Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Französischer Führerschein für abgenommenen deutschen Führerschein  (Gelesen 11981 mal)

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Offline golf01

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Ich beabsichtige in Kürze nach Frankreich als Grenzgänger (Arbeit in Deutschland) umzuziehen.

Da mir vor kurzem mein  deutscher Führerschein aufgrund Alkoholmissbrauch mit einer so hohen Promillezahl abgenommen
wurde, dass ich nur noch über eine MPU einen neuen deutschen Führerschein bekomme hier meine Frage :

Ist es unter den obengenannten Vorraussetzungen möglich einen Führerschein in Frankreich zu beantragen bzw.
einen neuen Führerschein bei einer französischen Fahrschule zu machen (natürlich ohne MPU) ?

Im voraus vielen Dank für die Antworten.
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2007, 21:17:09 von golf01 »

Schneefrau

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Re: Französischer Führerschein für abgenommenen deutschen Führerschein
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2007, 15:07:12 »
Soweit ich weiss kannst du einen neuen FS überall im Ausland machen, nur die Deutschen werden ihn nicht anerkennen. Aber das kann dir ja egal sein, wenn du in F wohnst.

Gruss Synke

Offline ~Pero~

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Re: Französischer Führerschein für abgenommenen deutschen Führerschein
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2007, 15:25:58 »
Soweit ich weiss kannst du einen neuen FS überall im Ausland machen, nur die Deutschen werden ihn nicht anerkennen. Aber das kann dir ja egal sein, wenn du in F wohnst.

Gruss Synke


RRRRRichtig,

weil das Fahrverbot ist ja in DE ausgesprochen und registriert.
Da gab es soweit ich mich erinnere auch schon Gerichtsurteile zu.

AH
und noch einen netten LINK gefunden:  zum Führerscheintourismus


Offline Alsacien

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Re: Französischer Führerschein für abgenommenen deutschen Führerschein
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2007, 17:14:35 »
Ich beabsichtige in Kürze nach Frankreich als Grenzgänger (Arbeit in Deutschland) umzuziehen.

Da mir vor kurzem mein  deutscher Führerschein aufgrund Alkoholmissbrauch mit einer so hohen Promillezahl abgenommen
wurde, dass ich nur noch über eine MPU einen neuen deutschen Führerschein bekomme hier meine Frage :

Ist es unter den obengenannten Vorraussetzungen möglich einen Führerschein in Frankreich zu beantragen bzw.
einen neuen Führerschein bei einer französischen Fahrschule zu machen (natürlich ohne MPU) ?

Im voraus vielen Dank für die Antworten.


Ich kann nur hoffen, dass es mit dem franz. FS nicht klappt und dass die Behörden diesem Führerscheintourismus endgültig einen Riegel vorschieben. Mit Alkohol am Steuer ist nicht zu spaßen, Du gefährdest dadurch Dich und - schlimmer - andere.

holzlarve62

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Re: Französischer Führerschein für abgenommenen deutschen Führerschein
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2007, 19:36:14 »
jeder der mit alkohol am steuer eines fahrzeuges egal ob auto ,fahrad,sollte die gesetzliche strafe absitzen und zu fuß gehen und nicht in der welt herrumreisen und sich einen neuen führerschein besorgen,er lernt daraus nichts und ist weiter eine gefähliche waffe im strassenverkehr.also strafe abwarten daraus lernen und weg vom alkohol am steuer. es gibt taxen busse usw. wenn man getrunken hat .denke immer daran du könntest jemanden über fahren zb.: ein kind.und dann ......................................im vorher denken dann fahren oder fahren lassen .den für alkohol am steuer einen fahrzeuges gibt es keine entschuldigung,wie  es war ja gerade eine lustige runde oder die geburtstagsfeier war so schön usw für ein über fahren eines menschen im alkoholrausch gibt es keine entschuldigung für die angehörigen.

 >:Dernst aber ehrlich

Offline gabi

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Re: Französischer Führerschein für abgenommenen deutschen Führerschein
« Antwort #5 am: 03. November 2007, 13:25:19 »
es gibt da 2 möglichkeiten, die ihm aber so lange in d eine sperre besteht nix bringen. (mal nicht für d)

a) führerschein neu machen. dieser kann nach ablauf der sperre in d benutzt werden ABER.....fällt sies den deutschen behörden auf, kann aufgrund dessen das in d eine mpu aussteht das fahren in d weiter untersagt werden.

b) nach ablauf der sperre in d kann in f eine neue fahrerlaubnis beantragt werden.

beglaubigte übersetzung des urteils
beglaubigte übersetztung führerschein register d
arzttermine, blutuntersuchungen usw.

aber auch mit dieser fahrerlaubnis kann es in d in die hose gehen....KANN nicht muss