Hallo Josefa,
die Groesenordnung stimmt schon, allerdings ist das eine Mischung aus dem was der Notar behaelt und was er an die Gemeinde/Staat abgibt.
Der Notar behaelt alles ein und fuehrt es dann ab.
Ich habe gerade gekauft und ich kann dir fuer das Dep 67 folgende Aufstellung geben:
1,0 % Notar selbst
3,6 % Taxe Departmentale
0,2 % Taxe d'etat
1,2 % Taxe Communale
2,5 % Frais de Recouvrement (Etat)
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8,5 % Summe
plus ca. 600 Euro Schreibkram, Kopien, Katasterauszuege usw.
Die meisten geben als ganz grobe Kalkulation diese ominoesen 10% an.
Ein Teil der Abgaben beziehen sich auf den reinen Immobilienwert, d.h. man sollte mit dem Verkaeufer sich einigen welche Dinge im Haus
"mobil" sind, z.B. Einbaukueche, SAT-Anlage, Gartenhaeuser usw. Dinge die nicht unwiederruflich fest mit dem Haus verbunden sind.
Wenn man eine detailierte Aufstellung beibringt, z.B.
10.000 Euro Einbaukueche
1.000 Euro Badezimmermoebel
1.500 Euro Full-HD SAT Anlage
usw.
so kann man bis ca. 6-7,5% von Gesamtkaufpreis als mobilen Anteil ausweisen. Fuer diesen Teil sind keine der o.a Steuern faellig.
Allerdings auf dem Boden bleiben. Dem Notar steht es frei das zu glauben und anzunehmen. Besser keine Phantasiepreise.