Hallo,
also wenn der Arbeitsort Wörth am Rhein ist, wäre die Voraussetzung erfüllt. Auf der frz. Seite muss der Wohnsitz in einem Ort der Départements 67, 68 oder 57 sein, d.h. nach den Buchstaben des DBAs dürftest Du sogar in Metz oder Colmar wohnen. Schlecht sieht's allerdings dann aus, wenn der Arbeitsort in Deutschland (d.h. die Strecke ab der Grenze) auch nur ein paar km zu weit entfernt ist. Dann bist Du (steuerlich) kein Grenzgänger, und darfst Dich mit der Steuer in beiden Ländern herumärgern.
Aber bei Dir wäre das nicht so, Arbeit in Wörth, Wohnort irgendwo im Elsass oder Moselle, dann bist Du Grenzgänger.
Für den Status als Grenzgänger ist die Entfernung von der Grenze(!) zum Arbeitsort wichtig, wo Du hinter der Grenze in Frankreich wohnst ist egal, solange es in Alsace/Moselle ist.
Gruß Mathis