hallo liebe grenzgängergemeinde,
ich hab da ein paar offene fragen, bezueglich der anmeldung eines autos. es steht zwar einiges in wiki, aber ich weiss leider noch nicht alles.
ich werde demnaechst (hoffentlich) meinen fahrerlaubnis bekommen und will mir dann ein altes gebrauchtes auto kaufen von einem bekannten. also erstmal controll technique machen ist ja klar. jetzt stellen sich mir aber einige fragen:
1. prefectuer:
es handelt sich um einen bereits in F zugelassenen wagen. reicht dann für die prefectuer die alte carte grise, die bescheinigung vom CT und der kaufvertrag (der link im wiki dazu funktioniert uebrigens nicht mehr, evtl hat ja jemand einen)?
und brauche ich den kaufvertrag ueberhaupt? muss die carte grise durchgestrichen sein? evtl ausweiskopie vom vorbesitzer?
2. versicherung:
kann ich schon vor dem gang zur prefectuer die versicherung abschliessen, da ich mit meinem bekannten zusammen hinfahren will und wenn das auto auf mich umgemeldet ist ja auch mit dem auto zurueck, und auf ihn ist es ja dann nicht mehr zugelassen, also auch nicht mehr versichert auf ihn,oder gibt es da kulanzregelungen?
3. nummerschilder:
es hat noch die alten gelben bzw weissen dran. da werden ja dann auch neue faellig. wenn ich jetzt mit dem auto zur prefectuer fahre (haguenau) kann ich dort direkt in der naehe neue machen? darf ich mit den alten dann nirgends mehr hin fahren nicht mal zu einem haendler in der naehren umgebung? oder wie ist das? kann ich die alten dranlassen obwohl ich das auto auf mich zulasse?
ich finde ich bin irgendwie in einer zwickmuehle, waere nett wenn ihr helft mit euren erfahrungen zu den ablaeufen, da es ja meine erste zulassung ist..