure Antworten.
Saarbrücker
wir haben die Steuererklärung bekommen und es wurden die CSG und CDRS berechnet, die wir zu zahlen haben.

Frage:
Hat jemand schon mal Einspruch eingelegt und wie lief das ab?
Gibt es einen Vordruck?
Freue mich auf Eure Antworten.

Saarbrücker
342
Arbeiten / Re: Grenzgänger Bereich
« am: 20. September 2016, 11:56:49 »
Hallo Martina,
schau mal hier:
Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden;
Demnach gehört Pfinztal dazu.
Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/konsverfrav/BJNR213800010.html
gruß der Saarbrücker
schau mal hier:
Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden;
Demnach gehört Pfinztal dazu.
Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/konsverfrav/BJNR213800010.html
gruß der Saarbrücker
343
Versicherungen / Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« am: 16. September 2016, 14:57:33 »
@alle Betroffene,
neue Info aus Köln.
Wir sollen jetzt "nur" noch 14% auf unsere Beiträge zahlen, siehe Anhang.
neue Info aus Köln.
Wir sollen jetzt "nur" noch 14% auf unsere Beiträge zahlen, siehe Anhang.
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Rund um's Kind / Re: Steuern Krippengebühr Kind
« am: 14. September 2016, 11:43:13 »
@Bingo,
macht nix, du kannst deine Eingaben korrigieren.
Mein Bescheid liegt auch vor und es wurde etwas geändert. Siehe Antwort von FA:
Änderungen bis 25 November möglich.
Votre correction en ligne a bien été enregistrée le 12 septembre 2016 à 09:31:58.
Si vous souhaitez la modifier, vous pouvez le faire en vous rendant dans votre espace Particulier du site impots.gouv.fr jusqu'au 25 novembre 2016.
Nous vous remercions pour votre confiance.
La direction générale des finances publiques
macht nix, du kannst deine Eingaben korrigieren.
Mein Bescheid liegt auch vor und es wurde etwas geändert. Siehe Antwort von FA:
Änderungen bis 25 November möglich.
Votre correction en ligne a bien été enregistrée le 12 septembre 2016 à 09:31:58.
Si vous souhaitez la modifier, vous pouvez le faire en vous rendant dans votre espace Particulier du site impots.gouv.fr jusqu'au 25 novembre 2016.
Nous vous remercions pour votre confiance.
La direction générale des finances publiques
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Rund um's Kind / Re: Steuern Krippengebühr Kind
« am: 14. September 2016, 07:21:02 »
@Bingo,
zumindest Online kannst du deine Steuererklärung bis in den November für 2015 noch ändern.
Gruß
Saarbrücker
zumindest Online kannst du deine Steuererklärung bis in den November für 2015 noch ändern.
Gruß
Saarbrücker