Mietgarantie = Bürgen, die für die pünktliche Zahlung der Miete garantieren
Ansonsten, ja Bürgen sind durchaus üblich und schon diese Standartmietverträge enthalten schon Passagen (eigentlich sind's mehrere Seiten), wo Bürgen für die Zahlung garantieren. Wird gerne gemacht, wenn dem Vermieter die Sicherheiten/Lohnnachweis aus welchem Grund auch immer nicht ausreichen - in F üblich, daß die Eltern etwa bei Studenten bürgen, oder wenn die Kinder ihre ersten Arbeitsvertrag haben (und noch keine damit noch keine Historie) oder wenn wie heute fast schon üblich, nur CDD-Arbeitsverträge haben.
Ist halt 'ne zusätzliche Sicherheit für den Vermieter und bei normalen erwachsenen Personen mit festen langjährigen Arbeitsverträgen eher selten.
Bei Grenzgänger ist die Sache halt etwas anders und viele französiche Vermieter können halt mit deutschen Arbeitsverträgen, Lohnbescheiden nicht viel anfangen und befürchten (zu Recht), daß sie im Zweifelsfall kaum an das Geld kommen (in D mitz irgendeinem franz. Beschluss was eintreiben wollen ist extrem aufwendig) oder der Grenzgänger auch ganz schnell wieder aus F verschwindet. Also verlangen sie eben einen zusätzlichen Bürgen, ist erlaubt, nachvollziehbar und liegt alleine im Ermessen des Vermieters ob er drauf besteht (oder irgendwelche Schreiben wie von Zaren vorgeschlagen akzeptiert).