Guten Morgen,
du reichst ganz normal deine Speisen (Reisekosten) ein und bekommst es dann von deinem AG zurückerstattet.
In F musst du diesbezüglich nichts besonderes einreichen, nur das normale Formular für die Steuer.
... im Übrigen nach Maßgaben der in der Lohnsteuerrichtlinien für private Arbeitnehmer vorgesehenen Pauschbeträge erstattet werden....
Mit diesem Satz kann ich leider nichts anfangen, hab noch nie was hiervon gehört.
Viele Grüße
Dori