Zuerst falls noch nicht zu spät - auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben !!
Der führt in F im Moment immer zu einer Sperre .
Stattdessen evtl. versuchen einen längeren Kündigungstermin rauszuhandeln.... falls der AG darauf eingeht.
Zum Arbeitslosmelden in F:
Ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit (vorher geht es nicht mehr) kann man sich online arbeitslos melden.
Dann bekommt man online einen Termin zum Vorsprechen beim Amt.
Dort wird dann Dein Profil angelegt. Evtl. ein CV vorbereiten (Lebenslauf). Die fragen Dich auch was Du suchst und was Du verdienen willst.
Das sind dann die Kriterien für Jobangebote. Die sind aber eigentlich für Grenzgänger eher "uninteressant".
Für die Berrechnung des AlGeldes braucht das Pole Emploi das U1.
Dafür brauchst Du die Arbeitsbescheinigungen der letzten beiden Jahre.
Das U1 stellt das Arbeitsamt des Landes aus in dem man gearbeitet hat .
Bei mir war das D bzw. das Arbeitsamt Freiburg.
Das bekommt dann das Pole Emploi und errechnet daraus dein Arbeitslosengeld pro Tag.
U1 hat bei mir 2 Monate gebraucht.
Man bekommt sowieso das erste Mal etwas später Geld - dauerte bei mir 8 Wochen. Dafür ist die erste Summe dann höher.
Ab dann mußt Du einmal im Monat Deinen Status online melden.
Das Du immer noch suchst, ob Du eine Stage gemacht hast oder nicht, ob Du irgendwo gearbeitet hast, ob Du krank warst, etc.
Nach der ersten Zahlung kommt dann das Geld immer pünktlich. Den Steuerbetrag bekommst Du seit 2019 immer gleich abgezogen.
Aufpassen - gleich die Vorauszahlungen beim Finanzamt auf 0 setzen - sonst buchen sie doppelt ab !!
Du bekommst es zwar wieder zurück aber erst im nächsten Jahr....
Das Finanzamt meldet dem Arbeitsamt deinen aktuellen Steuersatz für den Abzug.
Du solltest also schauen das dieser Satz für 2020 dann möglichst auch Deinen aktuellen Einnahmen entspricht. Meistens dauert das Ganze ein bisschen da Du ja dieses Jahr fast noch normal gearbeitet hast.
Das ALG ist m.M. etwas höher als in D und wird auch länger bezahlt. (Ich bekomme etwas mehr als 50 % des letzten Bruttogehalts als Nettoarbeitslosengeld).
Das kommt auf das Alter an - ab 50 bekommt man 24 Monate / ab 53 für 30 Monate - es zählt immer das Alter des Beginns der Arbeitslosigkeit.
Für Grenzgänger gibt es meistens spezielle Sachbearbeiter beim Pole Emploi in Strasbourg.
Vorteil ist das man da nicht dauernd zum Arbeitsamt muß sondern regelmäßig Videokonferenzen oder Telefongespräche hat.
Krankenversichert ist man ab sofort über das Pole emploi - d.h. man muß in F zum Arzt (i.d.R.).
Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit bekommt man weiterhin den Satz der Grenzgänger bei der Krankenversicherung - also 90%.
Im zweiten Jahr wird man auf "Restfrankreich" zurückgestuft - das bedeutet i.d.R. nur noch 60 %.
Da man vom Pole Emploi nur Jobs in F angeboten bekommt (mit Smic und 35 Std. kommt man so auf sensationelle 1200-1500 € Brutto) ist es sinnvoll und
empfehlenswert sich auch in D oder - sofern das geht - in der Schweiz als "arbeitssuchend" zu melden.
Dann bekommt man auch deutschsprachige Jobangebote.
Der Umgang mit dem deutschen Arbeitsamt ist sehr enstpannt da die ja nix zahlen müssen.
Man "muß" sich also auf nichts bewerben was einen nicht auch interessiert.
Das ist dann bei einem Leistungsbezug nicht ganz so.
Also Micha - Kopf hoch - ist alles nicht so schlimm in Frankreich.
Vor allem viel Glück bei der Arbeitssuche.
Falls Du nicht perfekt Französisch sprichst empfehle ich Dir jemand mitzunehmen.
So mache ich es immer in F bei Ämtern.
Sicher ist sicher.
hier noch ausführlichere Infos
https://www.frontaliers-grandest.eu/de/salaries/france-allemagne/protection-sociale-1/assurance-chomage-1