In Deutschland habe ich die Erfahrung gemacht, dass Streitfälle wegen Lärmbelästigung recht oft vorkommen und man sehr sensibel in diesem Punkt ist.
Nun lebe ich aber schon seit fast 10 Jahren in einer Wohnung im Elsass in der Nähe von Lauterbourg in einem Mehrfamilienhaus. Seit einem Jahr habe nun aber einen Nachbarn direkt unter mir, der immer wieder grauenvolle Technomusik hört, und mich regelmäßig tagsüber oder auch nachts damit zur Verzweiflung bringt. Es werden auch andere Nachbarn gestört, diese wohnen aber räumlich weiter entfernt und werden nicht immer so stark gestört.
Nun gibt es auch in Frankreich Gesetze die Störungen der Nachbar untersagen.
Das Problem ist dabei weniger die Lautstärke als die lärmenden Geräusche an sich, die nur aus permanent wiederholten metallischen Bassgeräuschen bestehen, was einen Aufenthalt in der Wohnung nicht erträglich macht.
Nun hat der Nachbar kein Verständnis dafür, dass er Andere stört und weitere Gespräche sind wenig sinnvoll. Die Vermieter in Strasbourg ( eine Immobilienfirma ) interessiert der Fall auch nicht weiter.
Somit müsste ich meinen Rechtsanwalt in Strasbourg beauftragen, dagegen vorzugehen und die Kosten werden recht hoch sein ( 500 € für die Erstbeauftragung, garantiert deutlich mehr als 1000 € bei einer Klage ).
Nur ist dies auch mit viel zusätzlichem Ärger verbunden, welchem man sich gerne erspart.
Ein Wohnungsumzug ist aber auch nicht so einfach.
Die zentrale Frage ist dabei, ob man die Ruhestörung überhaupt dauerhaft abstellen kann, d.h. ob man durch eine Art Unterlassungsklage nicht nur Geld verliert. In Deutschland sind die Gerichte wohl wenig tolerant und veranlassen notfalls auch eine Aufhebung des Mietvertrages.
Aber in Frankreich ? Die Beweisführung kommt als ein weiteres Problem hinzu , mehr als ein Protokoll kann ich kaum anfertigen und zusätzlich eventuell dauerhafte Tonaufnahmen in meiner Wohnung durchführen. Aber ein absoluter Beweis ist dies nicht, der Lärm könnte ja auch von mir stammen, oder von meiner ( nicht vorhandenen ) Stereoanlage.
Somit ein schwieriger Fall. Natürlich kann ich den Nachbarn auch versuchen zu ignorieren, was ich bisher versuche und dann wie bisher selbst Ohrhörer mit Lärmschutzfunktion verwenden. Aber angenehm ist der Aufenthalt in der eigenen Wohnung deshalb nicht und eigentlich auch kein Dauerzustand...