@ Mandro & Zaren
Ich weiß von unserer Vermieterin folgendes: Auch sie (Französin und auch hier in Frankreich wohnend) hat eine Mietausfallversicherung. Die haben aber nur der/die Vermieter. Heißt, wird für ein vermietetes Objekt KEINE Miete mehr gezahlt, kümmert sich die Versicherung des/der Eigentümer darum, dass die Miete von den Mietern übernommen wird. Die Versicherung schreibt dann die Mieter an, mahnt die Mieter auch an und fordert die ausstehende Miete. Für insgesamt 6 Monate (so ist es zumindest bei unserer Vermieterin) zahlt dann die Versicherung die ausstehende Miete - will diese Miete aber von den Mietern zurück und, wenn das nicht funktioniert (also, dass die Mieter zahlen), dann klagt die Versicherung (nicht der Vermieter) die Mieter raus.
Beispiel: Unsere Vermieterin hatte eine vermietete Wohnung in Strasbourg, deren Mieter keine Miete zahlte. Die Crux war aber, dass der Mieter nach 5 Monaten eine Mietzahlung tätigte und somit wohnen bleiben konnte, da ein Herausklagen dieses Mieters erst nach 6 Monaten nicht gezahlter Miete greift.
Von daher gesehen verstehe ich nicht so wirklich, wenn mandro schreibt: "Das scheiterte aber daran, dass wir in D arbeiten". Geht es doch nicht darum, WER WO arbeitet, sondern, WER WO Miete zahlen muss. (Denn es handelt sich ja ausschließlich um eine Mietausfallversicherung des Vermieters und nicht des Mieters.)
Sorry aber, falls ich auf der Leitung stehen sollte?!
Gruß Gabrielle