Hallo
Die Wohnung muss sich in im Umkreis von 30 km befinden, es ist egal wo du in Frankreich wohnst. Deine Arbeitsstelle darf sich nicht weiter als 30 km von der Grenze befinden.
Wobei das Saarland ganz als Grenzgebiet gilt. D.h. egal ob du jetzt in Creutzwald, Metz oder sonst wo wohnst, deine Arbeit in Deutschland darf nur 30 km von der Grenze entfernt sein, du kannst im ganzen saarland tätig sein oder in Offenburg oder in Karlsruhe oder eben in Pirmasäns.
Gruss Zaren